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  #1  
Alt 04.10.2012, 08:24
Merschman Merschman ist offline
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Registriert seit: 04.10.2012
Beiträge: 2
Standard Ärztefehler Haftung

Hallo,

mein Vater erkrankte Ende Dezember 2011 an dem Atemwegen. Wir dachten , es handelt sich um eine starke Erkaltung oder eine leichte Lungenentzündung. Es wurde nicht besser - die Schmerzen in der Brust wurden stärken - er kontaktierte seinen Hausarzt. Dieser konnte keine genaue Diagnose stellen und gab erst einmal Standardmittelchen für Atemwegserkrankungen. Mitte Februar war es immer noch nicht besser - Schmerzen in der Brust und Probleme bei der Atmung - mein Vater bekam eine CT. Man konnte etwas auf der Lunge erkennen aber immer noch keine genaue Diagnose stellen. Es wurde danach auch nicht besser. Im März überwies der Hausarzt an einen Lungenarzt. Parallel dazu ordnete er wieder eine CT zum Ende März an. Der Lungenarzt machte seine Tests und verordnete seinerseits erst einmal Massagen für die Lunge, welche dazu führten, das mein Vater noch mehr Schmerzen hatte. Außerdem bekam mein Vater ein Luftröhrchen mit Ball zur Atemübung. Die CT zeigte übrigens keine Verbesserung, sondern eine Vergrößerung der o.g. verdächtigen, undefinierbaren Stelle. Hierzu allerdings schrieb die Praxis einen ganz wichtigen Hinweis für den Haus und Lungenarzt in das zur CT beigefügte Schreiben. Ich fasse kurz zusammen: "Da der Patient laut eigenen Angaben beruflich mit Asbest zu tun hatte ist eine genaue histologische Klärung erforderlich" (Leider habe dieses Schreiben, dass mein Vater damals als Kopie erhalten hat, erst jetzt in die Finger bekommen) Diese Worte hätten bei dem Hausarzt aber auf jeden Fall bei dem Lungenfacharzt die Alarmglocken läuten lassen müssen. Den nächsten Termin bekam mein Vater bei dem Lungenarzt erst einen Monat nach der besagten CT. (dazwischen lagen ja auch die Osterferien) Dabei wurde dann irgendwelche Tests durchgeführt und das Ergebnis der CT besprochen. Die CT sei ja leicht schlechter ausgefallen aber dafür die Tests entsprechend gut - kein Wort über Asbest etc.(Mein Vater hatte zwischenzeitlich auch ordentlich Gewicht verloren.) Man einigte sich auf eine weitere CT nach 8 Wochen Nach dieser folgenden CT im Juli, bei der nun wirklich zu erkennen war, dass die besagte Stelle bereits das ganze Rippenfell der rechten Seite befallen hatte, überwies der Lungenarzt an eine Klinik zwecks Entnahme einer Gewebeprobe mit den Worten: "Viel Glück"
Die Klinik diagnostizierte durch die Analyse der Gewebeprobe eine Asbestose.
Zuerst folgte die Bestrahlung der punktierten Stelle. Danach verabredete man eine Chemotherapie, die Ende August durchgeführt wurde. Diese verlief eigentlich, den Umständen entsprechend, gut. Mein Vater hatte drei Tage danach einen Aussetzter und fiel eine Stufe vor dem Haus herunter - eine Ohnmacht oder Unachtsamkeit? Er wusste nicht, wie es dazu gekommen war. Jedenfalls war er deshalb bei seinem Hausarzt, der ihm nur die Wunden mit einem Pflaster beklebte. Vielleicht war es auch ein Vorbote auf den Herzinfarkt, den er am 03.09.2012 erlitten hat und an dem er am selben Abend verstarb.

Nun meine Fragen:
1.) Haben der Lungenarzt und der Hausarzt die Sache verschleppt? Gerade bei Asbestose kann eine frühe Erkennung doch Leben retten. Hätten Sie es erkennen müssen?
2.) Kann der Aussetzter nach der Chemotherapie ein Hinweis auf einen folgenden Herzinfarkt sein? Der Hausarzt wusste von der Chemotherapie - hätte ein EKG oder EEG helfen können?
3.) Wie kann ich weiter vorgehen, wenn 1. & 2. zutreffen könnten. Wer kann hierzu verbindlich eine Aussage machen? Muss ich einen Fachanwalt kontaktieren?


Vielen Dank & viele Grüße
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  #2  
Alt 04.10.2012, 12:35
Altmann Altmann ist offline
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Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 605
Standard AW: Ärztefehler Haftung

Hallo,
das wird ein schwieriges Unterfangen.
Du bist in der Beweispflicht und das wird ein Kampf, den Du eher verlierst
als gewinnst.
Ich hatte auch von der Ärztekammer die Auskunft bekommen:
Die Ärzte handeln nach ihrer ärztlichen Kunst.
Dieser Satz sagt doch schon alles.
Wenn es Dir irgendeinen Vorteil und wenn es nur emotionale Befriedigung
bringen soll, dann versuch es. Es kostet nur Nerven und Geld.
Gruss Altmann
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  #3  
Alt 04.10.2012, 14:10
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 1.231
Standard AW: Ärztefehler Haftung

Hallo Merschmann,

ob es sich lohnt, wie Altmann auch schon schrieb, weiß auch ich nicht.
Aber das Sozialgericht ist zumindest in der ersten Instanz Kostenfrei, Du zahlst im Falle der Niederlage nur den eigenen Anwalt.

Ich würde hier den Rat der BG einholen. Könnte sogar sein, dass Du von dort Unterstützung erhältst.

Alles Gute
Wolfgang
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Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V.
www.kehlkopfoperiert-bv.de
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  #4  
Alt 04.10.2012, 19:06
J.F. J.F. ist offline
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Beiträge: 1.485
Standard AW: Ärztefehler Haftung

Zitat:
Zitat von Merschman Beitrag anzeigen
. Wer kann hierzu verbindlich eine Aussage machen? Muss ich einen Fachanwalt kontaktieren?
Hallo Merschmann,

wir sind hier Laien im Bereich Rechtsberatung. Und nicht befugt "verbindlich Aussagen" zu äußern. Dies dürfen nur für Rechtsberatung zugelassene Berufsträger. Gedanken bzw Überlegungen, die kann man Dir mitteilen. Oder auch den Vorschlag welche Berufsgruppen da auch noch Interesse daran haben könnten. Ansonsten kann ich mich nur der Aussage von Altmann anschliessen. Und Wolfgang hat in beiden Threads einiges an Infos zusammengetragen, die Dir weiterhelfen.
__________________
Alle im Forum von mir verfassten Beiträge dürfen ohne meine Zustimmung nicht weiterverwendet werden.

Geändert von J.F. (04.10.2012 um 19:17 Uhr)
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  #5  
Alt 06.10.2012, 09:02
22.04.2005 22.04.2005 ist offline
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Registriert seit: 04.10.2008
Beiträge: 17
Standard AW: Ärztefehler Haftung

Hallo Merschman !

Zuerst einmal möchte ich dir mein Beileid aussprechen.
Ich kann das "unbedingte Verstehenwollen" deinerseits sehr gut nachvollziehen. Ich habe nach dem Tod meines Vaters, jede Diagnose, jeden Arztbericht usw. verschlungen.

Ich sehe mehrere miteinander verschachtelte lösbare und unlösbare Probleme.

Zum Einen:

Die große Frage, die sich zuerst einmal stellt ist, ob deinem Vater bei einer früheren Diagnos hätte geholfen, also das Leben gerettet werden können. Ich bin medizinischer Laie, aber die von dir genannten CT-Befunde lassen das meiner Meinung nach nicht vermuten.

Mein Vater war mit seiner "Bronchitis" bei einem Vetretungsarzt und dieser nahm einen Vermerk auf, dass er meinen Vater über die Risiken das Tabakrauchens, also speziell Lungenkrebs, aufgeklärt hat. Das wäre lustig, wenn es nicht so traurig wäre.

Also DU musst nachweisen, dass dein Vater bei früherer Diagnosestellung tatsächlich hätte geheilt werden können. Das, denke ich, ist so gut wie unmöglich.

Als Nächstes solltest du die Anerkennung einer Berufskrankheit prüfen lassen, was meiner Meinung nach weitaus höhere Chancenn hat, denn eine Asbestose ist ja bereits diagnostiziert worden. Abgesehen von einer eventuell rückwirkenden BG-Rente kann auch deine Mutter in Form einer Hinterbliebenenrente zumindest finanziell profitieren.

Dein Vater ist gerade erst verstorben. Lass dir von einer Trauer-Erfahrenen sagen, dass du eines Tages vielleicht froh darum bist, WIE er aus dem Leben geschieden ist, weil er sich ohne diesen Herzinfarkt vielleicht noch sehr lange hätte quälen müssen.
Möglicherweise ist das natürlich momentan überhaupt kein Trost für dich, aber je länger die Zeit dauert umso mehr sehnt sich der Hinterbliebene nach einem "o.k." von sich selbst. Eigenabsolution vielleicht. Das Akzeptieren der Tatsachen und einigermaßen damit leben können, dass der Verstorbene nicht mehr da ist und woran er verschied.
Mein Vater starb auf wirklich grausame Weise an seinem Lungenkrebs... aber kurz und schmerzlos, genau wie er es gewählt hätte. DAS ist und war am Ende ein großer Trost.

Jeder trauert anders.. du offenbar ähnlich wie ich, du willst alles wissen, setzt dich ein, machst dich stark, willst verstehen.
Lass dich nicht abhalten von dem was du tust, es hilft dir. Nur manchmal eben muss man überlegen ob der hohe Energie-Einsatz wirklich am Ende hilfreich ist oder eher zermürbt.

In diesem Sinne

dir und euch alles Gute

Ich
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  #6  
Alt 08.10.2012, 19:34
Schneeglitzern Schneeglitzern ist offline
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Registriert seit: 06.02.2010
Beiträge: 98
Standard AW: Ärztefehler Haftung

Hallo Merschmann,

erst einmal möchte ich mein Beileid aussprechen.

Ich sehe die Sache wahrscheinlich etwas kalt. Aber mein Schwiegervater ist letztes Jahr an einem Pleuramesitheliom gestorben.

Auch wenn das hart klingen mag, aber ich hätte einiges darum gegeben, wenn er an einem Herzinfarkt gestorben wäre und nicht an den Folgen der PM. So ein Krebstod ist grausam.

Ich bin auch kein Fachmann, aber das was ich bisher gelesen habe gibt es bei PM kein Überleben nur ein Hinauszögern und das muss nicht immer positiv sein.

Ich war damals die treibende Kraft dass mein Schwiegervater nochmal operiert wurde. Aus heutiger Sicht bin ich nicht sicher ob ich nochmal so handeln würde.

Ich denke es kann auch keiner beurteilen wieso es zu dem Herzinfarkt kam.

Gruß
Schneeglitzern
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ärztefehler haftung


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