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Alt 19.08.2017, 02:51
lotol lotol ist offline
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Registriert seit: 10.04.2016
Beiträge: 716
Standard AW: Krebsforschung + Ärzte

Hallo Ibis,

danke für die interessanten Hinweise zu klinischen Studien.

Ohne die vorher so genau zu kennen, ging ich schon davon aus, daß entspr. gesetzliche Regelungen existieren, um sicherstellen können, daß z.B. bei der Verabreichung von Krebs-Bekämpfungs-Medikamenten der Nutzen dominant überwiegend ist.

Zitat:
Zum Fälschen, Tricksen und Beschönigen von Ergebnissen bleibt da eher kein Raum...
Nachdem ich von Täuschen und Tricksen - in Analogie zum Dieselskandal - schrieb, nehme ich an, daß Du inzwischen Gelöschtes vorher im vorherigen Beitrag von mir noch gelesen hattest.

Die Löschung geht i.O., weil das von mir überspitzt bis polemisch formuliert war.


Bzgl. der (evtl. langandauernden) Beschönigung von Ergebnissen bin ich mir da nicht ganz so sicher, wie Du.
Denn m.E. dürfte das mehr oder weniger "systemimmanent" sein, weil so lange an Bewährtem "festgehalten" wird, bis es "nachweisbar" (z.B. durch Studien) als "überholt" eingeordnet werden kann.

Was Mehreres für die "Investoren" von ergebnisorientieren Studien beinhaltet:
1) Sie können ihre Investitionen kommerziell möglichst lange (rentabel) nutzbar machen.
2) Sie können sich dabei - unter Hinweis auf die Gesetzeslage - zurücklehnen und alles andere (neuere Erkenntnisse) "abtropfen" lassen.
Unter Hinweis darauf, daß erst mal Studien zu machen seien, bevor von 1) überhaupt "abgerückt" werden kann.
3) Mit 2) (Gesetzeslage) haben sie natürlich ein "starkes Argument" auf ihrer Seite, um 1) weiterhin laufen lassen zu können.

Zu 3):
Das ist v.a. deshalb ein sehr starkes Argument, weil es deckungsgleich mit mehreren Interessen ist:
a) Dem von Patienten, sowie
b) Dem des Gesetzgebers, und nicht zuletzt
c) Dem der Investoren

Definitiv kann man so ein Argument wohl nur dadurch "entkräften", indem man nachweist, daß es für Patienten Besseres gibt.
Und wer soll das nachweisen?
- Patienten können das nicht tun, weil sie Einzelfälle sind
- Der Gesetzgeber "hält sich dabei raus"
- Investoren sind nur dann daran interessiert, wenn ihre "alten Felle" auf Grund neuer Erkenntnisse "den Bach runtergehen"

Zitat:
Und als probates Mittel gegen Voreingenommenheit werden die meisten Studien sowieso doppelblind durchgeführt - d.h. weder der Patient noch der Arzt wissen, wer welches Mittel bekommt (Prüfpräparat oder Standardbehandlung/Placebo).
Im Endeffekt gibt es Ergebnisse, mit denen sich die Leute, die daran arbeiteten, "identifizieren".
Weshalb ich auch nicht glaube, daß irgendjemand unvoreingenommen sein kann.

Denn Unvoreingenommenheit ist zwar ein hehrer Anspruch, der aber in der Realität kaum durchführbar sein dürfte.
Weil wohl jeder im "Elfenbeinturm" seines Denkens befangen ist.
Bzw. voreingenommen durch das, womit er sich permanent erfolgsorientiert beschäftigt.

Wie man so etwas "durchbrechen" kann, weiß ich auch nicht.
Vielleicht durch mehr staatlich finanzierte Grundlagenforschung?


Liebe Grüße
lotol
__________________
Krieger haben Narben.
---
1. Therapie (2016): 6 Zyklen R-CHOP (Standard) => CR
Nach ca. 3 Jahren Rezidiv

2. Therapie (2019/2020): 6 Zyklen Obinutuzumab + Bendamustin => CR
Nach ca. 1 Jahr Rezidiv, räumlich begrenzt in der rechten Achsel

3. Therapie (2021): Bestrahlung
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