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Alt 25.03.2016, 08:58
EmmaG EmmaG ist offline
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Registriert seit: 23.08.2015
Beiträge: 16
Standard Bis wann 1.Reha beantragen und durchführen?

Hallo zusammen,

es ist zwar schon viel dazu geschrieben worden, aber eine eindeutige Antwort für mein Anliegen habe ich nicht gefunden, deshalb frage ich jetzt mal in die Forumsrunde.
Ich hatte August 2015 eine Op zur Entfernung eines Rektumkarzinoms ohne Chemo- oder Strahlenbehandlung hinterher und war danach 4 Wochen in der AHB. Das vorübergehende Stoma was mir angelegt wurde, ist Ende Januar 2016 zurückgelegt worden, seit Mitte März arbeite ich wieder in Wiedereingliederung. ich war bis dahin durchgehend arbeitsunfähig.
ich würde gerne noch eine Reha machen, gerade weil der Wiedereinstieg ins Arbeitsleben doch ganz schön anstrengend werden kann.
Im Sommer, im August ist ja im Prinzip das erste Jahr rum, ist mir das aber eigentlich noch zu früh, da habe ich nach der Wiedereingliederung ja gerade mal 2 Monate wieder voll gearbeitet.
Muss man die Reha im ersten Jahr nach Behandlungsende beantragen oder auch durchführen? Und was ist Behandlungsende, in meinem Fall ja evtl. auch erst die Stomarückverlegung im Januar?
Was gäbe es für Begründungen, die Reha erst für Herbst2016 oder Winter 2016/17 zu beantragen?
Mein Kostenträger ist die Deutsche Rentenversicherung Bund, vielleicht hat ja jemand von euch mit denen Erfahrung?

schöne Ostergrüße
Emma
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