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  #1  
Alt 24.03.2005, 19:16
Gast
 
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Standard hh-modell auf insgesamt 6 wochen gekürzt

hallo ihr alle! kurz zu mir: bin letztes jahr an lymphdrüsenkrebs erkrankt und hatte bis dato im bereich szenenbild gearbeitet. da das die letzten monate körperlich nicht möglich war, habe ich mit der bkk zusammen beschlossen, mir ein büro zu suchen, daß mich in meinem gelernten beruf als architektin im rahmen des hamburger modells unterstützt. so weit so schön. ich habe ein büro gefunden; und mit diesem und der ärztin vereinbahrt, vom 1. märz bis 31. mai eine berufliche wiedereingliederung durchzuführen. die kasse bewilligt jetzt allerdings lediglich 3 wochen à 4 stunden und danach noch mal 3 wochen à 6 stunden. und geht davon aus, daß ich nach diesen 6 wochen voll einsatzfähig bin. -was aber utopisch ist! 4 stunden sind kein problem (aber da ich 5 jahre aus dem job raus bin, muß ich abends sozusagen im selbststudium dinge wieder auffrischen. zumal mein arbeitgeber unter diesen neuen gesichtspunkten davon absieht mich in diesem stadium (bin einfach noch nicht voll belastbar) voll einzustellen. in dem fall bin hab ich also nicht nur den neuen job verloren sondern bin in zwei wochen arbeitslos - was heißt : noch 4 tage arbeitslosengeld und ab da hIV.nun die frage an euch: ist es wirklich willkür eines sachbearbeiters , die eingliederungszeiten festzulegen? oder gibt es irgendein gesetz?
meine ärztin schlug vor mich wieder krankzuschreiben. (78 wochen müßte die kasse bezahlen?), war sich aber nicht sicher, ob nicht doch der arbeitgeber dann meine lohnfortzahlung leisten müßte, was sichernicht förderlich wäre, da ich ja sozusagen gerade "probezeit" bin. wer wäre denn hierfür ein ansprechpartner? arbeitsamt? medizinischer dienst? ich gebe zu, meine situation ist hier sicherlich spezieller, aber vielleicht hat ja doch jemand ähnliches erlebt.
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  #2  
Alt 24.03.2005, 19:49
Gast
 
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Standard hh-modell auf insgesamt 6 wochen gekürzt

Hallo Dimmer,
reiche auf jeden Fall Widerspruch gegen den Bescheid der KK ein. Der Gutachter des Medizinischen Dienstes legt die Stundenzahl fest. Es gibt genügend Fälle, die zunächst für mehrere Wochen 2 Stunden tägl., dann 4, 6 und erst nach vielen Wochen die volle Stundenzahl absolvieren können. Zur Not musst Du persönlich beim Gutachter vorsprechen. Wichtig ist, dass der behandelnde Arzt dem Bescheid aus medizinischer Sicht ebenfalls (detailliert!!!) schriftlich widerspricht.
Lieben Gruß
Andreas
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  #3  
Alt 24.03.2005, 20:28
Gast
 
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Standard hh-modell auf insgesamt 6 wochen gekürzt

ach , ich danke dir, andreas. das ist auf jeden fall schon mal ein lichtblick.
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  #4  
Alt 24.03.2005, 21:14
Gast
 
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Standard hh-modell auf insgesamt 6 wochen gekürzt

Liebe dimmer,

Widerspruch ist auf jeden Fall wichtig!

Aber ich möchte dich noch darauf hinweisen, dass es sich IMMER um einen Eingliederungs-VERSUCH handelt, der genauso gut auch scheitern kann.
Da spielt es überhaupt keine Rolle, ob es da um einen neuen Job geht oder die "alte" Firma betroffen ist.

Ich kann dir nur raten (und ich meine, du hörst dich noch ziemlich "down" an) dich nicht allzusehr unter Druck setzen zu lassen!
Förderlich für deine Gesundheit ist das jedenfalls nicht!

Sollte du eine Überforderung bemerken, dann lass den Versuch scheitern; basta. ;-)

Bitte nimm da auch keine Rücksicht auf den neuen Arbeitgeber, es geht um DICH!

Ein Wiedereingliederungs-Versuch gilt als gescheitert, wenn du während dieser Zeit wieder von deiner Ärztin (auf die gleiche Krankheit)arbeitsunfähig krankgeschrieben wirst.

Die Krankenkasse kann dich dann aber auffordern, einen Rentenantrag zu stellen.

Bitte vergiss nicht: nichts ist wichtiger, als DEINE Gesundheit!

Liebe Grüße
Sybille
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  #5  
Alt 01.04.2005, 18:12
Gast
 
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Standard hh-modell auf insgesamt 6 wochen gekürzt

liebe sybille. da hast du sicher recht. letztlich ist unsere gesundheit am wichtigsten. vergißt man eben bei dem ganzen finanziellen nerv. dank dir noch mal für die aufmunternden worte.
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