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  #1  
Alt 05.05.2004, 02:17
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Standard Asbest/ Lungenkrebs (WICHTIG!!!)

Hallo...Erst mal will ich allen mein Beileid aussprechen, die jemanden verloren haben...Und allen erkrankten wünsche ich eine gute Besserung...
Es geht um folgendes:

Viele sind in den vergangenen Jahren/ Jahrzehnten an einer Asbestose bzw. daraus folgend an Lungenkrebs erkrankt..Da diese Krankheiten auch erst 25 Jahre nachdem man Asbest ausgesetzt war ausbrechen kann, gibt es zum folgenden Fall kein Verfallsdatum!!!!
In den 70-er Jahren wurde in über 300 Unternehmen in Deutschland Asbest einer US- FIrma verwendet (z. B. in allen dt. Werften). Da der Maskenschutz erst Ende der 70-er eingeführt wurde, könnt ihr euch denken, was mit den Arbeitern davor war...Viele wussten zudem Zeitpunkt noch nicht einmal über die verheerenden Auswirkungen von Asbest bescheid...Besagtes Unternehmen musste aufgrund einer Masse von Klagen ( insgesamt weltweit über 50.000 Klagen) einen Entschädigungs- Trust für die Erkrankten bzw. deren Hinterbliebenen gründen.... Auch heute noch kann man Ansprüche geltend machen!!! Gerade die Leute die an Lungenkrebs durch Asbest erkrankt sind oder deren Angehöriger daran verstorben ist, sollten sich erkundigen, ob das Unternehmen in dem Sie gearbeitet haben auch betroffen ist...
Ein Anspruch kann erst dann geltend gemacht werden, wenn die BG eine Berufskrankheit (Asbestose) anerkannt hat..Ansonsten keine Chance...
Ich gebe gerne nähere Infos (z.B. auch vom Anwalt der diese Fälle betreut (14.000 erfolgreich abgeschlossene Fälle) raus)...Ihr könnt mich gerne anschreiben...
Ich selbst habe im Jahr 2002 meinen Vater durch das Asbest besagter Firma verloren...Und ich will dass das alles jetzt Anerkannt wird. Wenn meine Familie einen Anspruch hat, so soll sie den auch bekommen.Ich habe mich bereits mit besagtem Anwalt in verbindung gesetzt...Ich bin verflucht wütend auf die und entschlossen soviele Leute wie möglich zu informieren....Ich habe das alles durch Eigenrecherche rausgefunden!"!! Weder die BG noch die IG- Metall haben mich informiert...Weil die keine Peilung haben...Gerade Krebspatienten bzw. Hinterbliebene sollten sich melden....
Also schreibt mir : Imran190483@aol.com
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  #2  
Alt 05.05.2004, 02:19
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Standard Asbest/ Lungenkrebs (WICHTIG!!!)

Habe vergessen das anzumerken: Nicht nur Leute die an Krebs durch das Asbest erkrankt sind, sondern auch die an einer Asbestose erkrankt sind, können Ansprüche geltend machen...Aber eben nur, wenn die BG die Asbestose als Berufskrankheit anerkannt hat.....
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  #3  
Alt 30.07.2004, 22:06
Gast
 
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Standard Asbest/ Lungenkrebs (WICHTIG!!!)

Hallo Imran

Soweit ich weis ist mein Vater an einer Asbestose erkrankt.Die Krankheit heisst im türkischen malýgn mezoteryoma eine art von lungen krebs.Er hat früher in Deutschland gearbeitet.Ich habe diese Krankheit vor paar Tagen erfahren er selber weis es noch nicht.Ich bin wütend und am fertig zu gleich.Die Aerzte sagen nicht viel.Sie meinen das es Asbestose sein kann.Aber ganz sicher ist sich da keiner.Sie meinen er hat nur Monate in einigen monaten soll er tod sein da soll sich nichts machen lassen.Ich weis nicht was ich machen soll.Wie soll das mit dem Anspruch gehen wie kann ich das aus der Türkei machen.Ich kenne fast niemanden aus seiner arbeits umgebung in Deutschland.Können Sie mir da weiter helfen?
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  #4  
Alt 30.07.2004, 22:59
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Asbest/ Lungenkrebs (WICHTIG!!!)

Hallo Aylin..Erst einmal will ich dir sagen, dass es mir wirklich leid tut, dass dein Vater so schwer erkrankt ist..Ich kenne mich mit dem Krankheitsbild nicht so gut aus..Aber ich weiß, dass die von dir genannte Krankheit auch durch Asbest verursacht werden kann. Die Johns-Manville Corporation musste auch wegen dieser Krankheit kräftig zahlen..Um herauszufinden, ob dieser Fall auch bei deinem Vater gegeben ist, musst du ers einmal wissen, wo dein Vater in Deutschland gearbeitet hat..Wenn du willst kannst du mit mir über meine e-mail adresse Imran190483@aol.com Kontakt aufnehmen..Ich kann mich dann erkundigen, ob die Firma in der dein Vater gearbeitet hat auch betroffen ist. Ich will euch helfen soweit es kann. Allerdings könnte es etwas problematisch werden,weil die Asbestose noch nicht eindeutig fstgestellt worden ist. Aber ich kann mich bei den Rechtsanwälten für euch schlau machen. Sollte dein Vater tatsächlich Ansprüche haben, so solltet Ihr darum kämpfen, auch wenn es deinem Vater seine Gesundheit nicht wiederbringt. Ich habe meinen Vater durch Asbest verloren und gebe solange keine Ruhe bis ihm Recht widerfahren ist.. Deswegen meld dich einfach direkt bei mir. Ich will euch wie gesagt helfen so gut es geht....
Ich wünsche deinem Vater trotz allem eine gute Besserung und Euch genug Kraft u die schwere Zeit durchzustehen.
Liebe Grüsse
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