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Alt 27.10.2012, 10:06
J.F. J.F. ist offline
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Beiträge: 1.483
Standard AW: Schwerbehindertenausweis nachträglich – macht das Sinn?

Hallo zusammen,

Zitat:
Das habe ich ja noch nie gehört -
ist ein Standardspruch , der immer mit Vorsicht zu geniessen ist . Natürlich gibt es sowas. Steht auch schon in der Tabelle der Behinderungsgrade, man muss nur nachsehen.

Und der vdk, nun ja, ist wohl Erfahrungssache ....

http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/26/26.16.htm:
Hodgkin-Krankheit

im Stadium I - IIIA

bei langdauernder (mehr als sechs Monate andauernder) Therapie, bis zum Ende der Intensiv-Therapie je nach Auswirkung auf den Allgemeinzustand 60 - 100
nach Vollremission für die Dauer von drei Jahren (Heilungsbewährung) 50


Nach Ablauf der Heilungsbewährung richtet sich der GdB/MdE-Grad nach dem verbliebenen Organschaden.

im Stadium IIIB und IV

bis zum Ende der Intensiv-Therapie 100
nach Vollremission für die Dauer von drei Jahren (Heilungsbewährung) 60
Nach Ablauf der Heilungsbewährung richtet sich der GdB/MdE-Grad nach dem verbliebenen Organschaden.



Zum Thema
Zitat:
Macht das in meinem Fall überhaupt Sinn, einen Antrag zu stellen? Geht das rückwirkend für einen so langen Zeitraum?
ja natürlich. In den Antrag schon reinschreiben, das man eine Rückdatierung haben möchte oder zumindest die Einstufung des medizinischen Dienstes (da wird der Beginn meist vermerkt, so dass der Sachbearbeiter die jeweiligen Jahre dazurechnen kann) in Kopie. Der Bescheid vom Versorgungsamt ist ein sogenannter Grundlagenbescheid. Mit diesem können dann die Vorjahre noch aufgerollt werden. Selbst wenn sich das Amt querstellt, dürfte es kein Problem sein mit irgendeinem Befund den Zeitpunkt der Erstdiagnose nachzuweisen. Da dieser bereits 2007 war wird die Fünfjahresfrist in 2013 ablaufen und es wird zu einer Neubestimmung des Behinderungsgrades kommen, der wahrscheinlich um einiges niedrigerer ist als im Erstbescheid.
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