Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 02.04.2012, 11:01
vintage vintage ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 29.05.2009
Beiträge: 745
Standard Halbwaisin (17), Vater (über 80) - was nun?

Liebe alle,

in unserem nahen Umfeld ist vor wenigen Wochen die Mama mit 48 Jahren an Krebs gestorben.
Zurückgeblieben sind die Tochter (Schülerin, 17 J.) und ihr Papa (nun Witwer, über 80 Jahre alt).
Der Witwer hat Parkinson und ist teils verwirrt; er hat Pflegestufe 1 oder 2, nach Aussaage der Tochter.
Die Tochter geht zur Schule und ist total überfordert mit der Situation.
Denn sie hat schließlich schon zuvor ihre Mama längere Zeit versorgt
während der Chemo usw.; und den Vater auch.
Nun ist der Vater noch da, tagsüber alleine, weint viel, verwirrung nimmt zu.

Die Tochter wird Ende des Jahres 18.

Sie hat uns um Hilfe gebeten, sie schafft es nicht mehr und
sie kann einfach keine Jugendliche sein, wie andere.

Wie könnte unsere Hilfe aussehen?

Wenn der Vater in ein Heim käme,
könnte sie alleine in der Wohnung bleiben?
Wer könnte eine Betreuung für den Vater beantragen?
Wäre dies sinnvoll?

liebe gruesse und danke für eure tipps!
ich sehe den wald vor lauter bäumen wahrscheinlich gerade nicht...

vintage
__________________
lieben gruß, vintage



Mein geliebter Mann wurde nur 49 Jahre alt und
starb knapp fünf Monate nach der Diagnose.
* Juli 1965 - + Mai 2015

ED Weihnachten 2014 Darmkrebs mit zu vielen Lebermetastasen,
dann auch Lungenmetastasen...
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 02.04.2012, 14:19
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.12.2003
Ort: Alfter
Beiträge: 1.153
Standard AW: Halbwaisin (17), Vater (über 80) - was nun?

Hallo

so wie sich das anhört erhält der Vater Geldleistung Pflege und keine Sachleistung
Bei einer Sachleistung kommt der Pflegedienst ins Haus
Evtl. sollte der Vater einen Verschlimmerungsantrag auf Pflegestufe 2 stellen

Kommt der vater ins Heim, so dürfte die Tochter, da Schülerin nicht mehr in der Lage sein, die Wohnung zu unterhalten...denn der Vater muss ja das Heim bezahlen, und wenn es Eigenkapital gibt, so muss dieses erst einmal genommen werden....

Soweit ich weiß wird die Waisenrente auch über das 18 Lebensjahr hinaus bezahlt (bis 25 einkommensabhängig)
Der Vater könnte zusätzlich auch noch Witwenrente beantragen

Ich würde mich zusätzlich an eine Berattungstelle wenden

Ob eine noch nicht 18jährige eine (Betreuungs) vollmacht erhält kann ich mir bei unserer Gestzgebeung auch im Einzelfall nicht vorstellen Ob es sinnvoll ist, eine Betreeung zu beantragen weiß ich nicht, es dürfte aber vieles erleichtern, jedoch wird die Tochter im Moment keine offizielle Betreuuern werden

mehr fällt mir nicht ein
__________________
Liebe Grüße
Barbara
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 02.04.2012, 19:45
J.F. J.F. ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 18.04.2007
Beiträge: 1.485
Standard AW: Halbwaisin (17), Vater (über 80) - was nun?

Hallo,

eine schwierige Situation ist es auf jeden Fall, besonders für so einen jungen Menschen. Wenn ich das richtig gelesen habe, dann leidet der Vater bereits an der parkinsonschen Demenz, wenn vielleicht auch im Anfangsstadium. Bei Pflegestufe 1 oder 2 dürfte schon einiges an Hilfestellung notwendig sein. Wenn die Mutter verstorben ist, dann stellt sich die Frage nach einem Testament bzw wer was geerbt hat. Das Erbe der Tochter wird vom Sozialamt ggf nicht angetastet werden. Der Rest wird dann wohl leider für die Pflegekosten draufgehen. Solange die Tochter das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat bzw keine Ausbildung abgeschlossen hat, könnte das Jugendamt Hilfestellung geben, ggf auch Dinge zum Laufen bringen. Wie zB den Antrag auf einen Betreuer für den Vater, ein WG-Platz oder eine kleine Wohnung (falls die jetzige über dem Budget liegt) für die Tochter, einen Ansprechpartner / Vormund für die paar Monate für die Tochter, Konteneröffnung für die Tochter, Antrag auf Grundsicherung für die Tochter, da wahrscheinlich die väterliche Rente zzgl Witwenrente auf die Betreuung draufgehen wird, Kindergeldüberweisung auf ein Konto der Tochter. Ihr könnt Euch ggf beim Jugendamt als Vormund für die Tochter anbieten. Es sollte das Witwerquartal bei der Rentenversicherung beantragt werden. Sorry, hört sich jetzt hart an, ist aber nicht so gemeint, aber ist der Vater noch zurechnungsfähig oder ist die Erkrankung schon so weit fortgeschritten, dass für Aussenstehende die Demenz schon klar erkennbar ist? Wer hat in Vergangenheit die Rechnungen beglichen, die Verträge abgeschlossen? Die Tochter darf nicht, der Vater kann evtl nicht mehr (oder wird es in naher Zukunft). Es muss ein Mittler da sein, der offiziell tätig werden darf. Und der wird von amtswegen eingesetzt. Sozialrathaus und Jugendamt dürften genauso Ansprechpartner sein wie die am Amtsgericht (fast) kostenfreien Beratungshilfe (die vielleicht sogar als erstes aufsuchen).

Sind so meine Gedanken dazu.
__________________
Alle im Forum von mir verfassten Beiträge dürfen ohne meine Zustimmung nicht weiterverwendet werden.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 03.04.2012, 18:06
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.241
Standard AW: Halbwaisin (17), Vater (über 80) - was nun?

Liebe vintage,

Zitat:
Soweit ich weiß wird die Waisenrente auch über das 18 Lebensjahr hinaus bezahlt (bis 25 einkommensabhängig)
Der Vater könnte zusätzlich auch noch Witwenrente beantragen
Wenn das Paar mindestens 12 Monate verheiratet gewesen ist, bekommt er Hinterbliebenenrente. Im sog. Sterbevierteljahr ohne die Anrechnung eigener Einkünfte.
Die Tochter erhält Halbwaisenrente und ist auch nicht mehr familienversichert, da von der Rente der Beitrag für Kranken-und Pflegerversicherung abgezogen wird.

Zitat:
Nun ist der Vater noch da, tagsüber alleine, weint viel, verwirrung nimmt zu.
Es gibt die Möglichkeit Frauen aus Osteuropa für die Pflege und Betreuung einzustellen, dies wird über Agenturen gemacht, ist inzwischen legalisiert worden. Man muss sich genau anschauen, an wen man gerät. Allerdings ist dies billiger, als der Aufenthalt im Heim.

Vielleicht läßt sich die Zeit bis zum 18.Geburtstag auch mit der Hilfe von Freunden und Verwandten überbrücken? Man muss es sich genau überlegen, ob man eine gerichtliche Betreuung veranlaßt, die dann ein Berufsbetreuer übernimmt. Hat die Mama da ein Testament oder eine andere Verfügung hinterlassen bzw. einmal mit dem Mädel gesprochen? Ich denke, es ist wichtig, dass im Sinn von Vater und Tochter gehandelt wird.

Zitat:
Sie hat uns um Hilfe gebeten, sie schafft es nicht mehr und
sie kann einfach keine Jugendliche sein, wie andere.
Bitte klopft dem Mädel ab und zu einmal auf die Schulter,sie hat unheimlich viel geleistet, kann stolz auf sich sein!

Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (03.04.2012 um 21:25 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 03.04.2012, 19:37
Viki Viki ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 07.09.2007
Ort: Süddeutschland
Beiträge: 174
Standard AW: Halbwaisin (17), Vater (über 80) - was nun?

Liebe vintage,i
ich denke, dass das Mädchen in seiner Überforderung auch ganz allein für sich Hilfe braucht, z.B. im Austausch mit anderen trauernden Jugendlichen.

Es gibt die Nicolaidis-Stiftung, die aber auch praktische Hilfe bietet. Schau dir mal den link an:
http://www.nicolaidis-stiftung.de/

Liebe Grüße
Viki
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 03.04.2012, 19:54
vintage vintage ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 29.05.2009
Beiträge: 745
Standard AW: Halbwaisin (17), Vater (über 80) - was nun?


ganz ganz lieben dank an euch für eure tipps!
bin echt froh, das es dieses forum und euch gibt.

ich werde euch schreiben, was wir wie gemacht haben.
vielleicht nuetzt es auch anderen mal.

liebe gruesse und euch alles gute, vintage
__________________
lieben gruß, vintage



Mein geliebter Mann wurde nur 49 Jahre alt und
starb knapp fünf Monate nach der Diagnose.
* Juli 1965 - + Mai 2015

ED Weihnachten 2014 Darmkrebs mit zu vielen Lebermetastasen,
dann auch Lungenmetastasen...
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 03.04.2012, 21:31
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.241
Standard AW: Halbwaisin (17), Vater (über 80) - was nun?

Liebe vintage,

die Betreuung kann auch ein Freund oder Verwandter der Beiden übernehmen. Man hat das Recht beim Antrag auf Betreuung eine oder auch mehrere geeignete Personen vorzuschlagen.

Berufsbetreuer berechnen für ihre Tätigkeit Gebühren, welche aus dem Vermögen finanziert werden müssen, solange welches vorhanden ist.

Elisabethh.
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 12:41 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55