#226
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo Zusammen,
hab im Juni leider auch die Diagnose Malignes Melanom bekommen. Ich wurde auch direkt auf die Möglichkeit des Behindertenausweise hingewiesen, den ich auch gleich beantragt habe. Habe leider noch keine Antwort. Hätte aber mal eine Frage: Ich wurde ebenfalls auch auf die Reduzierung der Zuzahlungsgrenze bei Medikamenten (Rezepten) hingewiesen. Hat das einer von euch auch gemacht? |
#227
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo alle zusammen,
ich wende mich mal direkt an die malignen-Melanom-Betroffenen mit einem eher kleinen Befund: Habt Ihr in der Regel einen Behindertenausweis beantragt oder sagt Ihr Euch "tut nicht Not"? Ich weiß noch nicht, wie ich der Sache gegenüberstehen soll. Zum Teil habe ich fast moralische Bedenken gegenüber denen, die es schwerer getroffen hat als mich ("habe ich ein Recht darauf?"). Außerdem wird mir von den Ärzten vermittelt mein Befund sei ja eigentlich "nichts" und im Grunde genommen bin ich doch seit dem Nachschnitt wieder "gesund" - und dann gibt es diese Option einen Ausweis zu beantragen (wo ich dann wieder denke: Dann kann es ja nicht nichts sein...). Meine Hautärztinnen wußten im Übrigen nichts von dieser Möglichkeit und ich habe auch den Eindruck, dass sie es eben bei einem "kleinen Befund" für überzogen halten würde - so nach dem Motto "was wollen sie eigentlich, meinen Sie das muss wirklich sein?"... Wie haben Eure Arbeitgeber darauf reagiert? Was spricht für einen Ausweis und was evtl. auch dagegen? Ich freue mich Antworten! Liebe Grüße Miiin (SSM 0,56 mm n. Breslow Clark Level III) |
#228
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo Miiin
Dein Bericht erinnert mich ein wenig an mich selbst! Als ich meinen Ausweis beantragen wollte,wurde ich belächelt.Mein Arzt meinte damals,das wäre doch gar nicht nötig! Das 1.mal hatte ich eine Spondylolisthesis,bekam nach meiner OP 50 % Ein Jahr später bekam ich Non Hodkgins und bekam 100% Fünf Jahre später wurde ich auf 80 % runtergestuft ( bin ja gesund,hahahah)! Vor einem Jahr bekam ich ein Melanom, kurz nach der OP wollten sie mich auf 70 % stufen.Ich legte Berufung ein,und bekam für weitere 2 Jahre meine 80% Der Ausweis ist eigentlich nur wichtig,damit man vom Staat ein klein wenig Rente bekommt,weniger Steuern zahlen muß! Ich setze ihn höchsten einmal ein wenn ich schwimmen gehe! Gruß Elke
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Wer kämpft kann verlieren-wer nicht kämpft hat schon verloren. NHL (zentrozytisch-zentroblastisches )Stadium IV B seit 04.2001 Remission Okt 01 Rezidiv März 2004 Hochdosis und Autologe Stammzellen Transplantation November 2004 Neu Sept.09 Spitzoides malignes Melanom, Clark-Level IV 1,8 mm linker Oberschenkel. |
#229
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo Elke,
lieben Dank für Deine fixe Antwort - ich habe es leider nicht eher geschafft wieder in das Forum zu schauen, da ich beruflich gerade sehr eingespannt bin. Ich werde mich jetzt wohl auch um den Ausweis kümmern - auch wenn ich wahrscheinlich von meinen Ärztinnen schräg angeschaut werde. Aber, wie Du schon sagst bzw. leider selbst erlebt hast - wer weiß was evtl. noch kommt? Die Wahrscheinlichkeit ist zwar sehr gering - aber warum Geld verschenken, wenn man schon ein Anrecht darauf hat?! Die Diagnose trägt ja nicht gerade zu Erheiterung bei. Ich war übrigens auch auf Deiner Homepage - Du wirkst sehr stark & fröhlich - toll, bewahre Dir dies! Liebe Grüße & ein schönes Wochenende, Miiin |
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo Miiin,
für die Beantragung des Ausweises benötigst Du Deine Ärztinnen nicht unbedingt. Du hast eine Kopie des Befundes? Wenn ja, diese in Kopie dem Antrag beilegen. Das reicht schon.
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
hallo Angelika
man muss dem Arbeitgeber erst dann über den Behindertenstatus informieren, wenn man die Vorteile in Anspruch nehmen will. Bei einer Einstufung unter 50% hat man z.B. keinen Anspruch auf Zusatzurlaub. Da reicht es, wenn der Ausweis bei der Steuererklärung vorgelegt wird. Auch über 50% ist keiner dazu verpflichtet. Kommt es zur Kündigung, dann kann der Ausweis vorgelegt werden und somit muss dann vor der Rechtskräftigkeit der Integrationsdienst eingeschaltet werden. Ich habe seit Jahren 50% für meinen kaputten Rücken ( ich arbeite in der Pflege). Bei Bewerbungen habe ich immer mit offenen Karten gespielt. Sicher ist mir der eine oder andere Arbeitsplatz dadurch entgangen, nur wenn ich überlege das so ein Arbeitgeber gegenüber "Behinderten" keinerlei Rücksicht zeigen wird. Ich würde in jedem Fall den Antrag stellen. Es hat einiges an Vorteilen und Verhältnismäßig wenig Nachteile. Einfach alle Arztberichte in Kopie beilegen und abwarten. alles Gute silverlady |
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo silverlady,
genau meine Meinung! wer keine Menschen mit Behinderung einstellt,behandelt sie auch nicht immer besonders gut,da verzichtet man auf den Arbeitgeber! Miiin, danke für die netten Worte. Euch allen ein schönes Wochenende. Lieben Gruß Elke
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#233
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo
Bei mir wurde im Juli ein Maliges Melanom festgestellt, bei der Lymphknoten entfernung wurden im ersten kleine Metastasen festgestelln. Schwerbehinderten Ausweis direkt nach der Op beantragt und habe 60% bekommen obwohl ich schon 30% hatte. Wollte nun einsruch erheben nur mir fällt die Begründung nicht ein. Laut Amt habe ich eine Gewebeneubildung. Wäre über ein Tipp super Dankbar. Simona |
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo Simona,
erst einmal von mir ein herzliches Willkommen. Nun, Gewebeneubildung....nett ausgedrückt. Du hast ja mittlerweile den Befund vorliegen aus dem nicht nur die Melanomdiagnose, sondern auch die Mikrometastasierung hervorgeht. Schicke diesen in Kopie an das Amt mit Hinweis, dass die Gewebeneubildung ein amelanotisches Melanom mit 1,34 TD und CL III mit Mikrometastasen im Wächterlymphknoten darstellt. Somit stehen Dir für fünf Jahre ein Behindertenstatus von 80% zu, da bei Dir im Bereich pN? eine Zahl stehen muss, wahrscheinlich pN1a. Deine weitere Erkrankung, die Dir bereits 30% eingebracht hat, kann dann ggf. die Prozentzahl noch erhöhen. Mein Eintrag vom 28.08. hier im Thread beinhaltet den Passus aus der GdB/MdE-Tabelle (der erste Beitrag auf dieser Seite), daher pinsel ich den nicht nochmals ab
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#235
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hey JF,
Lieben Dank für die schnelle Anwort. Eine Kopie von dem Befund (amelanotisches Melanom mit 1,34 TD und CL III) hatte ich schon als Kopie begefügt nur mit den Metastasen im ersten Lymphknoten halt nicht. Werde mal deinen Eintrag aufsuchen. Simona |
#236
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo Simona,
wenn das Amt "nur" das Melanom kennt, ohne die Metastasen, dann hast Du 50% für das Melanom erhalten. Die 10% mehr kommen von Deiner Vorerkrankung. Jetzt, nach der neuen Sachlage, wird sich die Prozentzahl auf 80% erhöhen. Dazu muss aber das Amt von dieser Mikrometastase wissen . Also neuen Befund hinschicken .
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#237
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo Simona,
ich habe damals mündlich Widerspruch eingelegt und dazu meine TMN Klassifikation sowie (S.111 GdE / MdE-Tabelle) aus den "Anhaltspunkten für die Gutachachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht" eingerecht. Habe dann alles eingekringelt, die Klassifikation und den zustehenden Grad der Behinderung. ( danke nochmals Dirk) und schwuppdiwupp dann 80% bekommen. Auch für Gewebeneubildung der Pigmenthaut. Viele Grüße lucylou
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...there's a monster living under my bed whispering in my ear There's an angel, with a hand on my head She say's I got nothing to fear . (Carlos Santana) |
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo,
ich wollte in diesem Jahr noch einen Behindertenausweis beantragen um den Steuervorteil noch für dieses Jahr zu erhalten. Im Moment sind meine Untersuchungen nur noch nicht abgeschlossen. Nachdem im ersten CT noch zwei LK vergrößert waren möchte man in der nächsten Woche noch eine weiteres CT machen. Das Ergebnis bekomme ich erst eine Woche später. Die Wächter waren ohne Befund. Sollte ich diese Untersuchung noch abwarten? Das Jahr ist ja bald zu Ende und es scheint mit der Bewilligung ja einige Zeit zu dauern. LG Mischa |
#239
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo Mischa,
Du hast geschrieben, dass der / die Wächter in Ordnung sind. Damit steht doch die Diagnose, erstmal. Was mit den zwei LKs ist, wird sich zeigen. Eventuell durch den Eingriff, wenn sie in der Nähe des Operationsgebiet sind, reaktiv veränderte LKs. LKs können aus den unterschiedlisten / vielen Gründen ihre Größe verändern. Es kommt für den steuerlichen Ansatz nicht auf den Tag des Bescheids über den Behindertengrad an, sondern auf den Antragstag. Allgemein gesprochen. Eigentlich auf den Zeitpunkt der Erstdiagnose, aber das ist nur wichtig, wenn man den Antrag sozusagen erst nach Ablauf des Diagnosejahres stellt. Also salopp ausgedrückt reicht es sogar den Antrag am 31.12. einzuschmeissen, zwinker.
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#240
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Danke für die schnelle Antwort.
Ich bin ja noch relativ neu hier und total verunsichert. Nach jedem Besuch im KH höre ich etwas anderes und neues. Darum möchte ich auf diesem Wege mal Danke sagen an alle die einem mit guten Ratschlägen und Informationen versorgen. LG Mischa |
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