Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

 
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 05.05.2004, 19:44
Tina NRW Tina NRW ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.10.2003
Beiträge: 432
Standard Rücknahme des Reha-Bewilligungsbescheids

Hallo,

ich hatte bereits eine 4 wöchige Rehagenehmigung durch die BfA, Antritt wäre im November 2003 gewesen. Die Reha konnte ich durch Auftreten eines Rezidives und Chemotherapie nicht antreten. Im Februar sah es zunächst ganz gut aus, meine Ärztin wollte sich mit der Rehaklinik in Verbindung setzen, als das nächste Rezidiv kam und ich wiederum nicht in Reha konnte.

Der Antrag zur Reha wurde am 30.09.2003 durch die BfA bewilligt. Heute bekam ich ein Schreiben, von dem ich über die "Rücknahme des Bewilligungsbescheides (onkologische Rehabilitationsnachsorge) in Kenntnis gesetzt wurde.
Der Wortlaut:

Wir haben davon Kenntnis genommen, dass Sie die Ihnen bewilligten Leistungen zur Rehabilitation (onkologische Rehabilitationsnachsorge) zu dem vorgesehenen Termin nicht antreten können.
Der beantragten Verlegung des Beginns auf einen späteren Zeitpunkt können wir aus medizinischen Gründen leider nicht entsprechen.
Wir müssen daher unsere Bewilligung vom 30.09.2003 mit Wirkung für die Zukunft nach %48 Abs. 1 Satz 1 SGB X aufheben.
........
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass onkologische Rehabilitationsnachsorge nur bis zum Ablauf eines Jahres nach beendeter Primärbehandlung gewährt werden kann. Darüber hinaus können spätestens bis zum Ablauf von zwei Jahren nach beendeter Primärbehandlung Leistungen im Einzelfall erbracht werden, wenn erhebliche Funktionsstörungen entweder durch die Tumorerkrankung selbst oder durch Komplikationen bzw, Therapiefolgen vorliegen.
Widerspruchsbelehrung innerhalb eines Monats folgt.


So und nun? Was gilt denn als Primärbehandlung? Ich habe zwischenzeitlich OP, 5 Monate Chemo, 2. OP, 5 Monate Chemo, 6 Monate Pause, 1. Rezidiv mit 5 Monaten Chemo und 2. Rezidiv mit laufender Chemo hinter mir... ab wann zählt dann das Jahr?

Ein anderes Problem wird sich ergeben, daß mir die Rehamaßnahme seitens des Arbeitsamtes aufgezwungen wurde und gleichzeitig als Antrag auf Verrentung gilt. Nach der Reha würde über die Verrentung entschieden werden. Ich beziehe inzwischen seit Jan. 04 Arbeitslosenhilfe nach der Nahtlosigkeitsregelung. Muß ich das Arbeitsamt von der Rücknahme der Rehabewilligung in Kenntnis setzen?

Ich hoffe, ihr habt ein paar Ratschläge und Erfahrungswerte für mich.

Liebe Grüße
Tina
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:31 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55