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  #1  
Alt 02.02.2005, 15:57
Benutzerbild von carinoca
carinoca carinoca ist offline
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Registriert seit: 06.07.2004
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Beiträge: 314
Standard Krankengeld bei Arbeitslosigkeit?

Hallo,

kennt sich jemand von Euch mit Krankengeld bei Arbeitslosigkeit aus? Bei mir beläuft es sich folgendermassen:

Bin seit Monaten krankgeschrieben und hab bis dato Krankengeld von meiner KK erhalten, bzw befinde ich mich momentan in der AHB und bekomme Übergangsgeld von der BfA.
Nun läuft mein Arbeitsvertrag diesen Monat aus und ich werde auch weiterhin krankgeschrieben sein. Woher beziehe ich dann mein Geld? Weiterhin von der Krankenkasse oder vom Arbeitsamt? Muss ich mich arbeitslos melden?
Eine Erwerbsminderungsrente kommt nicht in Frage, da ich selbst mit dem angerechneten Anteil des Studiums nicht genug in die Rentenkasse eingezahlt habe, um Rente beziehen zu können.

Wer kennt sich damit aus?

Lieben Carinagruss
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  #2  
Alt 02.02.2005, 16:11
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Krankengeld bei Arbeitslosigkeit?

Hallo Carina,
ich hatte das gleiche Problem wie du. Bei mir hat die Krankenkasse zuerst weitergezahlt, mich aber dann versucht ' dem Arbeitsamt zuzuschieben'. Nachdem ich beim Amtsarzt war hat dieser mir bescheinigt, dass ich weiterhin zu Hause bleiben sollte. Erst nach Ablauf des Krankengeldes musste ich mich dann beim Arbeitsamt melden. Vermittelt bin ich bis heute aber noch nicht.
Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen.
Alles Liebe und Gute.
Marion86
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  #3  
Alt 02.02.2005, 21:55
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Krankengeld bei Arbeitslosigkeit?

Hallo Marion,

danke für die Info! Wieviel Krankengeld erhält man wenn man arbeitslos ist, die gleiche Höhe wie zur Zeit des bestehenden Arbeitsverhältnisses?
Meine AHB endet am 7.2. und ich werde definitiv arbeitsunfähig entlassen, da ich noch 2 kleinere OPs vor mir hab-mein Arbeitsvertrag endet am 28.2 --> ich bin echt gespannt wie es finanziell weitergeht, wo kann man sich da erkundigen?


Lieben Carinagruss
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  #4  
Alt 03.02.2005, 06:52
Benutzerbild von Jutta
Jutta Jutta ist offline
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Registriert seit: 11.02.2003
Ort: Im Süden
Beiträge: 3.321
Standard Krankengeld bei Arbeitslosigkeit?

Hallo Carina,

Hier ein kleiner Überblick:

"Versicherte haben in der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf Krankengeld, wenn sie durch Krankheit arbeitsunfähig sind oder wenn sie stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt werden (Arbeitsunfähigkeit).

Der Anspruch auf Krankengeld beginnt mit Ablauf der Lohnfortzahlung und endet mit Wegfall der Arbeitsunfähigkeit. Für eine Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Erkrankung wird Krankengeld für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. Nach Beginn eines neuen Dreijahreszeitraums besteht ein neuer Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit. Aber nur, wenn der Versicherte

- bei Eintritt der erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert ist und

- in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig, sondern erwerbstätig war oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stand.

Krankengeld erhalten auch Versicherte, die nach ärztlicher Anordnung zur Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, weil eine andere im Haushalt lebende Person dies nicht übernehmen kann. Für diese Fälle besteht für jedes Kind bis zum vollendeten 12. Lebensjahr längstens zehn Tage je Kalenderjahr Anspruch auf Krankengeld. Dies bedeutet, daß für die Betreuung von erkrankten Kindern sowohl die Mutter als auch der Vater pro Kind und pro Jahr zehn Arbeitstage zu Hause bleiben kann; Alleinerziehende können dies 20 Tage. Bei mehreren Kindern ist das Krankengeld zum Ausgleich von Verdienstausfall, der durch die Pflege erkrankter Kinder entstanden ist, auf längstens 25 Tage, bei Alleinerziehenden auf längstens 50 Tage im Jahr, begrenzt.

Das Krankengeld beträgt 70 % des Arbeitsentgeltes und- einkommens, das der Beitragsberechnung zugrunde liegt (Entgelt). Dabei darf es 90% des Nettoarbeitsentgelts nicht überschreiten."


Ich war in derselben Situation, das Krankengeld wird nach dem vorherigen Einkommen berechnet. Nach 78 Wochen beendet die Kasse ihre Zahlungen und Du mußt Dich dann wieder beim Arbeitsamt melden um Arbeitslosengeld (oder Arbeitsvermittlung) beantragen.

Liebe Grüße
Jutta
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  #5  
Alt 03.02.2005, 22:16
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Krankengeld bei Arbeitslosigkeit?

Hallo Carina,

ja, man erhält auch nach Ablauf des Arbeitsverhältnisses das Krankengeld in gleicher Höhe weiter.

Liebe Grüße
Marion86
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  #6  
Alt 04.02.2005, 08:33
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Krankengeld bei Arbeitslosigkeit?

Guten Morgen liebe Jutta und liebe Marion,

vielen vielen Dank für Eure Infos, bin erstmal sehr beruhigt! Die Ärztin in der AHB meint, sie wird mich bis auf weiteres arbeitsunfähig entlassen und sollte auch noch ein halbes Jahr krankgeschrieben bleiben.
Ich bin echt froh, dass dieses Forum, bzw Ihr mir schon so ost bei meinen Problemchen weitergeholfen habt..

Lieben Carinagruss
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