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  #1  
Alt 22.01.2014, 17:22
BlueBerry BlueBerry ist offline
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Frage Das Ende ist in Sicht: Reha oder AHB?

Hallo liebes Forum,
ich bin neu hier, obwohl meine Diagnose Morbus Hodgkin IIB schon 1/2 Jahr alt ist. Chemo ist vorbei und ich bin in der zweiten Woche der Bestrahlung. Das klappt bis auf diese furchtbaren Hals und Ohrenschmerzen auch ganz gut.

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen wie es "danach" weiter geht.

Die Bestrahlung ist am 30.01. fertig. Danach wollte ich zur Reha/AHB. Der Onko meinte ich müsse mit dem sozialen Dienst der Klinik eine AHB beantragen. Der soziale Dienst meinte ich sei nicht stationär also können sie nichts tun und ich müsse mich an die Krebshilfe (Stiftung) wenden. Das habe ich getan. Die Krebshilfe hat mir den Reha-Antrag ausgedruckt den die Hausärtzin ausfüllen soll. Heute sass ich bei der Hausärztin und sie sagte der Antrag sei falsch ich brauche eine AHB. Ich war so verwirrt, dass ich die Rentenversicherung kontaktiert habe, denn die müssen das doch wissen. Die meinten ich muss mit dem Onkologen sprechen.

Ich habe das Gefühl mir läuft langsam die Zeit davon, aber ich komme hier nicht weiter. Was macht man denn wenn die Bestrahlung abgeschlossen ist aber man erst später zur AHB/Reha geht? Ganz normal arbeiten? Das schaff ich noch gar nicht. Wiedereingliederung geht glaube ich (noch) nicht weil diese nicht durch AHB/Reha unterbrochen werden darf.

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand aus seinen Erfahrungen berichtet und etwas Licht ins dunkel bringt. Lieben Dank schon mal.

BlueBerry
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  #2  
Alt 22.01.2014, 17:37
BlueBerry BlueBerry ist offline
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Beiträge: 4
Standard AW: Das Ende ist in Sicht: Reha oder AHB?

Lieber Maikom,

herzlichen Dank für die schnelle Rückmeldung - damit hab ich ja gar nicht gerechnet.
Verstehe ich es richtig, dass nur die Bezeichnung (AHB/Reha) unterschiedlich ist und ggfs die Abrechnung, nicht aber die Voraussetzung? Würde bedeuten, ich kann eine AHB beantragen obwohl die Chemo / Bestrahlung ambulant und nicht stationär durchgeführt wurde?

Weisst Du evtl. auch wo ich das machen kann? War ich beim sozialen Dienst der Klinik richtig?

Tut mir leid, wenn das ganz banale Fragen sind. Ich hatte es mir irgendwie auch alles leichter vorgestellt.
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  #3  
Alt 22.01.2014, 18:00
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Das Ende ist in Sicht: Reha oder AHB?

hallo blueberry
ich war damals teilstationär im Krankenhaus, die Dame vom Sozialdienst hat den Antrag gestellt und kostentechnisch war es eine AHB, bei einer Dame die nicht die AHB zwei Wochen nach Chemo angetrten hat war es abrechnungstechnisch eine Reha

Also der soziale Dienst der Klinik ist richtig (kann aber sein, dass der soziale Dienst bei ambulanter Chemo den Antrag nicht stellen darf)

Wohnst du in NRW ist die ARGE (Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung) zuständig ansonsten dein Rentenversicherungsträger (DRV Land oder DRV Bund)

Und natürlich hast du ein Recht auf eine AHB oder REHA

Möchtest du in eine Wunschklinik könnte es mit der AHB eng werden (Kliniken an der See (ST.Peter Ording sind sehr beliebt und oft ausgebucht) Du kannst Wünsche angeben (google nach Kliniken , Erfahrung hier im Forum, oder die beschränkung durch die ARGE) Gib neben deiner Wunschklinik eine an, die nicht so beliebt ist und rufe die Klinik an, Die Sozialarbeiter der Klinik wissen oft Bescheid, ob die Klinik begehrt ist. Falls du es nicht binnen 4 Wochen nach Bestrahlung schaffst in eine Klinik zu gehen, wird automatisch aus deinem AHB Antrag ein rehaantrag, denn es kann ja auch an der Kapazität der Kliniken liegen.

Wie maikom schrieb, bekommst du eine arbeitsmedizinische beurteilung aus der Rehaklinik, an die sich andere Behörden im Regelfall halten. IN der Klinik kannst du dort auch mit dem sozialen Dienst sprechen wie es weiter geht (Wiedereingliederung Rente)
Falls du schon früher als 4 Wochen nach Beendigung in die AHB gehst, ist das möglich
__________________
Liebe Grüße
Barbara
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  #4  
Alt 22.01.2014, 18:30
Cecil Cecil ist offline
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Beiträge: 553
Standard AW: Das Ende ist in Sicht: Reha oder AHB?

Hallo,

versuch's mal damit: http://www.betanet.de/betanet/sozial...ndlung-17.html
Bitte ALLES lesen. Besonders wichtig für Dich wird Punkt 3.5 sein.

Good luck!
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  #5  
Alt 22.01.2014, 19:59
Benutzerbild von tuvalian
tuvalian tuvalian ist offline
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Beiträge: 130
Standard AW: Das Ende ist in Sicht: Reha oder AHB?

Mir wurde das damals so erklärt:

Die AHB ist eine Art Ausklingenlassen aus dem Krankenbett;
sprich - man bedarf medizinischer und pflegerischer Betreuung
in einem gewissen Umfang. Wie nach einer Operation.

Die Reha indes folgt später, als aufbauende Therapie, wo man
Körper und Psyche auf das Leben danach vorbereitet. Sprich -
man wird zur Teilhabe an der Gesellschaft fit gemacht.

Die AHB schließt dabei in der Regel unmittelbar an die letzte
Behandlung an, während die Reha erst nach geraumer Zeit erfolgt.

Ich war nach meiner Bestrahlung noch ca. 4 Monate krank geschrieben,
obwohl belastbar. Mein Hausarzt "gönnte" mir einfach die Zeit der
Ruhe, und damit hatte er sowas von richtig gelegen! Ein sofortiges
Arbeiten nach dieser Behandlung ist sinnlos. Es kann sein das es einem
körperlich gut geht, aber glaub mir, man braucht Zeit um das Erlebte
zu verarbeiten und zu verstehen.

Hoffe ich konnte dir ein paar neue Gedanken vermitteln
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  #6  
Alt 22.01.2014, 20:13
The Witch The Witch ist offline
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Standard AW: Das Ende ist in Sicht: Reha oder AHB?

Zitat:
Zitat von BlueBerry Beitrag anzeigen
Verstehe ich es richtig, dass nur die Bezeichnung (AHB/Reha) unterschiedlich ist und ggfs die Abrechnung, nicht aber die Voraussetzung? Würde bedeuten, ich kann eine AHB beantragen obwohl die Chemo / Bestrahlung ambulant und nicht stationär durchgeführt wurde?
Erstens ist eine Anschlussheilbehandlung eben keine Reha, auch nicht "so was Ähnliches". Sie muss zwingend innerhalb der ersten 14 Tage (und nicht innerhalb von "etwa" vier Wochen) nach Abschluss der Behandlung, hier der letzten Bestrahlung, angetreten werden. Es gelten zum Beispiel auch andere Zuzahlungsregeln: Bei einer AHB müssen maximal für 14 Tage je 10 Euro pro Tag zugezahlt werden, bei einer Reha für 42 Tage. Hat man eine AHB gemacht, hat man in einem Zweijahreszeitraum im Regelfall nochmal Anspruch auf eine Reha, bei einer Reha gleich am Anfang ohne AHB nicht mehr.

Eingeleitet werden muss die AHB vom Sozialdienst des Krankenhauses (siehe auch 3.4 des Links von Cecil), bei einer Strahlentherapie kann das auch der Radiologe sein. Ein Problem hierbei tritt regelmäßig auf, wenn sich die Strahlenklinik zwar im Krankenhaus befindet, es sich aber um eine rechtlich eigenständige Praxis handelt, beispielsweise ein medizinisches Versorgungszentrum. Dann ist auf jeden Fall der Radiologe zuständig.

Geändert von The Witch (22.01.2014 um 20:15 Uhr)
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  #7  
Alt 22.01.2014, 21:04
Rosemie Rosemie ist offline
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Ort: Rheinhessen
Beiträge: 369
Standard AW: Das Ende ist in Sicht: Reha oder AHB?

Ich hatte eine ambulante Chemo im Krankenhaus. Bin also morgens hin und nachmittags wieder nach Hause. Mitte März sollte die Chemo beendet sein. Ich habe im Februar über den Sozialen Dienst des Krankenhauses den Antrag gestellt, d.h. die haben mir alles ausgefüllt und ich mußte mich nicht drum kümmern. Ich konnte die AHB nach Abschluß der Chemo, d.h. 8 Tage später, antreten. Eigentlich hätte ich noch etwas warten sollen, denn in der ersten Woche durfte ich wegen Ansteckungsgefahr (die Leukos waren zu tief) nicht ins Wasser und konnte auch sonst nicht alles mitmachen, weil ich noch Schonung brauchte.
__________________
Diagnose 21.11.2012: aggressives diffus-großzelliges B-NHL Stadium IA
Behandlung: R-Chop 21 - 6. und letzter Zyklus am 18. u. 19.3.13
Vom 27.3. - 17.4. Reha in der Nahetalklinik in Bad Kreuznach
Abschluß-CT am 18.4.13 - Ergebnis: komplette Remission
Juli 2016: weiterhin komplette Remission
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Stichworte
ahb, reha, wiedereingliederung


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