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  #16  
Alt 10.06.2011, 17:49
Det55 Det55 ist offline
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Standard AW: KK will Zahlung einstellen

Danke Orchidee
"Man ist daher verpflichtet, eine Schweigepflichtsentbindung für die Ärzte zu unterschreiben, da diese vom MD angeschrieben werden."

Also ich "glaube" ich brauchte nichts zu unterschreiben,das haben die von sich aus gemacht.Oder ich weis es nicht mehr,vielleicht habe ich bei Antragstellung,was unterschreiben müssen.Auf was man nicht alles aufpassen muß.
Heute kamen auch zwei Anrufe vom AA.
Erster war von der Sachbearbeiterin mit der Mitteilung,das sie auf den Befund meiner HÄ warten und das sie sich nächste Woche bei mir melden werden,um mir den aktuellen Stand mit zu teilen.
Zweiter war von einer Ärztin des AA,die fast das gleiche sagte und dann mir mit teilen wird,ob ich überhaupt da zu erscheinen habe.Die Mitteilung das mein GdB von 50 auf 60 angehoben wurde,hat sie schon erhalten.
Na,werde mal sehen,was da noch auf mich drauf zu kommt.

LG
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  #17  
Alt 15.06.2011, 14:35
Det55 Det55 ist offline
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Standard AW: KK will Zahlung einstellen

Hallo
Am 9.6. habe ich die Formulare bei AA abgegeben,mit Fragen beantworten,hat das alles keine 15min gedauert.Mir ging es auch an dem Tag nicht gut.
Am Freitag,ein Anruf von der Ärztin des AA.Das alles in die Wege geleitet wird,sobald der Bericht meiner HÄ da ist.

So,heute kam schon der Anruf vom Arbeitsamt.Bekomme ab 23.5. ALG1 nach §125 SGB.Die Ärztin des AA ist auch der Meinung das ich in meinem jetzigen Zustand und in absehbarer Zeit nicht Arbeitsfähig bin bzw werde.Die Unterlagen werden mir demnächst Zugestellt.Und ich brauchte mich da nicht noch einmal vorstellen,wegen Begutachtung und so und wünschte mir alles Gute.
Ich kann mich also bisher nicht beklagen,die Mitarbeiter haben es selbst auch mit bekommen,das es mir nicht gut geht.

Aaaber!
Die möchten das ich dann auch einen Antrag auf Rente stelle und hätte 4 Wochen Zeit diesen Antrag zu stellen.Damit werde ich natürlich zum VdK gehen.Die Sachbearbeiterin(VdK) hilft mir bei Beantragung.


Danke für Eure Hilfe und Anregungen
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  #18  
Alt 23.06.2011, 07:50
Det55 Det55 ist offline
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Moin,moin
Gestern ist nun das Schreiben vom AA gekommen,darin steht,das meine Leistungsfähigkeit so weit gemindert ist,dass ich nur noch weniger als 15 Stunden wöchentlich arbeiten könne.Nun werde ich aufgefordert einen "Antrag auf Rehabilitationsleistungen oder Erwerbsminderungsrente" zu stellen.
Mein Anspruch auf ALG1(§125 Absatz.1 Satz 1 SGB III) geht bis Nov.2012
Soweit ist mir das klar
Dieser Satz irritiert mich nun doch schon etwas, "Sollten Rehabilitationsleistungen nicht in Betracht kommen,gilt dieser Antrag als Rentenantrag"
Wenn ich das richtig verstehe,heißt das für mich,sollte die DRV eine Reha ablehnen gilt der Antrag als Rentenantrag.Aber,im März 2011 wurde mein Rehaantrag vom vorigen Jahr,entgültig(nach Widerspruch) abgelehnt.Und nu???
Verstehe nur das weitere Vorgehen nicht?Bekomme ich dann extra noch mal einen Rentenantrag zu gestellt?
VdK meinte.Ich solle den Rehaleistungs-Antrag ausfüllen,ebenso die "Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht" und habe dafür 4 Wochen Zeit.Auf eine Antwort kann ich bis zu 12 Wochen warten,so schnell wäre die DRV nicht.Wenn die Antwort dann kommt,sehen wir weiter.

LG@Alle
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