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  #1  
Alt 04.10.2011, 22:55
DiMo71 DiMo71 ist offline
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Unglücklich Ärger mit der Arbeitsagentur

Hallo, ich bin neu hier im Forum und weiß noch nicht so richtig wie man es nutzt.


Im vergangen Jahr erkrankte ich an Brustkrebs und bin seit dem 17.06.10 krankgeschrieben.

Meine rechte Brust und 17 Lymphknoten wurden entfernt und ich erhielt bis Dezember 2010 eine Chemotherapie.

Aktuell erhalte ich alle drei Wochen Herceptin und alle vier Woche Zoladex, sowie verschiedenen Psychopharmaka wegen starker Depressionen.

Im Juli war ich zur Reha, wobei ich dort nicht alle Behandlungen mitmachen konnte, auf Grund meiner körperlichen und seelischen Verfassung.
Außerdem gehe ich seit Januar regelmäßig zur Psychotherapie, da ich schon seit 1997 unter starken Depressionen leide. Meine Onkologin und auch meine Psychologin rieten mir eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen, da mein Gesundheitszustand zur Zeit sehr schlecht ist. Mein Krankengeld läuft im Dezember 2011 aus, aber meine Krebstherapie geht noch bis mindestens Februar 2012. Um mich psychisch und auch physisch wieder zu erholen und meine Krebsbehandlung beenden zu können, habe ich EU-Rente beantragt und sie wurde natürlich abgelehnt, ohne Befundberichte von meinen behandelden Ärzten anzufordern, nur gestütz auf das Gutachten aus der Reha, wo mich in diesen 3 Wochen jede Woche ein ander Arzt untersucht hat. Nun habe ich dagegen Widerspruch eingelegt und die Befundberichte, sowie ein Schreiben meiner Onkologin mitgeschickt. Ich möchte nach meiner Genesung auf jeden Fall wieder arbeiten gehen, aber das wird wohl noch einige Monate dauern.

Mein Problem ist nun folgendes: Ich wollte mich beim Arbeitsamt melden und Arbeitslosengeld nach §125 beantragen. Die dortige Sachbearbeitern sagte mir, dass ich keinen Anspruch auf die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung hätte, da mein Rentenantrag abgelehnt wurde. Der Vollständigkeit halber möchte ich erwähnen, dass ich eigentlich noch bei meiner Firma angestellt bin, nur halt zur Zeit auf Grund meiner Erkrankung dort nicht arbeiten kann.

Die Sachbearbeiterin vom Arbeitsamt sagte mir, ich müsse mich der Vermittlung mehr als 15 Stunden wöchentlich zur Verfügung stellen.

Außerdem kann es sein, dass mich der Amtsarzt noch mal untersucht um meine Leistungsfähigkeit zu überprüfen. Sollte dieser feststellen, dass ich weniger als 3 Stunden arbeiten kann, würde auch das Arbeitslosengeld gekürzt werden.

Da ich noch eine minderjährige Tochter ( 13 Jahre alt) und einen ebenfalls kranken Mann habe, wäre das für uns das finanzielle Ende. Ich kann noch nicht wieder arbeiten gehen und hätte nun gern gewusst wie ich mich richtig verhalte. Soll ich mich erst mal arbeitslos melden und voll dem Amt zur Verfügung stellen? Was wird, wenn das Arbeitsamt nur Arbeitslosengeld für 3 Stunden täglich bezahlt?

Vielleicht war jemand von Euch in der gleichen Situation und kann mir einen Rat geben.
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  #2  
Alt 05.10.2011, 06:46
Benutzerbild von tinemarinella
tinemarinella tinemarinella ist offline
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Lächeln AW: Ärger mit der Arbeitsagentur

Halle DiMo71!

Erstmal herzlich willkommen hier bei un im Forum, auch wenn der Anlass kein Schöner ist. Ich hoffe, ich kann Dir hiermit etwas weiterhelfen.

Der erste Rentenantrag wird meist immer abgeleht und dass Du Widerspruch eingelegt hast ist der richtige Weg. Nun wirst Du Post bekommen mit der Du Deine Ärzte von der Schweigepflicht entbinden musst. Solange das Prozedere läuft und Dein Krankengeld wegfällt hast Du Anspruch auf Nahtlosigkeitsgeld.

Es gibt in der Arbeitsagentur eine spezielle Stelle, die sich nur damit beschäftigt. Wenn Du dort hin mußt, dann gibts auch wieder Zettel zum Ausfüllen, genauso als würde man sich arbeitslos melden. Nur dass man eben nicht arbeiten kann, weil man sich eben in der Krebstherapie befindet.

Bei mir wars so, dass ich den Typen erstmal ausgefragt habe, warum ich eine art kurzen schulischen und beruflichen Lebenslauf mit Gehaltsvorstellung ausfüllen sollte. Ich hab nichts ausgefüllt.

Die Rentenversicherung wird sich die Arztberichte besorgen und dann Dich zum Gutachter schicken. Können auch zwei sein.

Du brauchst jetzt auf alle Fälle Geduld und ich weiß aus eigener Erfahrung, dass es an den Nerven zerrt. Die Arbeitsagentur wird sich die Unterlagen auch besorgen und Dich ebenfalls zum Gutachter schicken. Wenn Du Glück hast, dann begutachten sie nach Aktenlage.

Ich bin durch diese "kleine Hölle" gegangen und habe dabei sehr viel gelernt. Habe mittlerweile 6 Gutachter hinter mir und keiner war mir schlecht gesonnen, im Gegenteil. Sicher gibts auch die andere Sorte Gutachter.

Hoffe, ich konnte Dir etwas weiterhelfen. Wenn Du noch Fragen hast - jederzeit gerne. Es werden sich aber bestimmt noch andere Frauen zu diesem Thema melden.

Ich verstehe Deine Situation sehr gut. Als ich krank wurde war mein Sohn erst 1,5 Jahre alt und ich mitten im Erziehungsurlaub. Da war das Chaos dann perfekt. Niemand kannte sich in einem solchen Fall mit dem finanziellen aus, aber ich hab gekämpft und das geregelt und das wirst Du auch tun un schaffen.

Alles Liebe
tinemarinella
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Da wo ich bin ist oben!

Geändert von tinemarinella (05.10.2011 um 06:48 Uhr)
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  #3  
Alt 05.10.2011, 09:49
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Ärger mit der Arbeitsagentur

hallo Dimo
Der Entlassungsbrief aus der Reha gleicht einem Gutachten. Wichtig zu wissen, was die Reha zu deiner Leistungsfähigkeit geschrieben hat. Im Entlassungsbericht ist das Sozialmedizinische Beurteilung: bist du dort als Arbeitsfähig über 6 Stunden am Tag eingeteilt, so wird eine Rente schwierig. Die DRV folgt in der regel dieser Beurteilung. Also lass dir den Bericht schicken. Mit dem Widerspruch kannst du auch Akteneinsicht beantragen (formlos).
Die Berichte deiner Ärzte sind eher zweitrangig, deshalb Gutachter!

Zum Arbeitsamt: Es gibt die sog. Nahtlosigkeitsgegel (Arbeitslosengeld nach §125 (nicht vermittelbar). Dies bekommt man wenn man nicht vermittelbar ist. Einen Gutachter beim Arbeitsamt habe ich nie gesehen (er hat nach Aktenlage entschieden). Eine Küzung bekommst du nicht. Du mußt wohl ankreuzen, dass du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst (blöd aber es ist so).

Hast du einen Schwerbehindertenausweis???? Wenn nein: bentrage ihn


Barbara
__________________
Liebe Grüße
Barbara
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  #4  
Alt 05.10.2011, 13:04
Altmann Altmann ist offline
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Standard AW: Ärger mit der Arbeitsagentur

Hallo,
die Reha stufte mich unter 6 Stunden ein. Trotzdem keine EM-Rente.
Hat also auch nichts zu sagen.
Ja, also dann bitte dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehen.
Es gibt keine andere Möglichkeit.
Was da sonst noch an Problemen anliegt, interessiert niemanden.
Also nicht locker lassen, sonst ist man der Luser. Luser ???, ich auch.
Gruss Altmann
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  #5  
Alt 05.10.2011, 22:53
DiMo71 DiMo71 ist offline
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Beiträge: 5
Standard AW: Ärger mit der Arbeitsagentur

Danke für Eure ausführlichen Antworten. Ich habe bereits Widerspruch eingelegt. Ende Oktober werde ich mich dann beim Arbeitsamt melden, wenn sich bis dahin noch nichts mit Rente ergeben haben sollte.
Was ich nicht verstehe ist, das ein Abschlussbericht von den Ärzten(wo mich jedes Mal ein anderer Arzt untersucht hat) aus der Reha mehr Anerkennung findet, als die Befundberichte meiner behandelnden Onkologin und Psychologin.
Diese Ärzte kennen mich seit Jahren und können meinen Gesundheitszustand viel besser einschätzen. Der Arzt bei der Reha sieht mich 2 Minuten und soll dann objektiv meinen Gesundheitszustand beurteilen? Mir wurde zur Reha von den Ärzten dort mehrfach gesagt, dass die Rentenversicherung vorschreibt, was in den Befundberichten zu stehen hat.
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  #6  
Alt 05.10.2011, 23:19
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Ärger mit der Arbeitsagentur

Liebe DiMO71!

Bitte lasse Dich professionell beraten,entweder beim VDK oder dem Sozialverband Deutschlands oder auch bei einem Rechtsanwalt (Fachanwalt für Sozialrecht).
Die Beratung beim Anwalt kostet Geld, wenn man rechtsschutzversichert ist, sollte man fragen, ob die Versicherung die Kosten übernimmt. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Beratungshilfegutschein zu erhalten, dies ist allerdings an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden.
Beim VDK oder dem Sozialverband Deutschlands muss man Mitglied sein, der Beitrag ist erschwinglich. Die beiden Verbände haben Dienststellen in vielen deutschen Städten.

Du bist in eine ziemlich verfahrene Situation hereingeraten.Es ist wichtig, die nächsten Schritte genau zu planen und das richtige zu tun.

Auf den Webseiten der Bundesagentur für Arbeit war eine ausführliche Arbeitshilfe zum Nahtlosigkeitsgeld zu finden, hier ist die entsprechende URL:http://www.arbeitsagentur.de/zentral...a-alg-p125.pdf

Dies ist ziemlich viel amtsdeutsch.

Hier findest Du dien Webseite des Sozialverband Deutschlands:http://www.sovd.de/verbandsebenen_la...ml?&no_cache=1

VDK: http://vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de1...Luk7MRN9xHhCMc

Du hast einen Rentenantrag gestellt, dieser ist abgelehnt worden. Mit dem Widerspruch gegen die Ablehnung bleibt das Rentenverfahren bestehen.
Deshalb hast Du zur Zeit keinen Anspruch auf das Nahtlosigkeitsverfahren nach §125 SGB III.

Eine Möglichkeit z.B. wäre bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf medizinische Rehabilitation oder auch auf Teilhabe am Arbeitsleben (verkürzt geschrieben) zu stellen.

Deswegen hatte ich geschrieben, dass Du Dich ausführlich beraten lassen sollst.

Wie Barbara schon erwähnte, ist es ratsam, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, denn dieser bringt einige Vorteile. Die Arbeitsagentur kann schwerbehinderte Arbeitnehmer anders fördern. Außerdem hast Du bei Deinem bisherigen Arbeitgeber einen verbesserten Kündigungsschutz. Ich denke, es ist wichtig, dass Dein Arbeitsplatz erhalten bleibt.

Ich hoffe, dass ich Dir mit meinen Zeilen ein Stück weiterhelfen konnte!

Tschüß!

Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (06.10.2011 um 01:14 Uhr)
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  #7  
Alt 13.10.2011, 03:26
Norma Norma ist offline
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Beiträge: 1.172
Standard AW: Ärger mit der Arbeitsagentur

Ja, kenne ich von einer Bekannten

Rentenantrag abgelehnt, Nahtlosigkeit auch... trotz Widerspruch gegen die Ablehnung.

Mir wurde gesagt, dass die Ablehnung ausschlaggebend sei... nicht der Widerspruch. Im Bescheid war sogar der entsprechende § aufgeführt.

Da aber eh Anspruch auf ALG I bestand, hat meine Bekannte nichts weiter unternommen.

Der Widerspruch ging durch; die Rente wurde weiterbewilligt. Das ALG I wurde mit der Nachzahlung verrechnet.

Richtig schlimm wird es nur dann, wenn das Arbeitsamt sofort Vermittlungsangebote hat. Denn dann müsste man sich tatsächlich bewerben, trotz Renten-Widerspruch.

Vorsicht auch, wenn ein Arbeitsamts-Gutachter vom Sachbearbeiter eingeschaltet wird!
Im schlimmsten Fall schreibt er, dass man nicht mehr arbeiten kann und dann wird das ALG I gestrichen!
Endstation: Hartz IV... trotz Anspruch auf ALG I !

Wegen der Komplexität rate ich immer zu rechtlichem Beistand. Egal ob Anwalt für Sozialrecht oder einem sozialen Verband wie dem VdK.
Nur nicht alleine durchwurschteln, das kann in die Hose gehen; trotz schwerer Erkrankung.
Leider!

Liebe Grüße
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
Diagnose Darmkrebs Juni 2007 bei meinem Mann
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  #8  
Alt 13.10.2011, 13:45
Altmann Altmann ist offline
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Beiträge: 624
Standard AW: Ärger mit der Arbeitsagentur

Hallo Norma,
ja hast Du wirklich Recht, aber wie mans macht, sagt man hinterher meist,
habe ich doch falsch gemacht. Aber Du denkst in die richtige Richtung.
Das mit dem Amtsarzt vom AA ist auch angezeigt um einen Arbeitslosen
sogar mit ALG I loszuwerden und dazu sind die Sachbearbeiter ja angehalten.
Für eine schöne Statistik auf Kosten der Menschen.
Gruss Altmann
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arbeitsagentur §125


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