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Alt 26.08.2009, 12:49
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gitti2002 gitti2002 ist offline
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Standard AW: Zähne vor Chemo- und/oder Strahlentherapie röntgen lassen

Zahnschäden als Folge einer Chemotherapie

Es kommt immer wieder vor, dass nach einer Chemotherapie eines Tumors größere Zahnbehandlungen nötig werden, weil die Chemotherapie zu einer Parodontose geführt hat. Die Kostenübernahme bei derartigen Behandlungen ist lange Zeit von den Krankenversicherungen verweigert worden mit der Begründung, es bestehe keine gesetzliche Grundlage hierfür. In einem klärenden Urteil hast das EVG nun aber festgehalten, dass in Art. 17 Buchst. b Ziff. 3 sehr wohl eine Grundlage besteht, werden doch in dieser Bestimmung "Erkrankungen des Zahnhalteapparates (Parodontopathien)" als Folge "irreversibler Nebenwirkungen von Medikamenten" alls kassenpflichtig bezeichnet. (Urteil vom 29.9.2001; 127 V 339).

Trotz diesen klärenden Urteils kommt es im Zusammenhang mit der genannten Bestimmung immer wieder zu Auseinandersetzungen, weil im Einzelfall sehr oft strittig ist, ob die Parodontose wirklich Folge der Chemotherapie ist. Es empfhiehlt sich deshalb unbedingt, vor Beginn sowie nach Abschluß der Chemotherapie beim Zahnarzt einen Zahn - und Paradontalstatus vornehmen zu lassen, damit die Kausalität einwandfrei nachgewiesen werden kann.

Seite 4 von 9
http://docs.google.com/viewer?pid=bl...number=1&w=753

Kann auf der Orginalseite "Behinderung und Recht" auch als PDF Datei herunter geladen werden.

Geändert von gitti2002 (14.07.2011 um 03:30 Uhr) Grund: Link erneuert
 

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