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Alt 16.07.2015, 11:57
ulrikes ulrikes ist offline
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Beiträge: 270
Standard AW: Gültigkeit Schwerbehinderung - Frage zum Reha-Antritt

Hallo Jackie,
das mit der Dauer des Scherbehindertenausweises erklärt sich wahrscheinlich daraus, dass er nachträglich beantragt wurde. Ich habe ihn auch erst im Januar 2011 beantragt auf Basis der Diagnose von Oktober 2010. Daher ist meiner auch gültig von Oktober 2010 bis Februar 2016. Letzteres ergibt sich aus Ausstellungsdatum + 5 Jahre.
Wegen der "Dringlichkeit" deines Reha-Antrags vermute ich einen Zusammenhang mit der Aussteuerung. Wie willst Du denn nach der Reha weitermachen? Arbeitsfähig oder doch eher EU-Rente? Wenn zweiteres zutrifft, würde ich mit der DRV telefonieren und denen mitteilen, dass du aller Voraussicht nach NICHT in den nächsten 6 Monaten wieder arbeitsfähig bist und die Reha den Zweck hat, dass dein Gesundheitszustand zwar weiter verbessert werden soll, aber halt keine arbeitsfähigkeit in absehbarer Zeit eintreten wird. Weise bei dem Gespräch auch auf den Termin wegen OP der Lymphozele hin.
Alles Gute
Ulrike
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