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  #1  
Alt 11.10.2009, 15:51
Benutzerbild von leo37
leo37 leo37 ist offline
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Standard patientenverfügung, vorsorgevollmacht, testament, lebensversicherung

hallo,

aus leidvoller erfahrung möchte ich auf ein paar dinge hinweisen, damit euch die folgen des unterlassens nicht widerfahren.


1.) besprecht bei zeiten die möglichkeiten einer patientenverfügung.

Bei einer Patientenverfügung handelt es sich um eine vorsorgliche Willenserklärung. Darin enthalten sind neben Wertvorstellungen und Wünschen v. a. Bestimmungen zu Behandlungsmaßnahmen. Diese können für konkrete medizinische Situationen eingefordert, ein*ge*schränkt oder auch völlig abgelehnt werden. Die Patienten*ver*fügung wird wirksam, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seine not*wendige Zustimmung oder Ablehnung zu einer Behandlungs*maß*nahme direkt kund zu tun.
quelle: http://www.patientenverfuegung.de/me...ntenverfuegung


2.) das gleiche gilt für die möglichkeiten der vorsorgevollmacht.

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d. h., er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden.
quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Vorsorgevollmacht


3.) auch wenn es sich profan liest - geht das testament durch, ob sich die lebensumstände seit der abfassung des testaments geändert haben.

Ein Testament (von lat. testamentum, dieses wiederum von lat. testari „bezeugen“) ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, eine Regelung für den Erbfall.

Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet (§ 1937 BGB). Sie ist eine einseitig getroffene Regelung des Erblassers über sein Vermögen, die im Falle seines Todes in Kraft tritt.
quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Testament

die letztwillige verfügung kann jederzeit geändert werden: eine vollständig handschriftlich abgefasste form des letzten willens reicht.


4.) lebensversicherung u. sonst. ansparverträge
bei der lebensversicherung empfiehlt sich - wie schon beim testament - eine durchsicht, ob sich die lebensumstände geändert haben: und zwar besonders im hinblick auf die person des/der begünstigten. denn ein testamentarisch eingesetzter alleinerbe ist nicht automatisch der begünstigte einer lebensversicherung.

der versicherungsnehmer kann jederzeit den begünstigten einer lebensversicherung ändern. die information an den versicherer (mit der bitte um bestätigung der bezugsrechtsänderung) reicht.


nochmals herzliche bitte: kümmert euch rechtzeitig!


liebe grüße
leo
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  #2  
Alt 11.10.2009, 23:26
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IreenS IreenS ist offline
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Standard AW: patientenverfügung, vorsorgevollmacht, testament, lebensversicherung

Hallo Leo,

wie recht du hast.

Möchte noch eins zufügen.

Kontoverfügung sollten "über den Tod hinaus" getroffen werden.

Sonst wird das Konto erst einmal gesperrt - bis zur Testamentseröffnung.

Wir hatten einen Erbvertrag (notariell), da kann man sobald der Erbfall eintritt
selbst beim Nachlass-Gericht eine Niederschrift (genügt meistens) oder den Erbschein beantragen.
Das geht auf jeden Fall schneller als darauf zu warten,
dass man sich von dort aus rührt.
War bei mir eine Sache von weniger einer Woche
- von der Bank in Aussicht gestellt: kann schon ein viertel Jahr dauern.
Und das ist blöd, wenn es ein gemeinsames Konto war.

Wünsche allen bei der Erledigung der "Ämterschiene" gutes Gelingen
- denn nichts ist einfach - oder zumindest wenig.

Ireen
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http://www.myvideo.de/watch/4892460/...ume_leben_ewig


Wolfgang *03.04.1947 - +18.10.2008

Christel *17.05.1950 - +12.04.2011
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  #3  
Alt 13.10.2009, 11:37
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leo37 leo37 ist offline
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Standard AW: patientenverfügung, vorsorgevollmacht, testament, lebensversicherung

danke, ireen, für deine ergänzungen.
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  #4  
Alt 05.10.2010, 07:57
anwalt anwalt ist offline
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Standard AW: patientenverfügung, vorsorgevollmacht, testament, lebensversicherung

Es hat sich rechtlich einiges getan in Sachen Patientenverfügung und ich empfehle jeden diesen Artikel vor der Erstellung einer Patientenverfügung zu lesen: http://www.focus.de/finanzen/recht/t...id_426993.html

Besonders aufpassen müsst ihr wenn ihr mehrere Versionen der Patientenverfügung habt.
__________________
Patientenverfügung
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  #5  
Alt 08.10.2010, 11:19
Maritta Maritta ist offline
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Registriert seit: 04.10.2010
Beiträge: 5
Standard AW: patientenverfügung, vorsorgevollmacht, testament, lebensversicherung

Hallo an alle,

ich habe auch eine interessante seite gefunden: Unter bestattungsplanung.de/vorsorge dort sind auch noch ein paar themen zusammengefasst wie bankvollmachen, lebensversicherung etc. Außerdem kann man sich dort eine Patientenverfügung ausdrucken lassen...
Die Seiten haben mir damals echt geholfen: auch www.bestattungen.de. Hört sich komisch an, aber es hat mir ne menge zeit und kraft erspart...Man hat schließlich schon genug mit sich selbst zu tun.
Und ireen hat recht: es sind einige dinge echt wichtig im vorhinein zu klären, sonst steht man später dumm da. Bei meiner tante (sie ist damals bei einem autounfall ums leben gekommen), hat sich die versicherung quer gestellt, weil mein onkel so fertig war und nicht gleich die lebensversicherung abgerufen hat...manchmal ist das echt ne besch... bürokratie!!! Sorry

VG
mari
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