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  #1  
Alt 31.05.2012, 19:31
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Emile Emile ist offline
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Unglücklich Beihilfe AHB Fristversäumung

Hallo Ihr Lieben,

habe mir mit dem Titel sehr schwer getan, da mehrere Dinge im Argen liegen und es so aussieht, als könnte ich fast unmöglich die Frist von drei Wochen nach Strahlentherapie antreten. Ich erzähle mal von vorne und bitte schon vorab um Entschuldigung für den langen Text

Ich hatte am 30.04. einen Termin beim Sozialdienst meiner Klinik damit der Antrag auf AHB seinen Weg gehen kann. Ich hatte auch recht schnell telefonisch einen Platz in Schloss Schönhagen für Beginnn 12.06. ergattern können und für mich reservieren lassen.

Nachdem nach mehreren telefonischen Anfragen noch keine Anträge bei PKV und Beihilfestelle eingegangen sind, habe ich am 22.05. der Dame vom Sozialdienst auf den AB gequatscht und um Klärung gebeten. Sie hat dann auch unverzüglich die Anträge an beide Stellen gefaxt. Meine PKV hat mir sofort zugesichert, dass die AHB genehmigt ist. Tja, nur die Beihilfestelle "zickt". Sie wollten die Verträge des Sanatoriums sehen, was auch ihr gutes Recht ist, nur haben sie das Ganze per Post ganz unverbindlich in die Reha-Klinik geschickt und wenn ich da nicht am 30.05. angerufen hätte, würde das noch länger dort liegen. Ich bat die nette SB, denn Vordruck an die Beihilfestelle per Telefax zu senden. Da dies bis heute nicht geschehen ist, habe ich nochmal dort angerufen und ich konnte als Ohrenzeuge hören wie das Fax an die Beihilfe geschickt wurde.
Dann der Anruf von der Beihilfestelle, nö keine Genehmigung da nicht für AHB zugelassen. Ich: Nein, dass stimmt nicht, steht im Schreiben der Klinik das AHB und beihilfefähiges Sanatorium, die Krankenkasse weiss das auch usw. Keine Chance! Die brauchen einen Nachweis, dass dort auch AHB gemacht werden kann. Und jetzt kommt es, der SB in der Klinik kommt nicht an diesen Nachweis, weil er keine Berechtigung hat und auch nicht weiss, wann sein Vorgesetzter im Zugriff gewährt
Ich muss doch aber bei der Klinik bis morgen zusagen, sonst wird mein Platz anderweitig vergeben
Es ist ja auch nicht so, dass ich nicht woanderst hingehen würde, aber bis das wieder durch die Mühlen der PKV und Beihilfe gegangen ist, wird es Sanktnimmerlein und ich muss bis zum 14.06. die AHB angetreten haben, sonst verfällt mein Anspruch auf AHB und ich könnte nur noch in die med. Rehabilation und dann würde ich auf sehr viel Kosten sitzenbleiben.

Die Beihilfestelle lässt auch nicht über eine Fristverlängerung der drei Wochen reden, obwohl ich wirklich unverschuldet die Frist versäumen werde.

So, nun zu meiner eigentlichen Frage, weiß jemand ob man den Sozialdienst, wegen Untätigkeit (die sass fast drei Wochen auf dem Antrag), zum Schadensersatz heranziehen kann oder gibt es Regelungen, dass die Frist bei unverschuldeter Versäumnis verlängert werden kann.

Bitte entschuldigt Recht- und Grammatikfehler und auch wenn es etwas verwirrend geschrieben ist. Ich dreh' grad völlig am Rad und kann kaum aus den Augen gucken, weil sie vom Heulen so verquollen sind.

Liebe Grüße
Eure Emile
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  #2  
Alt 31.05.2012, 20:45
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czilly czilly ist offline
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Standard AW: Beihilfe AHB Fristversäumung

Mensch Emile, so ein Mist!
Ich erinnere mich, dass ich ganz ähnliche Probleme hatte. Die Beihilfe wollte eine Erklärung der Klinik über das Vorliegen der Voraussetzungen nach §§ 107, 111 SGB V, einen Hausprospekt, meinen Vertrag mit der Klinik und – und das war das Problem – eine Kopie der Preisvereinbarung, die die Klinik mit einem Sozialversicherungsträger geschlossen hat. Da gingen auch einige Schriftsätze hin und her, und ich hab kräftig herumtelefoniert, bis alles „in trockenen Tüchern“ war.

Zum Glück hatte ich (in weiser Voraussicht eventueller Schwierigkeiten) die Sozialarbeiterin im BZ, die ja die AHB für mich beantragen musste, richtiggehend genervt, das sehr frühzeitig zu tun. Sie meinte immer, es genügt, das kurz vor Abschluss der Strahlentherapie zu machen. Ich habe aber darauf bestanden, dass das alles während der Chemo schon vor der Strahlentherapie passiert. Schließlich wäre ja klar, wann die zu Ende sein würde, und man könnte das also schon in die Wege leiten. Das war auch gut so, denn so hatte ich dann Zeit genug, diesen ganzen Kram rechtzeitig vorher zu klären.

Wie sich das jetzt genau verhält, wenn Du die Frist ohne eigenes Verschulden verpasst, weiß ich nicht. Ich weiß aber, dass eine Mitpatientin, die ich ein Jahr später während meiner Reha (die ich auch sehr frühzeitig angeleiert habe…) kennengelernt habe, diese Problematik auch hatte. Ich weiß nicht mehr genau, was bei ihr der Grund war, weshalb sie die Frist nicht eingehalten hat, aber auf jeden Fall war es nicht ihr Fehler. Daraufhin wurde bei zwar auch nicht die Frist verlängert, aber sie hat dann anstelle einer AHB sofort eine Reha bewilligt bekommen. Da hieß das Kind dann eben einfach nur anders. Allerdings hatte das dann schon den Nachteil, dass sie nicht wie die anderen im folgenden Jahr direkt wieder eine Reha antreten konnte, weil ihre letzte dann ja noch nicht lange genug zurück gelegen hat.

Ich hoffe, dass sich bei Dir doch noch alles irgendwie klären lässt!
Liebe Grüße,
Czilly
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(Peter Benary)
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  #3  
Alt 01.06.2012, 07:37
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Emile Emile ist offline
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Standard AW: Beihilfe AHB Fristversäumung

Hallo Czilly,

vielen Dank für Deine Antwort.

Da ich mal wieder nicht schlafen konnte, habe ich mich hingesetzt und der Beihilfestelle einen flammenden Brief geschrieben und damit ich es mir mit dem Abschicken nicht noch überlegen kann, direkt per elektronischer Post versandt.

Leider ist es nicht so einfach mit dem Kind und anderem Namen Ich bin mir sicher, dass jeder Amtsarzt nach so einer Geschichte mich sofort in die medizinische Rehabilitation schickt. Nur bekomme ich dann von der PKV gar nichts erstattet und von der Beihilfe nur die Anwendungen und nicht die Unterkunft bezahlt. Und somit ist es für mich finanziell außerhalb meiner Reichweite.

Zitat:
Zum Glück hatte ich (in weiser Voraussicht eventueller Schwierigkeiten) die Sozialarbeiterin im BZ, die ja die AHB für mich beantragen musste, richtiggehend genervt, das sehr frühzeitig zu tun.
Hätte ich das nur auch mal, aber ich befürchte die Dame ist resistent. Ich habe ihr mehrmals auf den AB gesprochen und nur einmal hat sie zurückgerufen. Oh mann! Ich hoffe mal für die Dame, dass Sie nur die Anträge vergessen hat zu stellen. Denn das ist menschlich und jeder darf mal Fehler machen. Nur wenn ich mir vorstelle, dass sie absichtlich den Antrag so spät stellte, wird mir ganz übel. Das könnte dann das HB-Männchen in mir wecken

Nun heisst es weiter auf glühenden Kohlen zu sitzten, eigentlich müsste die Glut schon erloschen sein, bei dem Heul-Konsum...

Liebe Grüße
Emile
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  #4  
Alt 01.06.2012, 08:39
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czilly czilly ist offline
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Standard AW: Beihilfe AHB Fristversäumung

Hallo Emile!

Zitat:
Zitat von Emile Beitrag anzeigen
Nur bekomme ich dann von der PKV gar nichts erstattet und von der Beihilfe nur die Anwendungen und nicht die Unterkunft bezahlt. Und somit ist es für mich finanziell außerhalb meiner Reichweite.
Also, das stimmt so nicht. Ich habe auch bei der Reha im Jahr darauf einen Teil der Kosten für Unterkunft und Verpflegung von der Beihilfe erstattet bekommen. Dabei konnte ich wahlweise einen Vertrag abschließen, bei dem die Klinik nach den Sätzen der Sozialversicherungsträger abrechnet –also eine Pauschale für Unterkunft und Verpflegung und Behandlung – oder Unterkunft und Verpflegung getrennt von den Behandlungen abrechnen (also wie üblich); dann werden die (tatsächlichen) Kosten für die Unterbringung um 30% gekürzt. Ist dann halt ein Rechenspiel, was günstiger ist.

Bei der PKV könnte ich mir vorstellen, dass man mit denen reden kann. Ich halte es durchaus für möglich, dass sie die Kosten für die Reha übernehmen, wenn dadurch die AHB entfällt. Meine PKV hat mir zum Beispiel damals signalisiert, dass sie es mit den Fristen für die AHB nicht so eng sieht wie die Beihilfe. Wenn das jetzt nicht so punktgenau klappen würde, würden sie auch keine Probleme machen. Frag halt einfach.

Dass Du der Sozialarbeiterin nicht massiv genug auf die Füße gestiegen bist, musst du Dir nicht vorwerfen. Wer ahnt denn auch sowas? Ich kannte halt meine Beihilfestelle (wobei die Sachbearbeiter da sehr bemüht, aber total überlastet sind) und wusste, dass das schiefgehen kann, wenn ich das nicht rechtzeitig genug in die Wege leite. Ich war dann einfach total penetrant. Die Sozialarbeiterin wollte den Antrag eigentlich erst im April/Mai stellen (ich bin im Juni gefahren); tatsächlich haben wir es dann im Februar gemacht.

Ich drück Dir die Daumen, dass alles noch klappt!
Liebe Grüße,
Czilly
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(Peter Benary)
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  #5  
Alt 01.06.2012, 08:47
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Emile Emile ist offline
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Standard AW: Beihilfe AHB Fristversäumung

Danke erstmal für Deine Daumen!

Immerhin hat mir der sehr nette SB in der Rehaklinik zugesagt, dass er meinen Platz nicht weitergibt.

Ich hoffe, dass ich die AHB bekomme und wenn nicht lässt mich Dein Post hoffnungsvoller in die Zukunft blicken.

Denn dann werde ich es auf dem Wege den Du beschrieben hast angehen.

Liebe Grüße
Emile
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  #6  
Alt 01.06.2012, 11:47
Atom Atom ist offline
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Standard AW: Beihilfe AHB Fristversäumung

Hallo Emile,

normalerweise entscheidet die Beihilfestelle schnell, wenn die Klinik die entsprechende Gebührenordung zur Beihilfe geschickt hat.

Frage noch einmal bei deinem Beihilfesachbearbeiter nach, ob die Gebührenordnung eingegangen ist.

Bei mir war es ähnlich! Alles knapp entschieden.

Das es keine Fristverlängerung für AHB bei der Beihilfe gibt, ist normal.

Sei froh, dass Du schon die Zusage von der PKV hast, denn die macht normalerweise nur eine Kostenzusage, wenn die Beihilfe auch zahlt.

Bei der AHB habe ich nach Privatpatientenstatus abgerechnet. Würde ich heute nicht mehr so machen,
da die Leistungen für die gesetzlischen Versicherten sich nicht unterschieden haben. Die Abrechnung wäre für mich aber preiswerter gewesen.
So musste ich einen Teil der Kosten für die AHB selber zahlen. Darüber habe ich mich sehr geärgert.

Von daher frage vorher nach wie die Kostenübernahme ist.

Wird schon klappen! Sei zuversichtlich .

Liebe Grüße, Atom
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  #7  
Alt 02.06.2012, 07:48
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Emile Emile ist offline
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Standard AW: Beihilfe AHB Fristversäumung

Hallo Atom,
auch Dir danke für Deine Antwort.

Ich habe ja gestern noch mit dem SB in der Klinik gesprochen und der sagte mir, dass schon einige Faxe am Donnerstag an die Beihilfe geschick wurden.

Scheinbar nicht genug, den die Beihilfe hat gestern immer noch nicht entschieden. Immerhin ist mein flammender Brief schon beantwortet worden, wenn auch sehr lapidar und nichtssagend.

Zitat:
Sei froh, dass Du schon die Zusage von der PKV hast, denn die macht normalerweise nur eine Kostenzusage, wenn die Beihilfe auch zahlt.
Das hat Czilly im Hüflu-Thread erwähnt. Ich kenne das gar nicht bisher, haben die immer unabhängig von einander ausbezahlt.

Allerdings war die Dame von der PKV ganz überrascht, dass die Beihilfe sich so anstellt. Nachdem Motto, normalerweise entscheidet die Beihilfe großzügiger als die PKV.

Vielleicht liegt es ja am Sparkurs, zermürb' die Leute, dass sie aufgeben und erst gar keine Kosten für die Kur anfallen. Das ist jetzt eine pure Unterstellung, die nicht wirklich ernst meine, aber das Gefühl könnte man bekommen.

Wegen der Kostenübernahme: Ich habe zwei Verträge geschickt bekommen, ein Privatpatientenvereinbarung und eine Wahlleistungs-Vereinbarung. Die PKV sagte ich solle die Wahlleistungs-Vereinbarung unterschreiben.

Liebe Grüße
Emile
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  #8  
Alt 02.06.2012, 18:48
Atom Atom ist offline
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Standard AW: Beihilfe AHB Fristversäumung

Hallo Emile,

warum rufst Du deinen Beihilfesachbearbeiter nicht einfach an und fragst nach wie der Bearbeitungszustand ist?
Mein Sachbearbeiter ist zwar immer ziemlich sachlich knapp, aber hat mir auch schon gute Tipps gegeben,
obwohl ich auch schon mal einen Widerspruch eingelegt habe.

Weil ich in letzter Zeit so viel Trouble mit meiner PKV habe, rufe ich mittlerweile bei kostenintensiven Untersuchungen immer erst bei der Beihilfe an,
ob diese zahlt. Für die PKV habe ich dann vorsichtshalber eine ärztliche Begründung, warum die Maßnahme durchgeführt werden muss.

Drück dir die Daumen, Atom
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  #9  
Alt 03.06.2012, 14:39
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Emile Emile ist offline
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Standard AW: Beihilfe AHB Fristversäumung

Hallo Atom,

ich kann die gedrückten Daumen weiterhin gebrauchen. Danke dir dafür!

Die PKV macht überhaupt keine Probleme, im Gegenteil die SB von der PKV, war richtig erschüttert, als ich meine Geschichte erzählte.

Tja, ich habe schon mehrmals telefonisch mit dem SB und der Sachgebietsleiterin bei der Beihilfe gesprochen, aber es fruchtet nichts.
Im Gegenteil am Freitag haben die einfach nicht mehr abgenommen und mir nur geschrieben, dass es auch in Ihrem Interesse ist die Angelegenheit zügig zu bearbeiten (davon merke ich, aber auch nix) und sie mich telefonisch informieren, wenn sie endlich entschieden haben, ob ich nun Schönhagen genehmigt bekomme oder nicht.

Ich werde am Montag mal bei meiner Rechtschutzversicherung nachfragen, ob die Sache mitversichert ist und mir dann einen rechtlichen Beistand besorgen.

Ich habe so das dumpfe Gefühl, dass es dann bald Schluß mit lustig ist

Liebe Grüße
Emile
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  #10  
Alt 04.06.2012, 13:49
Atom Atom ist offline
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Standard AW: Beihilfe AHB Fristversäumung

Hallo Emile,

wenn die Sachgebietsleiterin dir mündlich und schriftlich zugesichert hat, dass sie deinen Fall bearbeiten, dann vertraue darauf, dass die Zusage kommt.
Dass das Telefon nicht abgenommen wird, hat nicht unbedingt etwas mit Dir zu tun!! Manchmal sind die Sachbearbeiter sehr stark belastet und wollen
einfach in Ruhe die dringenden Bescheide abarbeiten. Vielleicht war deiner auch dabei!! Überlege mal wie viele Feiertage jezt waren. Drücke dir weiterhin
die Daumen, dass der Bescheid schnell kommt,

Viel Glück, Atom

Geändert von Atom (04.06.2012 um 13:52 Uhr)
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  #11  
Alt 04.06.2012, 14:29
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Hallo Atom,

ich habe heute nochmal angerufen. Es scheint noch etwas zu fehlen, aber was konnte/wollte mir die Dame nicht sagen. Dann sagte sie noch ich muß warten, bis die sich zu einer Entscheidung durchgerungen haben und wenn die Frist dann verstrichen ist, habe ich einfach Pech. Dann gibt es für mich keine AHB. Nur der SB in Schönhagen hat schon alles gefaxt, dass kommt mir so seltsam.

Das ist das Ärgerliche daran, ich versäume die Frist, weil die sich nicht auskäsen können und soll dann auch noch die Zeche bezahlen.

Ich habe heute mittag einen Termin beim Anwalt, mal gucken was der dazu sagt.

Danke für trotzdem für Deine nette Antwort.

Liebe Grüße von Emile
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  #12  
Alt 04.06.2012, 15:48
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Hallo Emile,

das ist ja echt käse. Jetzt musst Du auch noch einen Anwalt kontaktieren. Als wenn man nicht schon genug an den Füßen hätte!!!

Gott sei Dank, ist dein Durchhaltevermögen noch gut ausgeprägt. Damit hast Du dir die AHB mehr als verdient.

Liebe Grüße, Atom
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  #13  
Alt 04.06.2012, 16:14
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wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Hallo Atom, hallo Emili,

AHB steht für Anschluss - Heil - Behandlung, dass heisst für mich, dass die Ursprüngliche Heil - Behandlung noch nicht abgeschlossen ist und deshalb eine weiterführende Behandlung notwendig ist.
Durch die Kosteneinsparung ist es nicht immer sinnvoll die ganze Behandlung in Einrichtungen (Krankenhaus mit Intensivabteilung etc.) durchzuführen, die dafür nicht notwendig sind. Für den "Restlichen" Teil der Behandlung reicht oft nur ein Bett und ein Arzt. Dieses kann kostengünstiger in einer "Kurklinik" erfolgen. Das spart Kosten.
Eine Krankenkasse ist verpflichtet die Kosten für die gesamte Behandlung, die für das Gesund werden notwendig ist zu bezahlen. (Bei PKV im Rahmen des Vertrages.) Der von der PKV nicht getragene Anteil ist dann von der Beihilfe zu tragen. Für mich sieht es so aus, dass auch ohne zeitgerechte Zustimmung der Beihilfe, diese ihren Anteil zu zahlen hat, denn die PKV hält doch die Maßnahme für erforderlich. Ich denke, soweit sind wir uns hier auch einig.
Wir sind uns hier auch einig, dass dieser zweite Behandlungsteil nicht unendlich lange herausgezögert werden soll.

Ich hätte in diesem Fall die AHB ohne Bescheid angetreten und ggf. mit Hilfe des Anwalts die Beihilfe unter Druck gesetzt:
1. wegen Verzögerung, denn ich habe es so verstanden, dass Du alles Dir Mögliche getan und veranlasst hast, auch zeitig genug um zumindest einen Vorbescheid zu erhalten.
2. wegen möglicher Unterlassung. Beamte (so sehe ich die Beihilfe) haben unter Anderem auch Schaden von den Bürgern (damit meine ich Dich) fern zu halten.
3. Ich hätte auch mit einer möglichen Klage gedroht (auch noch im Nachhinein möglich)
Drohen darf man mit dem Gesetz, nicht mit der BILD Zeitung.
Den letzten Satz habe ich einmal fast wörtlich gesagt und hatte zwei Tage später das was ich wollte.

Jetzt warten wir den Rat Deines Anwalts ab. Ich denke, er wird ähnlich denken wie ich.
Sozialgerichte sind in der 1. Instanz Kostenfrei. Eventuell zahlt auch die öffentliche Hand den Anwalt - Stichwort Bedürftigkeit.

Alles Liebe und hoffentlich klappt alles so wie Du es wünschst.
Wolfgang


PS - bin ab morgen bis Freitag nicht online
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Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V.
www.kehlkopfoperiert-bv.de

Geändert von wolfgang46 (04.06.2012 um 16:18 Uhr)
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  #14  
Alt 04.06.2012, 17:49
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Emile Emile ist offline
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Hallo Ihr Lieben,

ich war schon gestiefelt und gespornt um zum Anwaltstermin zu gehen, da kam der erlösende Anruf

Ich habe nun endlich die Genehmigung und habe es auch schon der Klinik vorab gefaxt.

Man, war das eine Steißgeburt, puhh.

Ich hatte beim Telefonat heute morgen schon mal das Wort "Rechtsbeistand" fallen gelassen, vielleicht hat es gewirkt.

Vielen lieben Dank für Eure Unterstützung! Danke auch Dir, Wolfgang, für den langen Post.

So, nun muß ich packen gehen oder doch erst einkaufen, ich hab doch nix anzuziehn

Liebe Grüße
Emile (die in Süddeutschland ein mittleres Erdbeben, mit dem Fels, der ihr vom Herzen gefallen ist, verursacht hat)
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