Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 14.04.2004, 15:14
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Sterbegeldversicherung trotz unheilb. Krankheit

Hallo zusammen,

ich hoffe, daß ihr mir vielleicht helfen könnt!?

Bei dem Lebensgefährten meiner Mutter hat man vor 2 Monaten einen inoperablen Magen- (Kardia-)krebs mit Metastasen in Lunge und Leber festgestellt.
Die Chancen stehen äußerst schlecht.

Da ja mittlerweile alle staatlichen Unterstützungen den Todesfall betreffend gestrichen worden sind, würde es mich dringend interessieren, ob es trotz dieser unheilbaren Krankheit eine akzeptable Möglichkeit gibt, eine Sterbeversicherung abzuschließen.

Ich habe mich bereits bei meiner Sterbekasse erkundigt, aber dort wird ein Gesundheitszeugnis verlangt und aufgrund der Erkrankung wird die Aufnahme abgelehnt.

Welche Möglichkeiten gibt es denn für solche unheilbar kranken Menschen noch, sich und die Angehörigen für den Todesfall abzusichern?

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen - ich weiß nämlich nicht, wen ich sonst fragen sollte!

Ganz lieben Dank schon einmal im voraus!!!

Britta
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 14.04.2004, 16:31
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Sterbegeldversicherung trotz unheilb. Krankheit

Welche Möglichkeiten gibt es denn für solche unheilbar kranken Menschen noch, sich und die Angehörigen für den Todesfall abzusichern?

Keine......
man kann sich nur in gesunden Zeiten für Zeiten der Krankheit und des Todes absichern!!!
Falls der Betroffene bereis eine bestehende Lebensversicherung hat, kann er hier mal nachfragen, ob eine Erhöhung in bestimmtem Rahmen ohne Gesundheitsprüfung möglich ist, Manchmal bieten Gesellschaften eine unbürokratische Erhöhung um ca 5,000 € ohne Gesundheitscheck an. Aber wie gesagt nur manchmal.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 14.04.2004, 17:07
Tina NRW Tina NRW ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.10.2003
Beiträge: 432
Standard Sterbegeldversicherung trotz unheilb. Krankheit

Hallo Spatzeline,

es gibt auch Sterbegeldversicherer, die OHNE vorherige Gesundheitsprüfung einen Versicherungsabschluß zulassen.
Gib einfach mal bei http://www.google.de das Suchwort "Sterbegeldversicherung" ein, da findest Du jede Menge Information und Links zu Versicherern.

Liebe Grüße
Tina
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 14.04.2004, 18:13
Benutzerbild von Jutta
Jutta Jutta ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 11.02.2003
Ort: Im Süden
Beiträge: 3.320
Standard Sterbegeldversicherung trotz unheilb. Krankheit

Hallo Britta,

Hier habe ich einen Link http://www.versicherungskanzlei.de vielleicht hilft er Dir weiter.
Auch Bestattunsgunternehmen bieten heutzutage eine Vorsorgevertrag an, in welchem monatlich ein bestimmter Betrag einbezahlt wird.

liebe Grüße
Jutta
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 16.04.2004, 09:58
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Sterbegeldversicherung trotz unheilb. Krankheit

Die Aussage von Tina ist definitiv falsch.
Sie verwechselt dies mit Sterbekassen,
in welche man einen monatlichen Beitrag bis zum Tod einbezahlt. Dieser angesparte Beitrag wird dann ausbezahlt (bei Tod). Dies hat nichts im entferntesten mit einem Versicherungsschutz zu tun
Stephen
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 16.04.2004, 19:59
Tina NRW Tina NRW ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.10.2003
Beiträge: 432
Standard Sterbegeldversicherung trotz unheilb. Krankheit

Hallo Stephan,
scheinbar hast Du meinen Beitrag nicht richtig gelesen. Ob ein Sterbegeldversicherer nun eine Sterbekasse oder eine Versicherung ist... läuft auf das gleiche hinaus.
Bei Google findet man auch Links unter dem Stichwort Sterbegeldversicherung. Und... ansonsten hab ich kein Wort von Versicherungsschutz geschrieben. Das eine Sterbegeldversicherung im Todesfall des Versicherten ausbezahlt wird ist eigentlich auch logisch ;-)
Wo ist nun meine Aussage falsch? Nur mal so rhethorisch gefragt.

Grüße
Tina
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 17.04.2004, 15:15
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Sterbegeldversicherung trotz unheilb. Krankheit

Hallo Stephen,
bei einer Sterbegeldversicherung, die von einigen Versicherungsgesellschaften angeboten werden, erhält man Versicherungsschutz über eine abzuschließende, frei auswählbare Summe. Mir liegt ein Angebot einer Gesellschaft vor, die ohne Gesundheitsprüfung Versicherungssummen zwischen 2500 und 16000 Euro gegen monatlichen Beitrag anbietet. Die Leistung der Versicherungssumme erfolgt nch Tod der versicherten Person in voller vereinbarter Höhe, egal wieviel oder wenig bis dahin eingezahlt wurde. Die Zahlung der Beiträge endet mit dem 85. Lebensjahr.
Ein kleiner Hakenist jedoch auch hier gegeben: Bei Tod in den ersten 3 Versicherungsjahren wird nur der bis dahin eingezahlte Beitrag ohne Stückkosten und evtl. Ratenzuschläge für unterjährige Zahlung U N V E R Z I N S T zurückgezahlt.
Dieses Modell unterscheidet sich doch erheblich von dem der Sterbekassen oder Ansparmodellen eines Bestattungsunternehmers.
Beispiel: Abgeschlossene Versicherungssumme €16000,
Tod der versicherten Person nach 3 Jahren und 1 Tag ab Versicherungsbeginn = Volle Summe von 16000€ wird ausgezahlt. An Beiträgen für diesen Versicherungsschutz mußte eine 35jährige Frau in dieser Zeit ca. 900 € aufwenden.
Entsprechend der Laufzeit erhöhen sich die Versicherungsleistungen noch durch eine Überschußbeteiligung.
Du siehst hieran, daß doch ein gewisser Versicherungsschutz gegeben ist. Tina NRW lag mit ihren Hinweisen richtig.
Herzliche Grüße
wolf
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 18.04.2004, 14:29
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Sterbegeldversicherung trotz unheilb. Krankheit

Hallo,

Fakt ist, einige Versicherungen locken mit Angeboten "ohne Gesundheitsprüfung". Ihr dürft dann Eure Beiträge zahlen. Im Leistungsfall wird allerdings die Zahlung verweigert, wenn z. B. eine Krebserkrankung zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses vorgelegen hat. Versicherungsmakler, die Euch etwas anderes erzählen, handeln unseriös und sind nur auf Ihre Prämie "scharf". In der Situation eines Krebskranken - vielleicht im fortgeschrittenem Stadium (ich gehöre auch dazu)sollte man, wenn bisher keine Vorsorge getroffen wurde, versuchen, schnell noch etwas Geld anzusparen, um die Angehörigen bei den Kosten zu entlasten.
Gruss
Regina Beate
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 05.06.2006, 12:29
Snoopy69 Snoopy69 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.06.2006
Beiträge: 1
Standard AW: Sterbegeldversicherung trotz unheilb. Krankheit

Hallo,

es gibt schon eine Möglichkeit. Wenn keine Gesundheitsfragen gestellt werden,
hat man auch nach Ablauf der Wartezeit Versicherungsschutz.

Infos wie man für sich die geeignete Sterbegeldversicherung findet und
einen Vergleich von vier Anbietern mit Übersicht von Leistungen und Beiträgen
gibt es unter http://www.vs24.de/Artikel/Artikel_S...terbegeld.html

Gruß
Steffen
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:59 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55