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  #1  
Alt 18.04.2005, 15:07
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Beiträge: n/a
Standard Hamburger Modell - muß KK zustimmen?

Hallo zusammen!
Sorry, daß ich nochmal einen thread beginne, aber vielleicht habe ich hiermit mehr Chancen, daß man mir rät.

Ich beabsichtige nach dem Hamburger Modell wieder in den Beruf einzusteigen. Heute habe ich mich schon erkundigt und mußte erfahren, daß es nicht ausreicht, wenn der Arzt dieses befürwortet.
Man hat mir gesagt, daß die Krankenkasse nicht damit einverstanden sein muß. Sie können das ablehnen.

Ist das so richtig?
Das würde alle meine Pläne über den Haufen werfen, denn ganz einsteigen schaffe ich nicht.

Einen lieben Gruß
Nati
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  #2  
Alt 18.04.2005, 19:14
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Beiträge: n/a
Standard Hamburger Modell - muß KK zustimmen?

hallo nati, stimmt. aber meistens klappts... Du gehst zum arzt; der füllt mit dir diesen wiedereingliederungseintrag gemeinsam aus. diesen legst du deinem arbeitgeber vor... und d a n n geht´s noch mal an die kasse, die dieses (meistens) genehmigt. bei mir war´s zunächst schwierig. weil ich nicht mehr in meinem bis zur chemo ausgeübten beruf als filmausstatterin voll einsatzfähig sein konnte wurde mir ein wiedereinstieg von der kasse im "gelernten " beruf als architektin von der kasse -zunächst zugebilligt. meine ärztin und auch der medizinische dienst hielt eine maßnahme von 3 monaten für sinnvoll, bei mir wurden dann allerdings nur 6 wochen bewilligt, mit dem hinweise meines netten sachbearbeiters der kasse: sie wären ja nicht dafür zuständig, eine für den arbeitgeber kostenlose einarbeitung zu fördern. -nachdem sie vorher zugestimmt hatten... und es ja auch eigentlich eher darum geht, einem krebspatienten, der arbeiten will- und auf dauer auch kann, eine rückkehr in den berufsalltag zu erleichtern. na egal. lange rede , kurzer sinn..reich´s einfach ein bei der kasse, im prinzip spricht ja nichts dagegen und ehrlich gesagt, ich (und auch meine ärztin) hat ´s bei mir zum ersten mal erfahren müssen, daß die kasse so rumzickt. viel glück.
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  #3  
Alt 18.04.2005, 22:32
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Beiträge: n/a
Standard Hamburger Modell - muß KK zustimmen?

Hallo Nati,

natürlich muss deine KK der Wiedereingliederung nicht zustimmen, erst recht nicht, wenn du ihr vorschreiben willst, WIE das abgehen soll (so, wie du das in dem anderen Thread beschrieben hast, wird das meines Erachtens nicht funktionieren, weil viel zu lange).

Dimmer hat dir die Vorgehensweise ja schon gut beschrieben.

Der Wiedereingliederungs-Antrag ändert aber überhaupt nichts an deine Mitwirkungspflicht in Sachen "Aufforderung durch die KK zur Rentenantragstellung".

Dies sind zweierlei Paar Schuhe und du solltest wirklich jetzt wach werden und dich um die Rentenangelegenheit kümmern (Kontakt mit der KK aufnehmen und erklären, wie du weiter vorgehen möchtest.

Die KK sind rigoros mit ihren Mitgliedern, wenn sie Mithilfe verweigern und streichen das Krankengeld dann sofort.

Liebe Grüße
Norma
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  #4  
Alt 19.04.2005, 21:48
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Standard Hamburger Modell - muß KK zustimmen?

Hallo Nati, Deinen im anderen Thread gemachten Angaben zum Hamburger Modell finde ich etwas weit hergeholt. Du sollst ja auf arbeitsfähigkeit "getestet" werden, während Hamb. Modell. Mit 1 Std. und so .... ich weiß nicht. Normal ist wohl beginn mit 3-4 Std. so für 2 Monate und dann Steigerung auf 6 Std. Und anschl. wieder normal wie früher. Die Eingliederung spricht Du eh vorher mit deinem behandelnden Arzt ab. Das mit dem Rentenantrag kläre schnell mit der KK ab! Ansonsten solltest Du überlegen, ob Du nicht noch weiter krankgeschrieben werden kannst, bevor Du mit dem Hamb. Modell beginnst, denn gesundheitlich scheinst Du noch nicht so fit zu sein, wie du selber schreibst. Gruß Kirsten
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