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#1
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AW: Krankengeld endet, was kommt jetzt zuerst?
Hallo Marcwen
wann sollte ich besser den Antrag auf Rehabilitation stellen? Kurz vor Ablauf des Alg 1? Ich war übrigens noch Freitag beim Jobcenter. Dort meinte man zu mir, daß ich auf jeden Fall nicht zu spät dort war und die Krankenkasse auch nicht früher einen Bescheid losschicken braucht. Also alles zeitlich im Rahmen. Werde wohl einen zweiten Anlauf mit der Chemo wagen, nur, wenn ich daran denke, dreht sich mir der Magen um. Ich hoffe, ich stehe das durch erstmal lieben Dank für Eure Antworten, hat mir schonmal weitergeholfen Gruß Tanja |
#2
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AW: Krankengeld endet, was kommt jetzt zuerst?
Den bekommst du im Jobcenter dazu. Nahtlosigkeit verpflichtet innerhalb 4 Wochen diesen Antrag zu stellen.
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#3
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AW: Krankengeld endet, was kommt jetzt zuerst?
Hallo,
Ich habe da auch noch eine Frage zu. Seit Mai 2016 bin ich unheilbar an Krebs erkrankt. Seit 1 Jahr bekomme ich Krankengeld. Anspruch habe ich wohl noch max ein halbes Jahr. Muss man nicht arbeitsfähig sein, um ALG 1 zu beziehen? Das bin ich nämlich definitiv nicht. Weiß jemand, was ich als nächstes machen müsste? Lange Anspruch auf ALG 1 habe ich nicht mehr und ALG 2 würde ich nicht bekommen, da ich verheiratet bin. Das schlimme ist, dass ich eine Krankenversicherung brauche, da ich nicht familienversichert werden kann. Wäre super, wenn mir jemand Informationen dazu geben könnte, wie die nächsten Schritte aussehen. LG Ayse |
#4
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AW: Krankengeld endet, was kommt jetzt zuerst?
Hallo Pinklady,
hast du Anspruch auf eine EU-rente, das kann mit Hilfe eines Versichertenältesten oder der DRV oder wer bei dir der Rententräger ist in Erfahrung bringen. Weiterhin kann eventuell Übergangsgeld bei der ARGE beantragt werden. Alles Gute GlidingGeli
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Mögest du dir die Zeit nehmen, die stillen Wunder zu feiern, die in der lauten Welt keine Bewunderer haben. Irische Sprüche |
#5
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AW: Krankengeld endet, was kommt jetzt zuerst?
Liebe Pinklady,
es kann sein, dass die Krankenkasse Dich aussteuert. Dann hast Du das Recht bei der Bundesagentur für Arbeit Nahtlosigkeitsgeld zu beantragen, die gesetzliche Grundlage ist §145 SGB III. Grundsätzlich heißt es in Deutschland Reha vor Rente. Es müssen erst alle Möglichkeiten der Reha ausgeschöpft werden, ehe Du eine Rente bekommst. Man kann Dich auffordern,einen Antrag auf Reha zu stellen. Die Krankenversicherung würde über die Bundesagentur für Arbeit bezahlt. Zitat:
Wenn sich die Krankenkasse meldet und wegen einer Aussteuerung schreibt, ist es wichtig, sich beraten zu lassen, z.B. beim VDK oder dem Sozialverband Deutschlands oder auch beim Fachanwalt für Sozialrecht. Da muss auch die Frage der weiteren Krankenversicherung geklärt werden. Um eine Rente zu erhalten, müssen bestimmte Versicherungszeiten in der Rentenversicherung vorliegen. Zitat:
Herzliche Grüße, Elisabethh.1900 Geändert von Elisabethh.1900 (01.05.2017 um 18:03 Uhr) Grund: Ergänzung vorgenommen |
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