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  #1  
Alt 08.02.2009, 11:59
Sievermohn3 Sievermohn3 ist offline
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Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 7
Standard AW: Wo beantrage ich die Fahrtkostenerstattung?

Hallo Salute .
Habe heute deinen Beitrag wegen Fahrtkosten erstattung gelesen . Und habe folgende Frage.
Mein Freund muß ab Dienstag zur Chemo und Bestrahlung. Täglich so 70 Kilometer einfache Fahrt. Taxifahrten sind genehmigt worden mit täglich 10 Euro Eigenanteil . Er ist bei der AOK Bayern und Rentner. Hat das seine Richtigkeit. Würde mich freuen , wenn du mir antworten würdest.
LIebe Grüße .Sievermohn3
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  #2  
Alt 17.02.2009, 08:28
Benutzerbild von Salute
Salute Salute ist offline
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Beiträge: 138
Standard AW: Wo beantrage ich die Fahrtkostenerstattung?

Hallo Sievermohn !

Entschuldige, aber ich habe deine Frage erst jetzt entdeckt. Trotzdem möchte ich dir antworten:

Als erstes wurde ich vom Taxiunternehmen gefragt, bei welcher Krankenkasse ich bin. Als ich sagte BKK, gab es ein hörbares Aufatmen.
Die Fahrer des Taxiunternehmens, welche mich täglich zu den Behandlungen bringen, schimpfen immer wieder über die AOK.
Bei dieser Krankenkasse gäbe es sehr häufig Probleme über die Abrechnung der eingetragenen Wartezeiten (wenn der Taxifahrer draussen wartet, bis du mit der Behandlung fertig bist). Auch sonst würde seitens der AOK alles angezweifelt werden.
Das wäre die schlechteste Kasse, die man als Patient haben könnte.
Auch von Mitpatienten, die bei der AOK sind, ist mir bekannt, dass sie zu jeder Fahrt die Eigenleistung dazuzahlen müssen.
Ich persönlich zahle bei der BKK nur die Eigenleistung für die 1. und die letzte Fahrt dazu. Das macht finanziell natürlich massig was aus.
Schon mal über einen Kassenwechsel nachgedacht???

Diese Informationen habe ich also nur durch Mitpatienten und Taxiunternehmen.
Wenn jemand andere Erfahrungen gemacht hat, dann möge er sie hier posten.

Liebe Grüsse
Salute
__________________
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  #3  
Alt 17.02.2009, 17:41
BlaueFlasche BlaueFlasche ist offline
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Registriert seit: 30.01.2009
Beiträge: 2
Standard AW: Wo beantrage ich die Fahrtkostenerstattung?

@ Salute

Hallo,
mein Vater ist auch bei der AOK und als ich mich dort wegen der Fahrkostenerstattung erkundigt habe, haben die mir gesagt, dass er lediglich je 5 € für die erste und die letzte Fahrt zahlen muss!
Ich weiß allerdings nicht, ob es regionale Unterschiede gibt (Wir sind in HH)

LG
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  #4  
Alt 19.02.2009, 16:04
Benutzerbild von Martina-W
Martina-W Martina-W ist offline
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Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 7
Standard AW: Wo beantrage ich die Fahrtkostenerstattung?

Hallo an Alle,

auch ich kämpfe gerade mit meiner Krankenkasse (BKK Gesundheit). Die wollen doch tatsächlich auch zu jeder Fahrt diese Zuzahlung kassieren. Und das bei 33 Bestrahlungen, da muss ich ja in der Fußgängerzone singen gehen...

Meinen ersten Widerspruch haben sie abgelehnt, jetzt habe ich gerade einen verfasst, der dann vor den Widerspruchsausschuss geht. Ich finde einfach, wir Krebspatienten sind schon genug gestraft. Es geht um's Prinzip. So.

Ich habe mich stundenlang dumm und dusselig gegoogelt und möchte meine Ergebnisse gerne mit Euch teilen, damit ihr nicht die gleiche Arbeit machen müsst.

Des weiteren stelle ich meinen Text ein, vielleicht hilft er Euch in dem ein oder anderen Fall weiter.

Ich halte Euch auf dem Laufenden, wie das bei mir weiter geht.

Viele Grüße
Martina

************************************************** *
Hier mein Text an meine Krankenkasse mit den Links:

Sehr geehrte Frau XXX,

ich habe heute Ihr Schreiben vom 17. Februar 2009 erhalten. Hierin geben Sie an, den Sachverhalt geprüft zu haben und teilen mir mit, dass Sie meinem Widerspruch nicht abhelfen können.

Ich halte nach wie vor an meinem Widerspruch fest und bitte darum, meinen Widerspruch mitsamt den von mir angeführten Begründungen (inkl. der Artikel, die ich per Link angegeben habe) an den Widerspruchsausschuss weiter zu leiten. Vielen Dank.

Die Klinik für Strahlentherapie der Universität Magdeburg schreibt folgendes:"...Die Krankenkassen übernehmen in der Regel die Fahrkosten einer ambulanten Serienbehandlung, d.h. Sie müssen nur bei der ersten und letzten Fahrt eine Zuzahlung leisten..."

Hier der Link: http://www.med.uni-magdeburg.de/fme/...ten/fragen.htm

Der VdK schreibt:"Fahrten zu ambulanten Behandlungsmaßnahmen... Zuzahlungen

Die Höhe der Zuzahlung zu Fahrkosten beträgt 10 Prozent der Kosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro, allerdings nicht mehr als die tatsächlichen Kosten...

Die Zuzahlung ist grundsätzlich je Fahrt zu entrichten.

Nach Auffassung der Spitzenverbände der Krankenkassen kann es bei Fahrten zu Behandlungen, durch die stationäre Krankenhausbehandlungen vermieden oder verkürzt werden, bei der bisher vom Gesetzgeber offensichtlich gewollten Gleichbehandlung der Versicherten im Hinblick auf die Fahrkostenübernahme - einschließlich der daraus abgeleiteten Begrenzung der Zuzahlung auf die erste und letzte Fahrt - verbleiben.

...

In Fällen einer Chemo- oder Strahlentherapie kann allerdings unterstellt werden, dass eine an sich gebotene voll- oder teilstationäre Krankenhausbehandlung durch die ambulante Behandlung vermieden oder verkürzt wird oder diese nicht ausführbar ist."

Hier der Link zum kompletten Artikel:

http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID...IBq5GfKq8ewJN0

Die DAK äußert sich wie folgt:
"... Der Versicherte zahlt eine Eigenbeteiligung von mindestens 5,00 €, höchstens 10,00 € je Fahrt. Bei Serienbehandlungen (onkologische Chemo-Strahlentherapie) nur für die erste Hin- und letzte Rückfahrt der Serie...."

Hier die Links zu den kompletten Artikeln:

http://www.presse.dak.de/ps.nsf/sbl/...B002D55B8?open

http://www.presse.dak.de/ps.nsf/sblA...B002C761E?open


Und, wie bereits erwähnt, weiß ich nicht nur von einigen meiner Mitpatientinnen, sondern auch von den Taxifahrern, dass andere Kassen (z. B. Barmer, Techniker, AOK) die Zuzahlung nur für die erste Hinfahrt und die letzte Rückfahrt verlangen. Eine Patientin gab an, dass sie bei ihrer Krankenkasse (in diesem Fall die AOK) darauf hingewiesen hat, dass es sich um eine Krebsbehandlung handelt und dann wurden die Kosten übernommen.

Insofern bitte ich darum, meinen Widerspruch an den Widerspruchsausschuss weiter zu leiten, damit dort der Sachverhalt geprüft wird.

In der Anlage habe ich die Inhalte meines Mails nochmals als Dokument mit meiner Unterschrift.

Mit freundlichen Grüßen

******************************
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  #5  
Alt 20.02.2009, 23:51
tina49 tina49 ist offline
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Registriert seit: 30.11.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Wo beantrage ich die Fahrtkostenerstattung?

Hallo
warum beantragst du nicht einen Befreiungsausweis bei der kk.
chronisch kranke brauchen nur 1% zu zahlen im jahr. somit würde dann auch deine zuzahlung für die fahrt entfallen.

lieben gruß tina49
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  #6  
Alt 22.02.2009, 14:24
Benutzerbild von GlidingGeli
GlidingGeli GlidingGeli ist offline
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Ort: Frankfurt am Main
Beiträge: 542
Standard AW: Wo beantrage ich die Fahrtkostenerstattung?

Hallo Martina,

die 1% Regel der Selbstbeteiligung gilt leider nicht im Jahr der Ersterkrankung, sondern erst ab dem 2. Jahr gilt man als chronisch krank. Diese 1% Regel gilt dann aber für alle Familienmitglieder.

Hast du dir überlegt einen Scherbehindertenausweis zu beantragen, es gibt festgelegte Werte je Stadium der Erkrankung. Man erhält einene besseren Kündigungsschutz, fünf Tage mehr Urlaub, je nach Grad der MdE einen Steuerfreibetrag und manchmal vergünstigte Eintritte in Museen, Schwimmbäder etc. Die Formulare hat der Sozialdienst in der Klinik. Das Versorgungsamt benötigt noch den Befund und ein Passbild für den Ausweis. Ich war erstaunt wie schnell ich die Bearbeitung lief.

Viele Grüße und ich hoffe, dass die Kasse einlenkt.

AngieM
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  #7  
Alt 05.03.2009, 19:55
Benutzerbild von Martina-W
Martina-W Martina-W ist offline
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Registriert seit: 29.01.2009
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 7
Standard AW: Wo beantrage ich die Fahrtkostenerstattung?

Hallo an Alle,

Erfolgsmeldung! Ich habe heute Post von meiner Krankenkasse bekommen und ich bekomme sowohl die Kosten für die Chemofahrten ersetzt und muss für die Fahrten zur Strahlentherapie nur für die erste und letzte Fahrt zahlen. Also hat sich meine Mühe mit dem Widerspruch gelohnt.

Allerdings betont meine Krankenkasse, dass dies eine Einzelfallentscheidung wäre.

Trotzdem sollte Euch das anspornen, es zu versuchen.

Einen Schwerbehindertenausweis habe ich schon (60%).

Viele Grüße
Martina

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