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Alt 30.04.2009, 16:27
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wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Registriert seit: 19.11.2002
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 1.231
Standard AW: Überstunden

Hallo Sandy,

Du solltest in dem Schreiben darauf hinweisen, dass Du wegen Deiner Krankheit zur Zeit das Geld dringend benötigst.
Übrigends rechtlich gesehen sind Überstunden eine von Dir erbrachte Leistung, die vom Arbeitgeber zu bezahlen ist.
Urlaubstage sind rechtlich gesehen zur Erholung des Arbeitnehmers zu gewähren. Sie dürfen in keinem Fall ausgezahlt werden.
Das ist die Rechtslage. Wenn Ihr das Schreiben an den Arbeitgeber geschickt formuliert, kann es aber sein, das er "vergisst", das er den Urlaub eigentlich nicht auszahlen darf - es muß ja in der Abrechnung nicht "Geld für nicht erhaltenen Urlaub" drinstehen.

Ich wünsche Dir alles Liebe
Wolfgang

PS: Schreib doch in etwa: Zur Zeit kann ich leider noch nicht absehen, wann ich soweit wieder hergestellt bin, dass ich meine Arbeit wieder voll ausfüllen kann.
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Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V.
www.kehlkopfoperiert-bv.de

Geändert von wolfgang46 (30.04.2009 um 16:29 Uhr)
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