Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 19.04.2005, 12:44
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Wiedereingliederung nach Urlaub ?

Ich bin seit September 2004 auf unbestimmte Zeit krankgeschrieben. Habe Chemo und anschließende Bestrahlung im März beendet, dann AHB. Habe mit meinem Arbeitgeber gesprochen und dieser möchte, dass ich den ganzen Mai jetzt Urlaub nehme (bin ja noch im Krankenschein) und dann im Juni wieder anfange. Ich fühle mich bei diesem Vorschlag gar nicht gut. Zur Zeit möchte ich gar nicht ans Arbeiten denken, da ich noch hier und da Schmerzen habe. Ich bin Sachbearbeiterin und muß mich nicht körperlich betätigen, aber einen 8 Stunden - Tag traue ich mir auch psychisch im Moment noch nicht zu. Darüberhinaus ist es doch gar nicht möglich nach meinem Urlaub die Wiedereingliederung zu machen, da ich doch dann wieder krankgeschrieben werden muß, oder ? Meine Krankenkasse wollte mir noch Bescheid geben, ob ich Urlaub nemen kann und danach die Wiedereingliederung mache, hat aber schon etwas negativ reagiert. Ich habe mit dem Urlaub aus dem letzten Jahr und dem Urlaub in diesem Jahr insgesamt 40 Tage und mein Chef möchte, dass ich schon mal 20 Tage als Urlaub nehme, damit, bevor ich am 01. Juni wieder anfange, nicht mehr so viel Urlaub für das zweite Halbjahr nehmen muß, also den Urlaub an die Krankschreibung anhängen und danach wieder arbeiten gehen, bzw. die Wiedereingliederung machen.

Ich bin jetzt total durcheinander und weiß nicht, was ich machen soll. Hat jemand von Euch einen Rat, wie ich das regeln kann und jedem gerecht werde ? Möchte auf jeden Fall die Wiedereingliederung machen. Meinen Arbeitgeber kann ich aber auch verstehen, wenn er nicht unbedingt möchte, dass ich dann, wenn ich wieder anfange, nochmals so viele Urlaubstage habe und dann ja wieder fehle. Irgendwie hat man doch auch Angst um seinen Arbeitsplatz.

Was soll ich machen ? Ich bin ganz schön verzweifelt und brauche dringend Euren Rat.
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 19.04.2005, 13:24
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Wiedereingliederung nach Urlaub ?

hallo sternchen, eine frau, die ich in der reha kennengelernt habe, hatte ein ähnliches problem. sie arbeitet als bankangestellte (banken haben da vielleicht mehr möglichkeiten als kleiner büros)- jedenfalls hat sie drei monate wiedereingliederung gemacht. und da sie noch jede menge resturlaub hat, hat sie mit der bank vereinbahrt, daß sie die nächsten wochen halbtags (also 4 stunden) arbeitet und sich die anderen 4 stunden als halbe urlaubstage anrechnen läßt. was zur folge hat, daß sie jetzt wochenlang voll verdient aber halbtags arbeitet. die urlaubstage von diesem jahr will sie später für winterurlaub "verbraten"
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 19.04.2005, 19:41
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Wiedereingliederung nach Urlaub ?

@dimmer: das ist eine gute Idee, nur glaube ich, dass so etwas bei uns nicht geht. Ich habe ja auch eine Ganztagesstelle und wenn ich nachmittags nicht da wäre, müßte mein ganzer Arbeitsplatz umorganisiert werden. Das würde dann vielleicht noch dazu führen, dass ich zukünftig nur noch halbtags arbeiten würde, ich brauche aber finanziell gesehen meinen Ganztagesjob.

Lieben Dank für Deine Antwort.

Hat denn sonst keiner etwas ähnliches erlebt oder kann mir noch Tipps geben ? ? ?

Ein verzweifeltes Sterchen.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 19.04.2005, 21:21
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Wiedereingliederung nach Urlaub ?

Hallo Sternchen, ich war nach OP im Mai 04 einige Monate krankgeschrieben. Arbeite auch im Büro. Nach 5 Monaten AU habe ich im Hamburger Model angefangen. (1 Monat à 4 Std. und dann 1 Monat à 6 Std.)Nach Beendigung meines Hamb. Modells habe ich dann meinen gesamten Jahresurlaub genommen. Nov. bis Dez. 04. Dies hatte ich zuvor mit meinem AG so abgesprochen. Erst Urlaub und dann Hamb. Modell machen die nicht so gerne, da sie während des Urlaubs volles Gehalt zahlen müssen. Während Hamb. Modell bist Du weiter krankgeschrieben und erhälst weiterhin dein Krankengeld. Gruß Krümel Kirsten
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 19.04.2005, 21:29
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Wiedereingliederung nach Urlaub ?

Hallo Sternchen! Ach noch was: Dein Arzt sollte entscheiden, wann Du wieder arbeitsfähig bist und nicht Dein Arbeitgeber. Und Deinen Urlaub sollte er dir auch nicht vorschreiben!!!!! Sicherlich ist die Angst vor Verlust des Arbeitsplatzes gerecht. ABer denke immer daran: Du hast nur 1 Gesundheit! Dein Arbeitgeber hat viel mehr von Dir, wenn du wieder vollkommen gesund bist. Was nützt eine Mitarbeiterin, die arbeitet, obwohl sie eigentlich noch nicht 100% gesund ist und dadurch evtl. wegen Rückschlag wieder ausfällt? Ich hoffe, Du entscheidest Dich, für das für Dich RICHTIGE! Alle liebe nochmals. Gruß Krümel (Kirsten)
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 20.04.2005, 20:46
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Wiedereingliederung nach Urlaub ?

Ja, Kirsten, stimmt. Wiedereingliederung ist, denke ich, eine gute Sache, und ich möchte auch nicht heute entscheiden, ob ich im Mai Urlaub nehmen möchte, da ich im Moment ja noch krank bin. Und weißt Du was ? Ich habe genau das heute meinem Chef gesagt. Leider habe ich von der Personalabteilung erfahren, dass mein Urlaub aus dem letzten Jahr (10 Tage) verfällt. Blöd was ? Ich habe aber für dieses Jahr noch 30 Tage und ich habe meinem Chef einfach gesagt, dass ich darüber im Moment noch nicht entscheiden kann und will. Er war zwar etwas überrascht, aber wie Du schon sagst, wir haben nur eine Gesundheit ! Haben wir denn nicht mit unserem Schwerbehindertenausweis noch einen besonderen Kündigungsschutz ? In meiner AHB hat mir der Sozialdienst nämlich ganz schön Angst gemacht: Kündigung wäre auch während der Krankheit und auch mit dem Schwerbehindertenausweis in Einzelfällen möglich. Weiteres wollte ich dann eigentlich aber auch gar nicht mehr wissen.

Liebes Krümelchen, das Sternchen wünscht Dir eine gute Nacht !
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 20.04.2005, 21:05
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Wiedereingliederung nach Urlaub ?

Hallo Sternchen, Kündigungen von schwerbehinderten ist nur mit Zustimmung des Integrationsamtes (früher Hauptfürsorgestelle) möglich. Ansonsten ist die KÜ unwirksam! Sicherlich kann das Integrationsamt der KÜ zustimmen, aber da muss der AG schon gut argumentieren können. Das mit dem Urlaub ist schade. Nun ja, der verfällt irgendwann mal. Ich arbeite beim DRK und habe auch schon Urlaub durch Krankheit verloren. Habt ihr einen Betriebsrat oder eine Schwerbehindertenvertretung? Wenn ja, einfach mal anrufen.
Auch Dir eine gute Nacht. Gruß Krümel
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 20.04.2005, 22:42
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Wiedereingliederung nach Urlaub ?

Hallo Sternchen,

meine Beobachtungen hinsichtlich Schwerbehindert und Kündigung sind nicht gerade ermutigend. :-(

Es stimmt zwar, dass eine Kündigung nur mit Einverständnis des I.-Amtes erfolgen kann, aber... leider wird dieses Einverständnis für meine Begriffe viel zu oft gegeben. :-(

Sicher ist also niemand mehr, trotz Schwerbehindertenausweis.

Ich würde mich übrigens auf keinen Vorschlag vom Chef einlassen, denn nur du und dein Arzt sollten entscheiden.

Auch die 10 Tage alten Urlaubsanspruch würde ich persönlich gerne fallenlassen...auch wenn das doof ist.

Ich weiß schon, warum ich mich während der AU-Zeit nie am Arbeitsplatz habe sehen lassen...denn dann wäre mit Sicherheit auch so etwas Dummes bei rumgekommen und darauf konnte ich verzichten. ;-)

Nach dem Urlaub wieder krank schreiben lassen...geht kaum gut.
Dein Arzt würde da wohl etwas blöd aus der Wäsche schauen.

Deshalb mein Vorschlag: solange es geht, noch zu Hause bleiben, dann Wiedereingliederungsantrag stellen und langsam anfangen.

Den Urlaub dann nehmen, wenn es dir genehm ist und nicht dem Chef...

Liebe Grüße
Norma
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 20.04.2005, 23:04
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Wiedereingliederung nach Urlaub ?

Hallo Norma,
wollte eigentlich schon in meinem Bettchen schlummern und habe jetzt trotzdem nochmal reingeschaut. Es ist halt alles nicht so einfach, weißt Du.
Was meinst du mit: Du würdest die 10 Tage alten Urlaub persönlich gerne fallenlassen ? Wollte mich trotzdem noch erkundigen, ob er mir nicht doch noch zusteht.
Ich habe mich auch während meiner Krankschreibung bis jetzt nicht auf der Arbeit blicken lassen. Welche Befürchtung hattest Du denn, wie man reagiert ? Mein Chef hat schon ein paar Mal gesagt, ich solle doch unbedingt mal vorbeischauen. Ich konnte das die ganze Zeit noch gekonnt vor mir herschieben. Ich müßte mir danach bestimmt anhören, wie gut und erholt ich doch aussehe (höre ich immer wieder von meinen Mitmenschen und das nervt!). Und dann käme natürlich die Aufforderung wieder zu arbeiten, ich sehe doch aus wie das blühende Leben. War das auch Deine Befürchtung ? Das die Krankenkasse nicht mitspielt zeigt wohl schon, dass ich trotz mehrmaliger Anrufe bis jetzt noch keine Antwort auf meine Frage "zuerst Urlaub und dann Wiedereingliederung" bekommen habe. Ich lass es jetzt auch sein.
So, liebe Norma, hoffe noch von Dir zu hören, muß aber jetzt ganz dringend in mein Bettchen.
Einen Gute-Nacht-Gruß von Sternchen.
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 22.04.2005, 19:57
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Wiedereingliederung nach Urlaub ?

Hallo Sternchen,

mit den 10 Tagen meinte ich so:
Ich vermute, dass du nur unter diesem Druck "erst Urlaub, dann Wiedereingliederung" geraten bist, weil sonst die 10 Tage Resturlaub verfallen.
Und damit du aus diesem Druck herauskommst, würde ich an deiner Stelle gerne die 10 Tage fallenlassen...

Was mein Wegbleiben vom Betrieb angeht: genau diese Befürchtungen (die du so treffend beschrieben hast), hatte ich auch.
Blendend auszusehen und krank zu sein, passt eben nicht...

Außerdem hätte man mich ganz bestimmt sofort versucht, wieder einzuspannen, so nach dem Motto: Nur Sie wissen, wo sich diese und jene Akte befindet....sagen Sie doch mal schnell...
Oder: Könnten Sie nicht mal rasch den Herrn XY anrufen, der möchte nur von Ihnen bedient werden....

Neeeeee, darauf hatte ich echt keinen Bock...

Und die Frage, wie lange ich noch wegbleibe, wäre natürlich auch gekommen...

Ich kann dir nur raten, entscheiden musst du selbst.

Für mich käme nur der Vorschlag in meinem vorherigen Beitrag in Frage...erst mal so lange wie möglich zu Hause bleiben....dann Wiedereingliederung und dann...Urlaub, wann ich ihn nehmen möchte.
Dann sind zwar die 10 Tage weg, aber was solls, es gibt Schlimmeres.

Übrigens kannst du dich ja auch noch erkundigen, ob sich diese 10 Tage nicht irgendwie doch noch retten lassen.
Aber wenn nicht, ist das auch kein Weltuntergang.

Ach ja: vergiss nicht, dass du bei einer Schwerbehinderung von 50% sowieso Anspruch auf 5 Tage mehr Urlaub hast (im Jahr), so ist der eventuelle Verlust schon mal halbiert. :-)

Alles Gute!
Norma
Mit Zitat antworten
  #11  
Alt 25.04.2005, 11:14
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Wiedereingliederung nach Urlaub ?

Hallo Norma,
du sprichst mir aus der Seele. Genauso würde es bei mir auf der Arbeit auch ablaufen. Ich habe jetzt mit der Personalabteilung gesprochen und man teilte mir mit, dass meine 10 Tage mit Ablauf April sowieso wegfallen. Es stimmt, ich nehme meinen Urlaub, wann ich ihn will. Ich habe also für meinen Arbeitsbeginn im Sommer 30 Tage plus 5 von der Schwerbehinderung. Apropos: Muß man dem Arbeitgeber denn unbedingt zeigen, wieviel % man hat. Das geht doch keinen was an. Reicht es nicht, die Vorderseite zu kopieren ?
Lieben Gruß von Sternchen !
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:58 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55