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  #1  
Alt 06.08.2009, 16:11
piepselmaus piepselmaus ist offline
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Registriert seit: 19.07.2008
Ort: Nähe Ulm
Beiträge: 418
Standard AW: Generalvollmacht

Hallo zusammen,

ich habe ja im Mai 2009 für meinen Mann und für meine Eltern eine Generalvollmacht erstellen lasse, allerdings nicht beim Notar sondern beim Rechtsanwalt.
Nun wurde mir schon mehrfach gesagt das diese nur mit notarieller Beglaubigung gültig wäre. Dem Rechtsanwalt haben wir eine E-Mail geschrieben, denn er verlangte damals 80€ von uns, und es kommt mir so vor als hätte er uns das Geld aus der Tasche gezogen. Er streitet natürlich jetzt alles ab....

Was ich fragen wollte ist, ob auch der Bürgermeister bzw. das Bürgermeisteramt unserer Stadt diese Generalvollmacht notariell beglaubigen darf, denn das sagte uns der Rechtsanwalt?

LG Sandy
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  #2  
Alt 06.08.2009, 23:15
flomama flomama ist offline
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Registriert seit: 03.12.2008
Ort: Jena
Beiträge: 19
Standard AW: Generalvollmacht

hallo sandy, ich arbeite selbst in einer behörde, daher hoffe ich, mit meiner antwort richtig zu liegen. meines erachtens können alle "einrichtungen", die den behördenbegriff erfüllen, unterlagen beglaubigen - es heißt dann natürlich "nur" beglaubigung und nicht "notarielle beglaubigung". behörden sind bspw. alle kirchen, ämter der stadt (vorzugsweise bürgeramt), schulen und hochschulen... die nehmen dafür einen obulus, aber sicher preiswerter als vom notar beglaubigt. wir, d.h. meine behörde, nehmen pro A4-seite 5 €. vielleicht nützt dir diese info etwas - alles gute, marion
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  #3  
Alt 13.08.2009, 21:19
piepselmaus piepselmaus ist offline
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Registriert seit: 19.07.2008
Ort: Nähe Ulm
Beiträge: 418
Standard AW: Generalvollmacht

Hallo,

ich bin mal wieder stinksauer. Mein Mann und Ich haben im Mai bei einem Rechtsanwalt eine Gemeralvollmacht erstellen lassen, 3mal eine für meinen Mann und jeweils eine für meine Eltern. Dafür verlangte der Rechtsanwalt 80 Euro.

Die Generalvolmacht wollte mein Mann jetzt schon mehrfach einsetzen um Dinge für mich zu erledigen, allerdings war sie ohne notarielle Beglaubigung nicht gültig, der Rechtsanwalt damals sagte uns aber was anders.

Jetzt haben wir heute eine neue Vorsorgevollmacht beim Notar machen lassen und müssen dort 65 Euro überweisen.

Bin auf den Rechtsanwalt stinksauer, die 80Euro will er uns natürlich nicht zurück zahlen.

LG Sandy
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  #4  
Alt 13.08.2009, 21:55
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Registriert seit: 19.11.2002
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 1.230
Standard AW: Generalvollmacht

Hallo,

eine Vollmacht oder wie hier genannt eine Generalvollmacht hat auch dann volle Rechtskraft, wenn sie handschriftlich erstellt wurde und eigenhändig unterschrieben worden ist (wie bei einem Testament).
Ganz sicher geht man, wenn man zwei Zeugen bittet, diese Willenserklärung zu bestätigen.

So habe ich es gelernt und auch selbst praktiziert.
Bei mir sind als Zeugen ein Arzt und eine Schwester Oberin tätig geworden.

Ich hoffe, dass ich hier auch im Nachhinein noch helfen kann.

Alles Gute
Wolfgang

Ich habe nichts bezahlen müssen; denn den Text habe ich aus einer Broschüre abgeschrieben (natürlich nur die Passagen, die für mich wichtig und richtig sind).
__________________
Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten.
Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V.
www.kehlkopfoperiert-bv.de
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  #5  
Alt 15.08.2009, 14:54
piepselmaus piepselmaus ist offline
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Registriert seit: 19.07.2008
Ort: Nähe Ulm
Beiträge: 418
Standard AW: Generalvollmacht

Hallo,

also mein Mann konnte die General- bzw. Vorsorgevollmcht weder auf der Bank, noch vor Gericht wegen der Pflegestufe und weder beim Abschlagen eines Erbes, auf Grund meines Großonkels der gestorben ist, verwenden.

Auch der Notar hat sich die Generalvollmacht die uns der Rechtsanwalt erstellt hat durchgelesen und sagte das die keinerlei Gültigkeit hat und der Rechtsanwalt nur Geldschneiderei gemacht hat, in dem er uns 80 Euro abgezockt hat.

Mein Mann wird sich jetzt an die Anwaltskammer wenden, so das wir unsere 80 Euro wieder bekommen.

Leider hat der Notar uns die neuen beglaubigten Vollmachten noch nicht zugeschickt, so dass ich am Montag mit auf die Rentenstelle muß, um meine Rente zu beantragen. Wäre die Vollmacht schon da könnte dies mein Mann allein machen, mist.........



Liebe Grüße Sandy
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