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  #1  
Alt 30.04.2005, 17:35
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Widerspruch gegen Rentenbescheid - Kosten?

Hallo,

ich habe EU-Rente beantragt und einen negativen Bescheid erhalten.

Jetzt möchte ich Widerspruch einlegen. Ob ich noch in den Vdk eintrete, überlege ich mir noch. Vielleicht ziehe ich es alleine durch.

Soviel ich mitbekommen habe, geht das Ganze dann vors Sozialgericht oder wird das beim ersten Widerspruch noch intern geklärt?
Falls es übers Sozialgericht geht...was kämen da für Kosten auf mich zu? Könnte ich wenn es denn etwas kostet Prozesskostenhilfe beantragen und erhalten?

Danke schon mal für die Antwort!

Gruß, Angelika
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  #2  
Alt 30.04.2005, 18:20
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Widerspruch gegen Rentenbescheid - Kosten?

Hall Angelika

Der erste Widerspruch wird noch intern geklärt. Du solltes aber eine ausführliche Begründung abgeben, warum du Widerspruch einlegst. Je mehr umso besser.Die Kosten wenns übers Sozialgericht geht weiss ich nicht aber ich denke wenn man ein geringes Einkommen hat bekommt man ja Prozesskostenhilfe. Ich selber habe auch grad Widerspruch eingelegt nun warte ich was rauskommte und wenns wieder zum Negativen ausfällt dann gehe ich übers Sozialgericht. Ich bin dem VdK beigetreten weil ichs alleine nicht schaffe wenns übers Gericht geht und ích habe gehört die kämpfen für einen. Ich wünsch Dir viel Erfolg.
Kathi
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  #3  
Alt 30.04.2005, 19:01
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Widerspruch gegen Rentenbescheid - Kosten?

Danke Kathi! Ich werde den Widerspruch dann erst mal alleine einlegen, aber mich schon mal beim Vdk nach den Eintrittsmodalitäten erkunden.

Dann kann ich dir ja auch die Daumen drücken;-)

Lieben Gruß, Angelika
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  #4  
Alt 01.05.2005, 11:15
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Beiträge: n/a
Standard Widerspruch gegen Rentenbescheid - Kosten?

Hallo Angelika,
soweit ich weiß, ist der Gang vor das Sozialgericht kostenlos.

Meist wirkt es aber schon mehr, wenn der VdK mit dabei ist.

Viel Erfolg und viele Grüße
Andreas
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  #5  
Alt 01.05.2005, 13:05
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Registriert seit: 19.11.2002
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 1.231
Standard Widerspruch gegen Rentenbescheid - Kosten?

Hallo Angelika,
hallo Andreas,

es ist richtig, daß beim Sozialgericht keine Gerichtskosten anfallen.
Das gilt aber nur für die erste Instanz.
Der eigene Anwalt muß aber selbst bezahlt werden.
Hier hilft die Mitgliedschaft im VdK oder eine Rechtsschutzversicherung.
In Sozialfällen ist die Mitgliedschaft im VdK immer besser, denn deren Anwälte können mit Sozialfragen meist besser umgehen als ein freier Anwalt.
Die freien Anwälte sind oft auch nicht ganz so motiviert, denn Sozialrecht bring weniger Gebühren.

Liebe Grüße und viel Erfog
Wolfgang
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  #6  
Alt 01.05.2005, 14:55
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Widerspruch gegen Rentenbescheid - Kosten?

Vielen Dank an euch für die Ausführungen:-)

Werde entsprechend handeln...

Einen wunderschönen sonnigen 1. Mai wünsche ich Euch!

Angelika
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  #7  
Alt 01.05.2005, 19:00
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Widerspruch gegen Rentenbescheid - Kosten?

Hallo Angelika!!!

Der VDK hat für mich Widerspruch erhoben!!!
Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro monat 4,00 Euro!! Da man, bevor der VDK für einen aktiv wird ,mindestens 3 Monate Mitglied sein muss, habe ich die 2 mir fehlenden Monate einfach nachgezahlt.

Die Gebühr für den Widerspruch lag so um die 18/20 Euro.

Also ich denke der Betrag befindet sich noch im "grünen Bereich" - ein Rechtsanwalt wird mit Sicherheit teurer sein.

Viel Erfolg und viel Glück.

Bella
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  #8  
Alt 01.05.2005, 22:06
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Widerspruch gegen Rentenbescheid - Kosten?

Hallo Bella,

das ist ja tatsächlich nicht teuer. Dann werde ich das wohl doch machen:-)

Danke

Gruß, Angelika
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