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  #1  
Alt 19.07.2013, 14:31
Benutzerbild von tinemarinella
tinemarinella tinemarinella ist offline
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Registriert seit: 01.02.2006
Beiträge: 412
Daumen hoch Chaos lichtet sich etwas

Hallo!

Habe gerade eben den Rückruf vom Arbeitsamt erhalten.

Folgendes ist aktuell:

Ich geh am Montag dorthin und brauche nur den Ausweis mitnehmen, da bereits alle anderen Unterlagen vorhanden sind.

In meinem Fall: Nahtlosigkeitsgeld gibt es NUR bei Aussteuerung durch die KK, während man auf den Bescheid der Rente wartet. Bei Verlängerungsentscheiung ALG1!

Ich krieg also jetzt ALG 1, gebe an 15 Std. arbeiten zu können (ab dann gibt's erst ALG 1) und werde ab dann, lt. netter Dame, soweit "in Ruhe" gelassen, bis der Bescheid der Rente da ist.
Das hängt natürlich vom Sachbearbeiter ab ist klar, aber Einladungen für diverse Schulungen usw. dauern eben auch bisschen und ich gewinne Zeit.

Die Dame war sehr nett und das Gespräch angenehm. Hoffe das geht am Montag ähnlich weiter.

Zur Höhe des ALG 1 konnte sie keine genauen Angaben machen, da das jetzt "fiktiv" berechnet wird und meine "Qualifikation" nach 10 Jahren eh dahin ist. Mir tuts weh, weil ich meinen Job geliebt hab, aber hilft ja nix.

Ich bin gespannt wie es weitergeht.

Danke nochmals an meine zwei Herren. Werde berichten wie es weitergeht

Liebe Grüße

Christine
__________________
Da wo ich bin ist oben!
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  #2  
Alt 19.07.2013, 14:52
PetraK PetraK ist offline
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Standard AW: Wie gehts weiter? Nahtlosigkeit krieg ich nicht...

Hallo Axellino,

stimmt das wirklich so mit der Versicherungspflicht bei Erwerbsminderungsrente??? Ich bekomme die jetzt seit 2011 (rückwirkend ab 2009), wurde jetzt das zweite Mal verlängert (da immer nur auf Zeit). Mir wurde jetzt gesagt, dass nicht nochmal verlängert werden kann (höchstens umgewandelt auf unbegrenzt und das wird in meinem Fall wohl nicht passieren). Danach würde ich aber kein Geld vom Arbeitsamt bekommen, da von meiner Rente nur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden, aber eindeutig keine Arbeitslosenversicherung.....

Alles Liebe

Petra
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  #3  
Alt 19.07.2013, 19:31
The Witch The Witch ist offline
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Beiträge: 1.488
Standard AW: Wie gehts weiter? Nahtlosigkeit krieg ich nicht...

Ja, das stimmt im obigen Fall - allerdings muss vor Beginn der Rente auch Versicherungspflicht bestanden haben.
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  #4  
Alt 19.07.2013, 21:58
Norma Norma ist offline
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Beiträge: 1.157
Standard AW: Wie gehts weiter? Nahtlosigkeit krieg ich nicht...

Hallo Christine,

na, endlich scheinst du an eine kompetente Arbeitsamts-Dame geraten zu sein.
Es ist richtig, dass du Anspruch auf ALG 1 hast und es ist auch richtig, dass du zwar dem Arbeitsmarkt THEORETISCH zur Verfügung stehen musst; in der Praxis aber in Ruhe gelassen wirst, bis die Rentenversicherung eine Entscheidung getroffen hat.

Und dies ganz unabhängig von Nahtlosigkeit.

Damit ist dein Auskommen erst einmal gesichert.

Traurig, dass Krebskranke sich auch noch mit dem Behördenkram rumärgern müssen, so, als ob sie wie Gesunde belastbar seien.

LG
Norma
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  #5  
Alt 20.07.2013, 09:32
dreibein dreibein ist offline
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Beiträge: 156
Standard AW: Wie gehts weiter? Nahtlosigkeit krieg ich nicht...

Zitat:
Zitat von Norma Beitrag anzeigen
Hallo Christine,


Traurig, dass Krebskranke sich auch noch mit dem Behördenkram rumärgern müssen, so, als ob sie wie Gesunde belastbar seien.

LG
Norma
Tja, so funktioniert das System. Habe allerdings keine Idee, wie das alles ohne Spielregeln (deren Einhaltung halt geprüft werden müssen) gehen soll? Bin für gute Ideen dankbar. ...
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  #6  
Alt 20.07.2013, 20:50
Norma Norma ist offline
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Beiträge: 1.157
Standard AW: Wie gehts weiter? Nahtlosigkeit krieg ich nicht...

Zitat:
Zitat von dreibein Beitrag anzeigen
Tja, so funktioniert das System.
Ja, das System funktioniert so, aber es ist unmenschlich.

"Von der Wiege bis zur Bahre... Formulare Formulare".
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  #7  
Alt 22.07.2013, 11:40
PetraK PetraK ist offline
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Ort: Hamburg
Beiträge: 449
Standard AW: Wie gehts weiter? Nahtlosigkeit krieg ich nicht...

Liebe/r Axellino,

vielen Dank für deine schnelle und interessante Auskunft. Ich bin im VdK und werde mich da auch wieder unterstützen lassen, wenn meine Verlängerung ausläuft.....das mit der Arbeitslosenversicherungen war mir echt neu, weil es eben nirgendwo bei den Bescheiden aufgeführt ist. Ich hatte von 2/2009 - 7/2010 Krankengeld bezogen, dann ab 8/2010 ALG 1. Dort musste ich gleich den Rentenantrag stellen, was ich auch wollte, wurde aber zunächst abgelehnt, dann Widerspruch, Gutachter und 8/2011 doch genehmigt für zwei Jahre rückwirkend. das Arbeitsamt hatte zuerst Nahtlosigkeit genehmigt, aber nach Ablehnung der DRV kam ich wieder in die normale Vermittlung. Von der rückwirkenden Zahlung der DRV musste ich das Krankengeld und das ALG komplett zurückzahlen. Beim Arbeitsamt wurde mir zum Abschluss gesagt, dass ich keinen erneuten Anspruch auf ALG hätte, wenn die Rente endet, da ich dann ja in den letzten Jahren nicht versicherungspflichtig gearbeitet hätte?! Ich werde mich mal überraschen lassen....und das eine unbefristete Verlängerung sehr unwahrscheinlich wäre, wurde sogar beim VdK gesagt, obwohl es sich bei mir 2009 schon um ein Rezidiv handelte. Nach der Ersterkrankung 2001 hatte ich normal weitergearbeitet (halbtags wegen kleinen Kind), aber 2009 nach dem Rezidiv konnte ich wirklich nicht mehr, durch die ganzen Folgewirkungen der Therapien. Und das ist auch heute noch so....

Alles Liebe

Petra
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  #8  
Alt 20.07.2013, 07:49
axellino axellino ist offline
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Beiträge: 105
Standard AW: Wie gehts weiter? Nahtlosigkeit krieg ich nicht...

Hallo Petra,
ja....das stimmt mit der Versicherungspflicht.Es werden pauschalisierte Beiträge von der Rentenversicherung abgeführt.
Petra....mir ist bekannt das eine Rente bis zu dreimal verlängert werden kann und dann in eine unbefristete umgewandelt werden muss.
Woher hast Du deine Informationen??
Mündliche und telefonische Aussagen von der Rentenversicherung oder Arbeitsagentur sind nicht bindend für Dich,alles nur schriftlich und ggfls. mit Hilfe eines Sozialverband oder Rechtsanwalt in Widerspruch gehen.
Warum wird das nicht passieren???
Hat sich dein Gesundheitszustand und Erwerbsfähigkeit gebessert??
Wenn nein....dann wirst Du auch rechtzeitig wieder einen Verlängerungsantrag stellen,mit einen kompetenten Beistand.
Dann wird die Rente verlängert oder ebend umgewandelt in eine unbefristete Rente.Sollte dies von der Rentenversichrung abgelehnt werden und Du bist noch weiter Erwerbsunfähig,gehst Du ins Widerspruchsverfahren mit Beistand.
Dauraufhin meldest Du dich umgehend bei der Arbeitsagentur Arbeitslos und beantragst ALG 1 und stellst Dich aufgrund deines Restleistungsvermögens den Arbeitsmmarkt zur Verfügung.Dieses wird so lange gezahlt bis über deine Verlängerung oder Umwandlung in eine unbefristete Rente entschieden worden ist (maximum zwölf Monate).Auch wenn Du rechtskräftig für Erwerbsfähig eingestuft wirst durch die Rentenversicherung oder ggfls. durchs Sozialgericht steht Dir ALG 1 zu.
Und es ist Fakt...das bei befristeten Renten pauschalisierte Beiträge an die Arbeitslosenversicherung abgeführt werden,auch wenn das nicht auf deinen vorliegenden Rentenbescheid aufgeführt wird.

Viele Grüsse

axellino




Zitat:
Zitat von PetraK Beitrag anzeigen
Hallo Axellino,

stimmt das wirklich so mit der Versicherungspflicht bei Erwerbsminderungsrente??? Ich bekomme die jetzt seit 2011 (rückwirkend ab 2009), wurde jetzt das zweite Mal verlängert (da immer nur auf Zeit). Mir wurde jetzt gesagt, dass nicht nochmal verlängert werden kann (höchstens umgewandelt auf unbegrenzt und das wird in meinem Fall wohl nicht passieren). Danach würde ich aber kein Geld vom Arbeitsamt bekommen, da von meiner Rente nur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden, aber eindeutig keine Arbeitslosenversicherung.....

Alles Liebe

Petra
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  #9  
Alt 20.07.2013, 07:53
axellino axellino ist offline
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Registriert seit: 09.10.2011
Ort: Celle
Beiträge: 105
Standard AW: Chaos lichtet sich etwas

na siehst Du Christine....geht doch voran!!!!!!!!!

Glückwunsch


Lg axellino






Zitat:
Zitat von tinemarinella Beitrag anzeigen
Hallo!

Habe gerade eben den Rückruf vom Arbeitsamt erhalten.

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In meinem Fall: Nahtlosigkeitsgeld gibt es NUR bei Aussteuerung durch die KK, während man auf den Bescheid der Rente wartet. Bei Verlängerungsentscheiung ALG1!

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Das hängt natürlich vom Sachbearbeiter ab ist klar, aber Einladungen für diverse Schulungen usw. dauern eben auch bisschen und ich gewinne Zeit.

Die Dame war sehr nett und das Gespräch angenehm. Hoffe das geht am Montag ähnlich weiter.

Zur Höhe des ALG 1 konnte sie keine genauen Angaben machen, da das jetzt "fiktiv" berechnet wird und meine "Qualifikation" nach 10 Jahren eh dahin ist. Mir tuts weh, weil ich meinen Job geliebt hab, aber hilft ja nix.

Ich bin gespannt wie es weitergeht.

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Liebe Grüße

Christine
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