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  #1  
Alt 27.08.2010, 16:15
kmb kmb ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo zusammen

Also ich auch einen Antrag auf anraten meines Sozialarbeiters in der Uni Heidelberg gestallt.Der wurde auch zügig befürwortet 100% schwerbehindert
aber erst gültig am Tag der Antragsstellung ,habe auf dem Amt angerufen
und habe ihr gesagt das ich die Hautkrebs OP schon im März 2009 hatte
mir wurde leider von keiner stell gesagt das ich einen Antrag stellen könnte.
Nun wird mein Fall noch mal vor den Med Dienst kommen .


MFG

KMB
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  #2  
Alt 28.08.2010, 10:48
Benutzerbild von micha54
micha54 micha54 ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo kmb,

Gültigkeit ab Tag der Antragstellung ist erstmal richtig. Wenn man Dir das im Krankenhaus nicht rechtzeitig gesagt hat so ist ja wohl das Krankenhaus schuld ?

Aber mir hat auch keiner was gesagt, allerdings habe ich eine große Familie, da habe ich einiges in 56 Jahren erlebt und viele helfen mit ihren Erfahrungen.

Ach ja, und dann hilft der KK, ohne ihn wäre sicher alles wesentlich schwieriger.

Vielleicht hast Du ja noch Glück mit dem mdk, andererseits ist der Schaden so groß ?

Gruß,
Michael
__________________
Malignes Melanom pT4bN0M0, Clark IV TD12mm, Stadium IIC, 20 Jahre verschleppt
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  #3  
Alt 28.08.2010, 11:36
J.F. J.F. ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Nach Entfernung eines malignen Tumors der Haut ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten (Ausnahmen: z.B. Basalzellkarzinome, Bowen-Krankheit, Melanoma in situ); GdB/MdEGrad während dieser Zeit

nach Entfernung eines Melanoms im Stadium I (pT1-2 pN0 M0)
oder eines anderen Hauttumors in den Stadien pT1-2 pN0-2 M0 50

in anderen Stadien 80


aus der GdB/MdE-Tabelle


Daraus klar ersichtlich, dass es für in situ-Melanome KEINEN Behindertengrad gibt. Erst ab dem Stadium I. Also hätte kmb zum Zeitpunkt der in situ-Diagnose keinen Grad zugebilligt bekommen. Ich würde mal im Anhang des Behindertenbescheids nachsehen ab wann der MD das Vorliegen des Stadiums IV angesetzt hat. Zum Teil geht das auch anhand der Festsetzung der sogenannten Heilbewährungsfrist hervor, wenn der Behinderungsgrad nicht von vornherein unbeschränkt ausgestellt wurde. Ansonsten stellt sich die Frage, wofür benötigst Du, kmb, den auf die Vergangenheit ausgestellten Ausweis? Das Amt muss als erstes immer per Antragstellung einen Ausweis ausstellen. Will man diesen für einen früheren Termin ausgestellt bekommen, muss man dies ebenfalls (zusätzlich) beantragen. Hier werden wahrscheinlich die 100% erst ab Zeitpunkt der Feststellung der Metastasen und Stadium IV zum Tragen kommen, höchstens die Befunde sagen da etwas anderes und stellen die Verbindung zum in situ her.
__________________
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  #4  
Alt 03.09.2010, 21:39
katharina110 katharina110 ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo Zusammen,

hab im Juni leider auch die Diagnose Malignes Melanom bekommen. Ich wurde auch direkt auf die Möglichkeit des Behindertenausweise hingewiesen, den ich auch gleich beantragt habe.

Habe leider noch keine Antwort.

Hätte aber mal eine Frage: Ich wurde ebenfalls auch auf die Reduzierung der Zuzahlungsgrenze bei Medikamenten (Rezepten) hingewiesen. Hat das einer von euch auch gemacht?
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  #5  
Alt 08.09.2014, 14:43
Susalina Susalina ist offline
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Beiträge: 3
Beitrag AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo alle Zusammen,
ja das stimmt alles, vergesst aber nicht, dass auch steuerlich die % ab einem GdB von 50 geltend gemacht werden können, also bei der Steuererklärung, um so höhere %, um so mehr kann man geltend machen.
Ich habe auch 50% aus mehreren Erkrankungen zusammen. Wichtig ist, dass man nicht in die GdB-Tabelle geht, wo für die Krankheiten, die man GdB (einen Grad der Behinderung) bekommt, aufgeführt sind und dann, wenn man halt mehrere KH hat, denkt, dass man diese zusammenzählen kann. Also mal ein Bsp.epilept. Migräne 20%, Wirbelsäulenschaden m. stärkeren Bewegungseinschr. 30%, Melanom (Haut) ohne Metastasen 50% = 100%. So geht das nicht! 1. zählen die KH (vom Arzt schriftlich bestätigte Diagnosen) nicht alleine, sondern die von Dir selbst beschriebenen Dinge, die Du aufgrund der KH nicht mehr tun kannst o. die Dein Facharzt für Dich beschreibt. Für die "größte" Erkrankung bekommst Du nach Deinem Stand dieser volle Pkt.Zahl, dann wird nach Ermessen des Versorgungsamtes (nach Deinen Einschränkungen, die noch zusätzlich durch andre Erkrankungen ggf. bestehen) in Schritten von 10% auf diese drauf. Sollte man "nur" eine Grunderkrankung haben, dann zählt die volle Pkt.Zahl von der GdB-Tabelle. Aber der eine hat halt wenig Einschränkungen damit und ein anderer mehr, danach gehts. Es gibt auch bei Krebs, verschiedene %. Bei Verschlechterung evtl. später kann man auch einen Änderungs-/Verschlechterungsantrag stellen, wobei da auch Einiges schief gehen kann u. nicht immer mit einem höheren GdB ausgeht. Also kurz richtig kompliziert wird, hat man noch andere KH. Wenn man z.B. bei der Migräne mit Sehstörungen nicht richtig sich bewegen kann und aufgrund von WS-Schäden auch, bekommt man das nicht doppelt angerechnet in %.
Dann gibts in jedem Bundesland, eigentlich in jedem Versorgungsamt, was darüber entscheidet, wie viel man bekommt, gaaaanz große Unterschiede in der Sichtweise des Beamten. Der eine legts so, der andere so aus. Dann darf man sich nicht abschrecken lassen, wenn man einen Negativentscheid erhält, sondern sofort in Widerspruch gehen.

LG
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  #6  
Alt 11.09.2014, 13:35
silas silas ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

hallo.habe mal eine frage an euch.
bei mir wurde 2010 ein melanom mit 2 lymphknotenmetas festgestellt und ich bekam einen behindertenausweis mit 80%.
nun ist es mitlerweile aber so das mir bereits 20 weitere lymphknotenmetas und unterhautmetas enfernt wurden und zumal noch eine gamma knife bestrahlung einer hirnmeta.
nun meine frage:stehen mir nun 100% beim behindertenausweis zu?gruss
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  #7  
Alt 11.09.2014, 15:20
The Witch The Witch ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Nein - die Versorgungsmedizinverordnung gibt einen GdS von maximal 80 vor. Aber: Sollte dein Ausweis befristet sein (derzeit die Regel, sogenannte Heilungsbewährung auf fünf Jahre), solltest du unbedingt dennoch einen Verschlechterungsantrag stellen und die entsprechenden Befunde einreichen.
__________________
Es grüßt die Hexe.
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  #8  
Alt 16.05.2003, 08:58
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Standard Schwerbehindert?

Hallo an alle,
ich habe auch 80% auf Grund der Metastisierung in den LK's. Für 5 Jahre.
Viele Grüße von Christian
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  #9  
Alt 16.05.2003, 15:07
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Standard Schwerbehindert?

Hallo Christine,

Nachteile im eigentlichen Sinne hatte ich durch den Schwerbehindertenausweis nicht. Ich weiß allerdings das viele Arbeitgeber tatsächlich Hemmungen haben Bewerber einzustellen die den Ausweis haben, da sie natürlich Angst davor haben das die Person häufig krankheitsbedingt abwesend ist.

Aber es ist auch richtig, daß manche Betriebe gezielt Ausweisinhaber suchen, um ihre gesetzlich vorgeschriebene Schwerbehindertenabgabe zu mindern.

Wenn man einen Job hat, hat es wie ich finde den Vorteil nicht mehr ganz so einfach gekündigt werden zu können. Aber auf der anderen Seite bin ich davon überzeugt das ein Arbeitgeber einen immer loswird wenn er das denn so möchte.

Mein Chef hat mir z.B. die mit dem Ausweis verbundenen 5 zusätzlichen Urlaubstage verwehrt. Ich habe mich dazu entschieden dies hinzunehmen, da ich nicht den Klageweg beschreiten möchte. Dies würde das Klima nur unnötig vergiften und möglichweise würde ich in der Folge meinen Job verlieren.

Und das muss ja in der jetzigen schwierigen Lage auf dem Arbeitsmarkz auch nicht unbedingt sein...

Ein sehr großer Vorteil ist allerdings das Du einen Freibetrag bei der Steuererklärung geltend machen kannst. Dieser ist nach dem GdB gestaffelt.

Schönes Wochenende noch

Matthias
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  #10  
Alt 13.08.2003, 17:06
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Standard Schwerbehindert?

Hallo zusammen,

ich habe heute nach knapp 2 Monaten meinen Schwerbehindertenausweis bekommen. Seltsam finde ich allerdings, dass ich einen GdB von 80 % habe obwohl ich "nur" ein MM (1,05 mm, CL IV) hatte ohne weiteren Befall von Lymphknoten. Seltsam finde ich auch die Begründung: "Narbe nach Entfernung einer Hautgewebsneubildung an der linken Brust".
Was habt ihr denn so für Erfahrungen gemacht?
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  #11  
Alt 14.08.2003, 14:47
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Hallo Paula,
der hohe GdB wird in Deinem Fall möglicherweise am hohen Cl festgemacht. 50% gibts beim MM im Stadium Ia (pT1-2 pN0 M0), in allen anderen Stadien 80%. Durch Deinen CL IV-Befund müßtest Du nämlich schon im Stadium II gelandet sein.
Laß Dich davon nicht bange machen. Nutze die Vorteile (z.B. noch höherer Steuerfreibetrag, Bahncard zum halben Preis).

Saß das MM an der linken Brust oder ist das ein mißverständlicher Ausdruck???

Gruß von Birgit
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  #12  
Alt 14.08.2003, 18:12
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Standard Schwerbehindert?

Hallo Birgit,

ja, das MM war oberhalb der Brust.
Ich hatte halt nur gedacht, dass als Begründung MM oder dergleichen dort stehen wird und nicht die Narbe. Find ich halt seltsam.

Mal ne Frage: Die Bahncard bekomme ich zum halben Preis? Auch wenn ich keine weiteren Einträge im Ausweis habe?

Gruß Paula
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  #13  
Alt 09.11.2005, 21:28
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gabi lehmann gabi lehmann ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo an alle,
kann mir jemand sagen ob es sinnvoller ist den Antrag selbst auszufüllen oder lieber von der Sozialststion vom Krankenhaus ?????
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  #14  
Alt 01.02.2006, 13:55
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Patricia2 Patricia2 ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Muss ich denn den Behindertenausweis bei einem Arbeitgeber vorlegen? Also als Arbeitssuchende? Ich bin ja im Moment noch Studentin, aber wohl keine 5 Jahre mehr.
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  #15  
Alt 01.02.2006, 20:20
Anni79 Anni79 ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo Pat!

Der Ausweis ist nur gültig für 5 Jahre. Sobald du bei deinem Arbeitgeber einen Personalbogen ausfüllst, auf welchen immer eine Behinderung angegeben werden muss, bist du verpflichtet den GdB anzugeben.
Da du ja noch Studentin bist, kaum Steuern zahlst und demzufolge auch keinen Urlaubsanspruch hast, würde ich dir nicht zum beantragen raten.

Zumal du sicher beim sehen dieses Ausweises und dem Wissen um das Vorhandensein des Ausweises, du dich sicher bestätigt fühlen wirst in deiner "Krankheit" und dass wäre sicher nicht förderlich in deiner momentanen Situation, zumal du davon momentan auch nicht profitieren würdest.

Wie ich im posting mit asterix gelesen habe, hast du noch einiges zu verarbeiten!!! Tut mir leid!!!
Im Heilpraktiker-Jargon ist Krebs Oft / immer? eine Kalte Krankheit, die man nicht gleich merkt, die uns was sagen will, auf negative Schwingungen aufmerksam machen will. Negative Gedanken, mangelnde Möglichkeiten der Vergebung u.a. werden "verkörperlicht", drängen nach außen, wollen registriert werden.
....Hatte mich hierzu mal belesen, vielleicht wäre so eine Therapie auch etwas für dich - Heilpraktiker mit Zusatzausbildung in "Geistiger Heilung" bieten dies an.

Buchempfehlung: "Wahre Kraft kommt von Innen" von Louise L. Hay
(nur eines ihrer zahlreichen helfenden Bücher)

Liebe Grüße und alles Gute für dich

Anni
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