Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

 
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 04.10.2011, 21:55
DiMo71 DiMo71 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.10.2011
Beiträge: 5
Unglücklich Ärger mit der Arbeitsagentur

Hallo, ich bin neu hier im Forum und weiß noch nicht so richtig wie man es nutzt.


Im vergangen Jahr erkrankte ich an Brustkrebs und bin seit dem 17.06.10 krankgeschrieben.

Meine rechte Brust und 17 Lymphknoten wurden entfernt und ich erhielt bis Dezember 2010 eine Chemotherapie.

Aktuell erhalte ich alle drei Wochen Herceptin und alle vier Woche Zoladex, sowie verschiedenen Psychopharmaka wegen starker Depressionen.

Im Juli war ich zur Reha, wobei ich dort nicht alle Behandlungen mitmachen konnte, auf Grund meiner körperlichen und seelischen Verfassung.
Außerdem gehe ich seit Januar regelmäßig zur Psychotherapie, da ich schon seit 1997 unter starken Depressionen leide. Meine Onkologin und auch meine Psychologin rieten mir eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen, da mein Gesundheitszustand zur Zeit sehr schlecht ist. Mein Krankengeld läuft im Dezember 2011 aus, aber meine Krebstherapie geht noch bis mindestens Februar 2012. Um mich psychisch und auch physisch wieder zu erholen und meine Krebsbehandlung beenden zu können, habe ich EU-Rente beantragt und sie wurde natürlich abgelehnt, ohne Befundberichte von meinen behandelden Ärzten anzufordern, nur gestütz auf das Gutachten aus der Reha, wo mich in diesen 3 Wochen jede Woche ein ander Arzt untersucht hat. Nun habe ich dagegen Widerspruch eingelegt und die Befundberichte, sowie ein Schreiben meiner Onkologin mitgeschickt. Ich möchte nach meiner Genesung auf jeden Fall wieder arbeiten gehen, aber das wird wohl noch einige Monate dauern.

Mein Problem ist nun folgendes: Ich wollte mich beim Arbeitsamt melden und Arbeitslosengeld nach §125 beantragen. Die dortige Sachbearbeitern sagte mir, dass ich keinen Anspruch auf die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung hätte, da mein Rentenantrag abgelehnt wurde. Der Vollständigkeit halber möchte ich erwähnen, dass ich eigentlich noch bei meiner Firma angestellt bin, nur halt zur Zeit auf Grund meiner Erkrankung dort nicht arbeiten kann.

Die Sachbearbeiterin vom Arbeitsamt sagte mir, ich müsse mich der Vermittlung mehr als 15 Stunden wöchentlich zur Verfügung stellen.

Außerdem kann es sein, dass mich der Amtsarzt noch mal untersucht um meine Leistungsfähigkeit zu überprüfen. Sollte dieser feststellen, dass ich weniger als 3 Stunden arbeiten kann, würde auch das Arbeitslosengeld gekürzt werden.

Da ich noch eine minderjährige Tochter ( 13 Jahre alt) und einen ebenfalls kranken Mann habe, wäre das für uns das finanzielle Ende. Ich kann noch nicht wieder arbeiten gehen und hätte nun gern gewusst wie ich mich richtig verhalte. Soll ich mich erst mal arbeitslos melden und voll dem Amt zur Verfügung stellen? Was wird, wenn das Arbeitsamt nur Arbeitslosengeld für 3 Stunden täglich bezahlt?

Vielleicht war jemand von Euch in der gleichen Situation und kann mir einen Rat geben.
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen

Stichworte
arbeitsagentur §125


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:42 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55