Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

 
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 11.01.2007, 21:14
der Lutz der Lutz ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 07.08.2006
Beiträge: 23
Standard Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung

Hallo,
habe mal eine Frage:
Gilt der Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung auch, wenn ich die Schwerbehinderung dem Arbeitgeber nicht anzeige?
Kann ich die Schwerbehinderung also im Extremfall (bei Kündigung) als "Trumpfkarte" ziehen, auch wenn die Schwerbehinderung vorher schon über einen längeren Zeitraum besteht und dem Arbeitgeber nicht angezeigt wurde?

Bin mir nämlich momentan nicht sicher, ob ich die Schwerbehinderung dem Arbeitgeber anzeige (könnte ja u.U. auch nachteillig wirken, zudem die Schwerbehinderung ja nicht offensichtlich ist).

Besten Dank im voraus für eure Antworten zu diesem Thema.

der Lutz
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:05 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55