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  #1  
Alt 13.02.2008, 10:41
Benutzerbild von Jutta-1411
Jutta-1411 Jutta-1411 ist offline
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Beiträge: 408
Frage Formalitäten für Reha bei Beamtinnen ???

Hallöchen allerseits,

wer kann mir sagen, welche Formalitäten Beamtinnen für den Reha-Antrag beachten müssen Die Formalitäten für die AHB wurden ja vom soz. Dienst erledigt, aber für die Reha ein Jahr danach sind die leider nicht mehr zuständig .

Liebe Grüße

Jutta

Geändert von Jutta-1411 (13.02.2008 um 10:41 Uhr) Grund: Tippfehler
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  #2  
Alt 13.02.2008, 13:54
Isabelle Isabelle ist offline
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Beiträge: 152
Standard AW: Formalitäten für Reha bei Beamtinnen ???

Liebe Jutta,

ich kann dir berichten, wie es in Bayern gehandhabt wird.
Mit dem Attest meines Arztes musste ich beim Gesundheitsamt vorstellig werden. Der Amtsarzt untersuchte mich und befürwortete den Antrag. So funktionierte es problemlos sowohl bei der 1. als auch bei der 2. Reha. Ich glaube mich zu erinnern, dass dies von der Beihilfestelle so verlangt war.
Bei meiner Behörde habe ich dann beide Atteste vorgelegt und Sonderurlaub aus medizinischen Gründen (oder so ähnlich) beantragt.

Wichtig ist, dass dein Gynäkologe bzw. Onkologe in seinem Attest schon gut begründet, warum eine Reha für dich notwendig ist.

Mit der Kurklinik meiner Wahl habe ich selber Kontakt aufgenommen und alles geregelt, nachdem ich die Kostenübernahmeerklärung der Beihilfestelle hatte. Meine Privatkasse hat zu den Rehas nur noch einen geringen Betrag dazugezahlt mit der Begründung, dass sie für Unterkunft und Verpflegung grundsätzlich bei Rehas nichts zahlen.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen,
herzliche Grüße
Isabelle
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  #3  
Alt 13.02.2008, 16:00
intscha intscha ist offline
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Beiträge: 89
Standard AW: Formalitäten für Reha bei Beamtinnen ???

Hallo Jutta,
in Hessen geht das so:
Bei der Beihilfestelle einen Antrag auf Sanatoriumsaufenthalt stellen (formlos). Die Beihilfestelle veranlasst dann eine Untersuchnung beim Amtsarzt. Dorthin bringt man am besten schon ein Attest des behandelden Arztes mit. Nach Kostenzusage der Beihilfestelle sucht man selbst eine Klinik aus (evtl. wird der Amtsarzt auch eine vorschlagen). Sonderurlaub wird im Bescheid der Beihilfestelle mitgewährt, man muss nur noch die Dienststelle informieren.
Vieviel der Kosten die private Kasse dazu leistet, weiß ich leider nicht.
Viel Erfolg wünscht Intscha
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  #4  
Alt 13.02.2008, 17:19
Benutzerbild von Karin55
Karin55 Karin55 ist offline
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Ort: Berlin
Beiträge: 599
Standard AW: Formalitäten für Reha bei Beamtinnen ???

Hallo,

ich habe von der Beihilfestelle in Berlin folgende Information bekommen:

Die Reha (nicht AHB) ist bei Beamtinnen ein Sanatoriumsaufenthalt. Im Internet konnte ich mir dazu einen Antrag herunterladen:

http://www.berlin.de/landesverwaltun...ilfe/forms.php

Den Antrag reiche ich mit einer formlosen Befürwortung des Arztes, dass ein Sanatoriumsaufenthalt erforderlich ist (mit Darstellung des Krankheitsbildes), bei der Beihilfestelle ein. Ggf. würde ich noch eine Einladung vom Amtsarzt bekommen, wahrscheinlich aber nicht, weil die Situation bei mir eindeutig ist. Nach der Genehmigung des Sanatoriumsaufenthaltes habe ich 4 Monate Gelegenheit, die Kur anzutreten. Der Ort bleibt mir freigestellt. Der Fahrtkostenzuschuss beträgt pro Richtung max. 100 Euro. Die Beihilfe übernimmt in Berlin den entsprechend abgesichtern Teil, hier entweder 50 %, bei Pensionären wie bei mir 70 %. Die PKK (Debeka) übernimmt täglich 6,60 Euro. Kuren sind nur mit einem Sondervertrag abgesichert, ich kenne keine, die den hat. Hinzu kommen noch 10 Euro täglich Zuzahlung, sofern die 1 % (für chronisch Kranke) oder 2 % noch nicht überschritten wurden. Sanatoriumsaufenhalte werden bei Krebskranken in Berlin gesondert gesehen und es gilt nicht die 4-Jahres-Klausel. Ich könnte in einem Jahr also noch einmal eine Kur für beispielsweise orthopädische Beschwerden beantragen.

Mein Wunschkurort nimmt pauschal täglich 108 Euro, so dass ich - so habe ich es mir ausgerechnet - abzgl. der 6,60 Euro - bei 3 Wochen inklusive der sog. Zuzahlung auf ca. 750 Euro komme, die ich selbst zahlen muss. Es ist die Frage, wie wichtig die Kur ist; ich brauche sie und muss daher das Geld zahlen.

LG

Karin
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  #5  
Alt 13.02.2008, 19:36
Eva B. Eva B. ist offline
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Beiträge: 160
Standard AW: Formalitäten für Reha bei Beamtinnen ???

Hallo,
in NRW habe ich den Antrag auf einen Sanatoriumsaufenthalt formlos nach einem Jahr nach der AHB gestellt und ein Attest des Arztes beigefügt. Ich musste die Erlaubnis geben, dass der Antrag an den Amtsarzt weitergeleitet werden durfte und habe dann die Zusage bekommen. Die Kosten wurden wie bei einem Krankenhausaufenthalt von der Beihilfestelle und der PK (Debeka) übernommen.
Alles Gute
Eva
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  #6  
Alt 14.02.2008, 17:18
Benutzerbild von Karin55
Karin55 Karin55 ist offline
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Registriert seit: 15.08.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 599
Standard AW: Formalitäten für Reha bei Beamtinnen ???

HAllo Eva,

hast du einen besonderen Vertrag bei der Debeka, der auch Kuren mit einschließt?

Gruß

Karin
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  #7  
Alt 14.02.2008, 18:40
Benutzerbild von Jutta-1411
Jutta-1411 Jutta-1411 ist offline
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Beiträge: 408
Standard AW: Formalitäten für Reha bei Beamtinnen ???

Danke für Euren schnellen Infos. Meine Frage hatte ich vielleicht etwas falsch formuliert; mir kam es hauptsächlich drauf an, ob (wie bei der AHB) da irgendwelche Fristen zu beachten sind, innerhalb derer der Antrag zu stellen ist.

Ich werde mal versuchen, meine Beihilfesachbearbeiterin zu erreichen (ist in RLP nicht ganz einfach, da man immer nur an eine Zentralstelle der OFD verbunden wird ).

@ Karin - nö, von der Debeka krieg ich m.W. nur einen festgelegten Tagessatz zur Unterkunft dazu. Muss aber auch da nochmal nachhaken.

Schönen Abend noch

Jutta
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