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Alt 03.12.2009, 09:49
Norma Norma ist offline
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Beiträge: 1.157
Standard AW: MD Arbeitsamt gegen Gutachter RV?

Ach du meine Güte, Silleke!!!!!!!!
DARAN habe ich ja noch gar nicht gedacht!

Aber erst mal guten Morgen!

Ja klar, natürlich... bei Hartz IV muss man ja ebenfalls erwerbsfähig sein!
Bliebe also nur die Sozialhilfe und dann... ist man ganz schnell raus... aus der Möglichkeit einer EM-Rente.

O ja, DAS ist eine üble Falle, in die man reintappsen kann!

Noch einmal vielen herzlichen Dank für den Hinweis!

Ich will aber den Fall von Frau XYZ noch ein bisschen ausweiten, auch wenn im Moment erst einmal (hoffentlich) Entwarnung gegeben werden kann.

Gesetz den Fall, dem Widerspruch wird NICHT abgeholfen und der Gang vor´s Sozialgericht ist unabwendbar... dann dürfte es doch noch einmal verdammt schwierig werden für die Frau, nicht wahr!?
So ein Verfahren dauert doch ewig... und das Arbeitsamt wird nicht so lange ruhig bleiben.

Anspruch auf ALG I hat sie ja ein volles Jahr... nur wird ihr das nichts nutzen, wenn man sie vermitteln will und kann.
Da bleibt dann wohl nur noch eine Krankschreibung. So weit ich weiß, besteht Anspruch auf Krankengeld.

Fakt ist, dass Frau XYZ nicht arbeiten kann. Zu komplex sind die Erkrankungen mit teilweise fürchterlichen körperlichen Auswirkungen im Alltag.
DAS hat wohl auch der MD sofort gesehen und ich denke, spätetestens das Sozialgericht wird das auch so sehen (bin da sehr zuversichtlich).

Aber erst einmal steht jetzt der Termin für die Begutachtung durch einen Psychologen an.
Termin ist der 16. Dezember 2009.
Und es ist ausgerechnet der SELBE Gutachter, der ihr vor ca. 18 Monaten einen einstündigen Vortrag gehalten hat; darüber, dass sie eben NICHT an einer bestimmten Erkrankung leiden würde.
Warum er ihr dann trotzdem noch die Rente weiter bewilligt hat, bleibt sein persönliches Geheimnis.
Alle anderen Erkrankungen seien übrigens nicht rentenrelevant.

Arghhh... inzwischen hat sie aber weitere ärztliche Atteste, welche diese angeblich nicht vorhandene Erkrankung sehr wohl bescheinigen.

Dieser Gutachter wird von seiner Meinung kaum noch abzubringen sein, denke ich jedenfalls.

Dagegen hat der MD diese Erkrankung als Hauptgrund für die nicht Vermittelbarkeit angeführt.
Und ich bin froh, dass erst einmal ein Gutachten mit aufschiebender Wirkung (sollen seine Worte gewesen sein) erstellt wird.

Welch ein Kuddelmuddel... aber irgendwie scheint so etwas Gang und Gebe zu sein.

Erst einmal bin ich froh, dass man hier über solche Fälle schreiben und diskutieren kann.
Nur gemeinsam sind wir stark.

LG
Norma
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