Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Behandlung von Krebs > andere Therapien

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 15.04.2009, 08:29
NTH NTH ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 24.07.2008
Beiträge: 297
Standard Angemessene GOÄ Ziffer bei Ganzkörperhyperthermie

Hallo,

meine Krankenversicherung hat einen Anspruch auf Kostenerstattung von Ganzkörperhyperthermien bestätigt.
Für diese Hyperthermie gibt es aber wohl keine eigene GOÄ Ziffer.

Nun sieht der Behandler die Ziffer 5851 (Ganzkörperbestrahlung vor Knochenmarktransplantation) mit 402,18 € als massgeblich.
Die private Krankenversicherung möchte die Ziffer 5854 (Tiefenhyperthermie) mit 145,15 € ansetzen.

Mich würde interessieren, welche Ziffern bei anderen Patienten angesetzt werden.

Gespannte Grüße
Nicole
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 16.04.2009, 22:25
www www ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 20.05.2008
Beiträge: 58
Standard AW: Angemessene GOÄ Ziffer bei Ganzkörperhyperthermie

Welche ist denn bei Dir vorgesehen ? Die moderate oder die extreme GKH ?

Die moderate Ganzkörperhyperthermie wird idR nach GOÄ 5853 (116,57 €) abgerechnet.
Die lokoregionale Hyperthermie wird idR nach GOÄ 5854 (145,14 €) abgerechnet.
Dazu kommen die Kosten für Nebenleistungen.

Wie die extreme Ganzkörperhyperthermie (41,5° bis 42°) abgerechnet wird, weiss ich nicht, aber die von Dir aufgeführten Kosten von rund 400 Euro könnten da passen. Aber das weiss sicher jemand anderer.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 19.04.2009, 11:37
NTH NTH ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 24.07.2008
Beiträge: 297
Standard AW: Angemessene GOÄ Ziffer bei Ganzkörperhyperthermie

Hallo Silleke,

es geht hier um Moment um die Frage, welche GOÄ Ziffer für die Ganzkörperhyperthermie in Frage kommt, da es eben keine passende gibt.
Die Krankenversicherung sieht das im Moment anders als mein Arzt.

Da ja praktisch ich mit einer Differenz belastet bleiben würde, interessiert es mich einfach, welche Kosten bei anderen abgerechnet werde, um einfach ein Gefühl dafür zu bekommen, was angemessen ist.

Ich übernehme die Differenz gerne, wenn die 5851 einfach für den Aufwand nicht angemessen ist. Sollten 400 € zu viel sein, werde ich die sicher nicht zahlen ....

Vielleicht findet sich ja noch jemand, der konkret was sagen kann.
Es handelt sich hier um die moderate Therapie bis 41 Grad. Die andere kann ja nur im KH unter Intensivbedingungen und mit Narkose durchgeführt werden.

Lieben Gruß
Nicole
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:39 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55