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Alt 28.10.2016, 11:49
Benutzerbild von Frank Emm aus Weh
Frank Emm aus Weh Frank Emm aus Weh ist offline
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Registriert seit: 26.09.2016
Ort: Witten, NRW
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Standard Verlängerte Pausenzeiten nach Magenhochzug

hallo,

wie schon mal beschrieben, hatte mir unsere Betriebsärztin während meiner Wiedereingliederung volle Arbeitsfähigkeit bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen bescheinigt, nämlich das Arbeiten vom Homeoffice aus.
Mein hochgeschätzter Arbeitgeber hat das natürlich mit absoluten Totschlagargumenten abgelehnt, sodass sogar unsere Schwerbehindertenvertretung völlig sprach- und machtlos war. Hintergrund ist, dass das Thema Home Office in unserer Firma tabu ist, und das wurde mir auch ganz offen (allerdings nicht in den offiziellen Besprechungen) gesagt. Stattdessen wurde mir angeboten, dass ich in einem separaten Ruheraum eine Weile halbliegend nach der Mittagspause zubringen darf, bis die Beschwerden nach dem Essen abgeklungen sind. Das habe ich während meiner Wiedereingliederung bisher auch so getan, tägl. etwa 30-45 Minuten, je nach körperl. Befinden, und es funktioniert auch recht gut. Ein Teil dieser Zeit fiel jeweils noch in die Pause, der Rest in die Arbeitszeit.
Da nächste Woche meine Eingliederung beendet ist und ich wieder voll arbeiten werde, hat mich heute unser Personalchef zu sich gebeten und mir völlig überraschend erklärt, dass als Erfüllung der Voraussetzungen für meine Arbeitsfähigkeit lediglich die Nutzungserlaubnis des Raumes gelte und auch ausreiche. Die Zeit, die ich dort verbringe, würde ich vom Tag meiner Vollbeschäftigung an, also ab nächter Woche, jeweils nacharbeiten müssen. D.h. ich muss vor Betreten des Raums am Zeiterfassungsgerät ausstempeln und nachher wieder einstempeln, und abends entsprechend länger arbeiten.
Weiß vielleicht jemand hier im Forum, wo man sich über die Richtigkeit dieser Forderung erkundigen kann? Oder vielleicht kennt jemand die arbeitsrechtliche Situation ja schon?
Ich dachte eigentlich, dass in solch einem Fall (immerhin 100%ige Schwerbehinderung) der Arbeitgeber eine Art Lastenausgleich gewähren kann oder muss, wobei ihm die Mehrbelastung vom Ausgleichsamt o. ä. erstattet werden könne?!
Ich weiß echt nicht mehr, was ich machen soll. Vielleicht schleppe ich mich nach dem Essen auch irgenwie wieder ins (hunderte Meter entfernte) Büro und lass mich einfach so tief wie möglich auf meinen Bürostuhl sinken....
Jedenfalls bin ich von der Unterstützungebereitschaft meines AG ziemlich enttäuscht.

LG,
Frank
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