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Alt 06.11.2012, 18:21
axellino axellino ist offline
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Registriert seit: 09.10.2011
Ort: Celle
Beiträge: 105
Standard Krankengeld und danach???

Hallo liebes Forum,

vielleicht hat jemand von Euch ein paar Tipps und Hinweise für mich wie ich weiter vorgehen sollte.

Mein Krankengeld endet ca. am 28.02.2013.Aufgrund meiner unheilbaren Krebserkrankung
werde ich weiter Arbeitsunfähig sein und beabsichtige die Erwerbsminderungsrente zu beantragen.Vor dem Bezug vom Krankengeld habe ich Arbeitslosengeld in der Umschulung bekommen.Die Umschulung musste ich aufgrund der Erkrankung abbrechen.
Ich weiss das eine zukünftige volle Erwerbsminderungsrente finanziell geringer ist wie das Krankengeld.

Wie würdet Ihr vorgehen oder habt selbst Erfahrung gemacht wenn das Krankengeld endet???

Sollte ich bis anfang Februar warten und dann beim Arbeitsamt Nahtlosigkeitsgeld beantragen? Muss ich dann vorher schon die Erwerbsminderungsrente beantragt haben
wenn ich zum Arbeitsamt gehe und Nahtlosigkeit beantrage oder spielt das keine Rolle und das Arbeitsamt wird mich dann Auffordern die Erwerbsminderungsrente zu beantragen?? Nun habe ich vor dem Krankengeld schon Arbeitslosengeld einige Monate bezogen.Spielt das eine Rolle in der Bezugsdauer des Nahtlosigkeitsgeldes??
Wird Nahtlosigkeitsgeld gewährt bis Rechtskräftig entschieden ist über einen Antrag auf Ewerbsminderungsrente oder reicht eine Ablehnung der Rentenversichrung schon aus es zu stoppen?? (evtl. müsste ich bei einer Ablehnung durch die Rentenversicherung...Widerspruch einlegen und evtl. vors Sozialgericht ziehen und das kann ja leider dauern alles) Mein Krankengeld war in der Höhe des Arbeitslosengeldes was ich vor dem Krankengeld bezogen habe. Wird das Nahtlosigkeitsgeld genauso hoch sein wie das Arbeitslosengeld und Krankengeld was ich vorher bezogen habe??

Nunja...ich weiss...viele Fragen....sicher zuviele
Aber vielleicht hat jemand Zeit und kann mir nur ein paar davon beantworten oder kennt sich damit aus oder hat schon Erfahrung gesammelt....Aussteurung durch die Krankenkasse...Nahtlosigkeitsregelung und Erwerbsminderungsrente.

Liebe Grüsse
Axel
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