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  #1  
Alt 26.01.2011, 23:48
Sousha Sousha ist offline
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Registriert seit: 20.09.2006
Beiträge: 242
Ausrufezeichen Dringende Frage:Teilerwerbsminderungsrente + zusätzlich Arbeitslosengeld geht das?

Hallo liebe MitstreiterInnen,

normalerweise schreibe ich im Brustkrebsforum, aber ich habe nun eine gezielte rechtliche Frage, die vielleicht in diesem Forum besser beantwortet werden kann.

Seit diesem Monat erhalte ich eine Teilerwerbsminderungsrente und die Betriebsrente über die ZVK ist beantragt. Seit ein paar Tagen weiß ich nun, dass der Scheiß-Krebs wieder aktiv versucht mich in die Knie zu zwingen. Nun steht wieder eine Chemo an. Leider tritt die Krankheit vor Ablauf der (völlig bescheuerten) 3 Jahresfrist der Krankenkasse auf, so dass ich also kein Krankengeld mehr beantragen kann. Eine volle Erwerbsminderungsrente reicht mir aber absolut nicht zum Leben.

Da ich ja sowohl bei der Teilrente, als auch beim Arbeitslosengeld hinzuverdienen kann stellt sich mir die Frage, ob es möglich ist Arbeitslosengeld + die Teilerwerbsminderungsrente zu beziehen. Ich meine zu wissen, dass es in einem Fall wie dem meinen Sonderregelungen gibt.

Kann mir irgendwer hier etwas darüber sagen?

Und was ist der Unterschied zwischen ALG I und ALG II?

Für Anworten bin ich sehr dankbar!

Kraftvolle Grüße an alle die mit diesem kleinen Scheißer zu tun haben

Andrea
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  #2  
Alt 27.01.2011, 06:01
Reinhard Reinhard ist offline
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Registriert seit: 03.02.2009
Beiträge: 834
Standard AW: Dringende Frage:Teilerwerbsminderungsrente + zusätzlich Arbeitslosengeld geht da

Liebe Andrea,

das ist echt eine blöde Situation.

AlG 1 richtet sich hach Deinem Verdienst in letzter Zeit,
AlG 2 ist das, was früher Sozialhilfe hiess.

Wohnst Du allein, oder ist jemand sonst für Deinen Unterhalt verantwortlich?

Falls nein, müsste Deine volle EU-Rente auf ca. 800 Euro aufgestockt werden.
Falls ja, wird for die AlG 2 Berechnung das Haushaltseinkommen zu Grunde gelegt.

Um Arbeislosengeld zu bekommen, musst Du aber erstmal arbeitslos sein.
Was Du wohl nicht bist?
Ich weiss auch nicht, wie Du es werden willst. Bist Du im Öffentlichen Dienst, hast Du je nach Dienstzeit lange Küngigungfristen.

Kündigst Du selber, bekommst Du dafür vom AA wahrscheinlich erst mal eine Sperre von drei (?) Monaten. Ob Dein Arbeitgeber Dir als schwerkranker Krebspatienen kündigen wird, ist zweifelhaft. Möglicherweise schreit da gleich der Personal- bzw. Betriebsrat Zeter und Mordio und droht mit der Bildzeitung. Immerhin müsstest Du ja noch die sechs Wochen Lohnfortzahlung bekommen.

Ob es AlG 1 plud Teilrente gibt vermag ich auch nicht zu sagen.

Liebe Grüße Reinhard
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  #3  
Alt 27.01.2011, 08:35
Benutzerbild von blueblue
blueblue blueblue ist offline
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Standard AW: Dringende Frage:Teilerwerbsminderungsrente + zusätzlich Arbeitslosengeld geht da

Hallo Andrea,

ich kann dir nur sagen, was ich an deiner Stelle machen würde. Weil ich nicht weiß ob man ALG I/II und Teilerwerbsminderungsrente zusammen beziehen kann.

Sicher ist, dass der Krebs wieder da ist und du also wieder in Behandlung musst. Mit anderen Worten, du bist wahrscheinlich wieder so ausser Gefecht gesetzt, dass du nicht wirst arbeiten können. Da du aus der gesetzlichen Krankenkasse wegen der 3 Jahre wahrscheinlich kein Krankengeld beziehen kannst, würde ich mich sofort mit der Rentenversicherung in Verbindung setzen, einen Termin bei der nächsten Beratungsstelle machen und die volle Erwerbsminderungsrente beantragen.

Ich denke, dass du nach Sachlage da relativ schnell eine Entscheidung bekommen wirst.

Ich drücke dir die Daumen....

blueblue
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  #4  
Alt 27.01.2011, 10:26
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Dringende Frage:Teilerwerbsminderungsrente + zusätzlich Arbeitslosengeld geht da

Liebe Andrea!

Zitat:
Was kann ich jetzt tun um meinen Lebensunterhalt einigermaßen sicherzustellen? Ein Berater bei der Barmer hat mir gesagt, dass es für einen Fall wie meinen dann Sonderregelungen beim Arbeitslosengeld gäbe und ich trotz des nicht vorhandenen Anspruches für eine gewisse Zeit ALG I erhalten könnte.
Es gibt das sog. Nahtlosigkeitsgeld, welches gezahlt wird, wenn jemand von der Krankenkasse ausgesteuert wird und noch nicht wieder arbeitsfähig ist. Für diese Leistung ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Nahtlosigkeitsgeld hat die Höhe des AlG I. Man zahlt es für maximal 1 Jahr. In der Zeit muss geklärt werden, ob die Krankenkasse oder die Rentenversicherung für den Antragsteller zuständig ist.

Gesetzliche Grundlage ist §§125 SGB III, wenn Du dies in eine Suchmaschine eintippst, kommen schon einige Hinweise.


Zitat:
Arbeitslosengeld + die Teilerwerbsminderungsrente zu beziehen
Von Deinem Gehalt werden ja auch Sozialabgaben abgeführt. Nur um Arbeitslosengeld zu beziehen, müßtest Du schon gekündigt sein oder dies selber tun. Davon rate ich Dir allerdings dringend ab.
Ich habe mir einmal Deine bisherigen Beiträge angeschaut, Du arbeitest im Öffentlichen Dienst. Besteht die Möglichkeit das Arbeitsverhältnis ruhen zu lassen und vielleicht später wieder einzusteigen?

Außerdem rate ich Dir zu prüfen, ob Du noch andere Leistungen z.B. Wohngeld beziehen kannst!

Du solltest Dich von jemandem beraten lassen, da dies wirklich eine schwierige Situation ist.

Für Deine Behandlungen wünsche Dir ganz viel Kraft und hoffe, dass es für die anderen Probleme eine Lösung gibt!

Tschüß!

Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (27.01.2011 um 10:45 Uhr) Grund: Gesetzliche Grundlage ergänzt
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  #5  
Alt 27.01.2011, 12:13
PetraK PetraK ist offline
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Beiträge: 449
Standard AW: Dringende Frage:Teilerwerbsminderungsrente + zusätzlich Arbeitslosengeld geht da

Hallo Andrea,

ich bekomme auch gerade ALG 1 nach §125, nachdem der Krankengeldanspruch ausgelaufen war, allerdings erhalte ich es für 18 Monate, da ich über 50 bin. Ich werde nicht vermittelt, Bedingung war allerdings, dass ich zuerst eine Reha (hatte ich schon vorher beantragt) mache, und zum Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit gehe. Dort wurde festgestellt, dass ich nur unter 15 Stunden wöchentlich arbeiten könne, deshalb musste ich die Erwerbsminderungsrente beantragen. die wurde abgelehnt, ich bin in Widerspruch gegangen und erhalte weiter ALG 1. Sobald eine volle Rente genehmigt werden würde, wird die ALG Zahlung eingestellt, bei einer Teilrente hätte ich unter Umständen noch Anspruch auf Weiterzahlung bis Ablauf der 18 Monate. Bei voller Rente darfst du aber 400 Euro dazuverdienen, bei Teilrente einiges mehr, es gibt da festgelegte Grenzen. Eine Bekannte ist übrigens aus einer Festanstellung heraus krank geworden und hat sich nach Ablauf der Krankengeldzahlung auch beim Arbeitsamt gemeldet und erhält Nahtlosigkeits-ALG, obwohl sie nicht arbeitslos ist und ihren Arbeitsplatz theoretisch noch hat....

Liebe Grüße

Petra

Ich habe übrigens die Erfahrung gemacht, dass man beim Arbeitsamt ganz gezielt auf diese Situation nach §125 hinweisen muß, dass scheinen dort nicht alle zu kennen...
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  #6  
Alt 27.01.2011, 18:56
Reinhard Reinhard ist offline
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Beiträge: 834
Standard AW: Dringende Frage:Teilerwerbsminderungsrente + zusätzlich Arbeitslosengeld geht da

Da fällt mir noch ein, wenn Du weder Geld vom Arbeitgeber, noch vom AA bekommst, bist Du wahrscheinlich auch nicht mehr krankenversichert, d, h. Du müsstest um die freiwillige Mitgliedschaft nachsuchen.

Liebe Grüße Reinhard
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  #7  
Alt 27.01.2011, 19:39
Sousha Sousha ist offline
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Beiträge: 242
Standard AW: Dringende Frage:Teilerwerbsminderungsrente + zusätzlich Arbeitslosengeld geht da

Hallo Ihr lieben,

habt vielen Dank für Eure Antworten.

Heute morgen war ich beim CT Oberbauch und Thorax und es konnte in den Organen nichts gefunden werden. Nur die bekannten Knoten in der Axilla sind größer geworden, aber das habe ich schon vermutet. Ich hatte wirklich eine richtige Scheißangst und bin jetzt etwas entspannter.

Zur Frage der Sicherung meines Lebensunterhaltes konnte ich heute folgendes in Erfahrung bringen:

1. Ich habe Anspruch auf Nahtlosigkeitsgeld für die Dauer von 12 Monaten. Die Höhe wird komplett so berechnet wie der Krankengeldanspruch. Damit komme ich auf jeden Fall über die Runden. Und wenn ich Glück habe erhalte ich sogar noch die Teilerwerbsminderungsrente dazu.

2. Von seiten der BfA spricht nichts gegen den Erhalt dieses Nahtlosigkeitsgeldes, solange die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird.

Morgen gehe ich zur Agentur und stelle den Antrag und mache einen Termin beim VdK.

Insgesamt fühle ich mich hinsichtlich der finanziellen Situation doch entlastet, weil als Alleinverdiener das ganze sehr schnell an existenzielle Grenzen stößt.

Noch mals Danke

und alles Gute für Euch

Andrea
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  #8  
Alt 14.03.2011, 21:31
Sousha Sousha ist offline
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Registriert seit: 20.09.2006
Beiträge: 242
Standard AW: Dringende Frage:Teilerwerbsminderungsrente + zusätzlich Arbeitslosengeld geht da

Hallo an alle, die mir hier geantwortet haben,

war heute auf der Agentur und ja, ich habe Anspruch, aber es ist so wenig, dass ich das alles auch gar nciht verstehen kann.

Weiß irgendjemand etwas über die Berechnungsgrundlagen?

Ich habe einen Monat die Rentenzahlung erhalten, wurde wieder krank und nun wird genau dieser eine Monat (23 Std.pW.) als Verdienstgrundlage berechnet. Davon bekomme ich also die 60 % und das reicht selbst mit der Teilerwerbsminderungsrente nicht um meinen Lebensunterhalt zu decken. Davor habe ich immer voll gearbeitet. Ich hatte verschiedene Auskünfte diesbezüglich und bin heute totalo gefrustet, weil es so wenig ist und ich nun nicht weiß, welche Berechnungsgrundlage in dieser Ausnahemsituation (noch in Festanstellung, mit Teilerwerbsminderungsrente, Aussteuerung vom Krankengeld, ) hier tatsächlich greifen muss. ist das die ganz normale Berechnung von ALG I? Aber das bezieht sich doch nicht nur auf den einen Monat vor der Antragstellung.? Oder doch?

Ich warte jetzt mal den Bescheid ab und sehe zu, dass ich einen Termin beim VDK bekomme.

Ist das ein Scheiß.... kennen ja sicher viele von uns. Geldsorgen rauben so viel Kraft und der ganze Antragskram ja auch.

Na ja, mal sehen wie das weitergeht.

Für Antworten bin ich überaus dankbar.

Vielleicht habe ich gar keine echte Frage gestellt? Bin heute echt durch den Wind.

Andrea
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  #9  
Alt 16.03.2011, 11:58
Altmann Altmann ist offline
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Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 605
Standard AW: Dringende Frage:Teilerwerbsminderungsrente + zusätzlich Arbeitslosengeld geht da

Hallo Sousha,
ja Du kannst nur alle Hebel in Bewegung setzen, dass alles Rechtliche
ausgeklügelt ist und Du bekommst, was Dir zusteht. Dass für die
Berechnung des ALG nur der letzte Monat heran gezogen wird, kann
m.E. eigentlich nicht sein. Das wäre ja "verstehen sie Spass". Früher wurden
da zumindest die letzten Monate/Jahre heran gezogen.
Wenn Du sagst, das reicht alles nicht zum Lebensunterhalt. Ich sage Dir was,
das ist denen vollkommen egal, schau wie Du zurecht kommst. Ich bekomme
z.B. keinerlei Leistung und dann sagt mein damaliger Arzt noch zu mir, aber
Sie müssen schon machen, was das Arbeitsamt sagt. Ich glaube ich spinne.
Ja so kanns gehen, hätte ich auch nicht gedacht.
Ich hoffe, dass Dir der VDK weiter hilft, soll ja manchmal klappen.
Gruss Altmann
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