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  #1  
Alt 10.04.2018, 12:34
monchen68 monchen68 ist offline
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Registriert seit: 16.01.2013
Ort: Ludwigshafen
Beiträge: 208
Standard Ende Behindertenausweis

Hallo zusammen,

ich war lange nicht mehr hier. Musste einfach Abstand bekommen, Kopf frei und es war beruflich wie privat sehr viel los.

Ich hoffe es geht allen "alten" und neuen gut!

Nun sind seit Anfang Februar meine 5 Jahre nach Diagnose rum.
Tamoxifen nehme ich auch nicht mehr. Kämpfe aber noch immer mit den NW, ich habe gelesen dass es bis zu ein Jahr dauern kann bis sich das wieder einpendelt.
Ich bin sehr gespannt ob ich nun die Wechseljahre hinter mir habe oder das ganze wieder "anspringt"

nun wurde mir auch geschrieben daß mein SBA ausläuft. So weit so gut.
Nun aber frage ich mich ob ich ein Gleichstellung beantragen kann. Um noch einen gewissen besseren Status zu haben (wäre beruflich momentan sehr wichtig) . Wie muss ich das ggf. beantragen? Oder hat es eh keine Aussicht auf Erfolg?
Kann mir da jemand weiterhelfen?

Vielen Dank und allen einen sonnigen Tag

Moni
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  #2  
Alt 11.04.2018, 15:32
Eirene Eirene ist offline
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Registriert seit: 27.09.2017
Beiträge: 16
Standard AW: Ende Behindertenausweis

Hallo Moni,

die Gleichstellung kannst - du soweit ich weiß - nur beantragen, wenn du mindestens einen GdB von 30 hast

Es müsste also geprüft werden, ob du noch mindestens auf einen GdB von 30 kommst und dann kannst du dich gleichstellen lassen.

Viele Grüße

Eirene
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  #3  
Alt 22.04.2018, 11:02
Benutzerbild von juttam15
juttam15 juttam15 ist offline
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Registriert seit: 09.04.2013
Ort: bei Stuttgart
Beiträge: 143
Standard AW: Ende Behindertenausweis

Hallo,

mein SBA ist auch letztes Jahr ausgelaufen und ich habe keine Verlängerung beantragt, da es mir gesundheitlich recht gut geht.

Von der Möglichkeit einer "Gleichstellung" wusste ich nichts. Offenbar ist sie nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
Zitat:
Die Gleichstellung ist also nur möglich, wenn der Arbeitsplatz in konkreter Gefahr ist oder wenn ein behinderter Arbeitsuchender nur mit einer Gleichstellung Chancen auf einen Arbeitsplatz hat. Um sich auf den Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen berufen zu können, muss der Arbeitnehmer nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den Gleichstellungsantrag mindestens drei Wochen vor Erhalt des Kündigungsschreibens bei der Arbeitsagentur gestellt haben.
Link: https://www.integrationsaemter.de/Bu...p62/index.html

Wenn das auf Dich zutrifft, könntest Du Dich beim Jobcenter erkundigen.
__________________
Herzliche Grüße von Jutta

"Ich versorge mich heute mit einem Stückchen Glück"
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  #4  
Alt 22.04.2018, 11:09
Benutzerbild von GlidingGeli
GlidingGeli GlidingGeli ist offline
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Ort: Frankfurt am Main
Beiträge: 542
Standard AW: Ende Behindertenausweis

Hallo Monchen68,

Eine Gleichstellung kannst du nur beantragen, wenn du einen GB von 30 hast. Du bekommst einen Anhörungsbogen und deine Ärzte werden um Stellungnahme gebeten, ob du weiterhin eine Schwerbehinderung bekommst, kann ich dir nicht sagen. Du kannst dich von einem Sozialverband beraten lassen.
__________________

Mögest du dir die Zeit nehmen,
die stillen Wunder zu feiern,
die in der lauten Welt
keine Bewunderer haben.


Irische Sprüche
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