Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #16  
Alt 16.05.2009, 11:24
sabsi_123 sabsi_123 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.05.2009
Beiträge: 2
Standard AW: Krankengeld und Auslandsurlaub

Hallo edi64,
Du hast Heinrich0409 geantwortet.
Ich habe im Moment genau das gleiche Problem. Seit Nov. krank (Arthrose in LW) und die Urlaubsreise (Gesamte Familie) bereits im letzten August gebucht.
Vom 6.6.- 13.6. wollten wir nach Spanien(1 Woche all inclusive- reine Erholung), Arzt hat vorrangig aus psychosomatischem Aspekt zugesagt. KK (auch mhplus) lehnt laut med. Sicht des MDK ab, aber sonst ohne Begründung. Sollte ich die Urlaubsreise dennoch antreten, kann eine weitere AU ab dem 6.6. nicht anerkannt werden.
Bin natürlich sehr verzweifelt, war in großer Vorfreude. Die Reise haben wir im Anschluß an unserer Silberhochzeit (im letzten Jahr) gebucht. Mein Mann hat natürlich nun auch keine Freude mehr, dahin zufliegen. Ich bin ja hier nicht in akuter Gefahr, darf raus und habe keine festen Termine(es fällt also nichts aus), am Urlaubsort verhalte ich mich nicht anders. Mein Arzt meinte, dass es mir psychosom. schlechter gehen wird, wenn meine Familie fährt und ich zu Hause sitzen bleiben muss. Würde ein Widerspruch (zum Bescheid der KK) mit dem Verweis auf das ärztliche Attest, ruhendes Krankengeld und einer zusätzlich abgeschlossenen Auslandsreisekrankenversicherung eventuell noch eine Wendung bringen? Vielleicht sogar der Verzicht auf Erstattung aller eventuell anfallenden Kosten während der Reise. Danke für eine Antwort von Dir. Gruß
Mit Zitat antworten
  #17  
Alt 03.11.2009, 16:40
Bellie Bellie ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 10.10.2007
Beiträge: 22
Standard AW: Krankengeld und Auslandsurlaub

Hallo!
Hat hier schon jemand Erfahrungen gesammelt, wie sich private Krankenversicherung verhalten?
Wenn die PKV den Auslandsurlaub genehmigt, muss sie dann auch 100% Krankentagegeld zahlen??

Meiner Meinung nach verstößt es doch gegen EU Recht, Freizügigkeit innerhalb der EU, wenn man sich nur in D aufhalten muss....

Danke.
Grüße
Bellie
Mit Zitat antworten
  #18  
Alt 03.11.2009, 22:08
Tine1209 Tine1209 ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.06.2006
Ort: Im schönsten Bundesland der Welt
Beiträge: 270
Standard AW: Krankengeld und Auslandsurlaub

Hi Bellie,

ich kann Dir leider nur sagen, wie es sich mit der gesetzlichen Krankenversicherung verhält, hier gibt es 3 Möglichkeiten:

1. Die Krankenkasse lehnt den Urlaub ab

2. Die Kk bewilligt den Urlaub, aber zahlt kein Krankengeld

3. Die Kk bewilligt den Urlaub und zahlt Krankengeld

Nach welchen Kriterien dies jedoch entschieden wird, kann ich Dir leider nicht sagen.

Ich habe für jeden meiner Urlaube ein ärztliches Attest bei der Beantragung beigefügt. Letztes Jahr habe ich weiter Krankengeld bekommen, dieses Jahr wurde mein Urlaub bewilligt, aber ich habe kein Krankengeld erhalten.

Liebe Grüße
Tine
Mit Zitat antworten
  #19  
Alt 03.11.2009, 22:46
Bellie Bellie ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 10.10.2007
Beiträge: 22
Standard AW: Krankengeld und Auslandsurlaub

Hallo Tine,
ganz schön chaotisch diese KK

Grüße Bellie

Vielleicht schreibt ja noch eine/r die/der sich mit PKV auskennt.....

Oder hat eine Idee, wo ich mir rechtliche Infos holen kann.....

Geändert von Bellie (03.11.2009 um 22:50 Uhr)
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:46 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55