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  #1  
Alt 14.03.2007, 17:01
Birgit1702 Birgit1702 ist offline
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Standard Rente rückwirkend bewilligt - was passiert nun mit Krankengeld und ALG I?

Hallo,
ich bin seit 16. Sept. 04 im Krankenstand, erhielt bis 14.03.06 Krankengeld, danach ALG I, welches am 15.03.07, also morgen ausläuft.
Am 19.09.06 habe ich einen Antrag auf EU-Rente gestellt. Nach dem üblichen Hin und Her Ablehnung-Widerspruch habe ich heute nun bei der DR angerufen und die Auskunft bekommen, dass "man meinem Antrag Abhilfe geleistet hätte" und die EU-Rente rückwirkend zum 01.05.05 bis 30.04.08 bewilligt bekommen hätte. H a l l o ? Man achte auf das Jahr!
1. Frage: Wie kann man eine Rente rückwirkend für einem Zeitraum bewilligen, an dem noch gar kein Antrag gestellt wurde? Zwischen meinem Antrag und dem rückwirkenden Bewillingsbeginn liegen fast 17 Monate!
2. Frage: Mein Krankengeld und mein ALG I war deutlich höher als die nun rückwirkend bewilligte EU-Rente. Was passiert mit dem Differenzbetrag?

Ich laufe wie ein Tiger im Käfig, weil mir der kalte Schweiß ausbricht, wenn ich daran denke, diesen Differenzbetrag von Krankengeld zu EU-Rente (ca. ca. 300 Euro monatlich) und ALG I zu EU-Rente bezahlen zu müssen.
Mir war schon bewusst, dass der höhere Betrag des ALG I und eine evtl. bewilligte Rente ab Antragsdatum verrechnet wird. Aber wie die DR fast 17 Monate zurück bewilligt ohne dass ich für diese Zeit einen Antrag gestellt hätte, ist mir schleierhaft.
Dazu kommt ja noch, dass das ausbezahlte Krankengeld und ALG I Netto war, d. h. Krankenversicherung und Pflegeversicherung bezahlt waren, aber bei meinem EU-Rentenbetrag noch selbst zu zahlen ist.

Hat jemand einen Rat für mich???
LG
Birgit
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  #2  
Alt 14.03.2007, 17:53
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Rente rückwirkend bewilligt - was passiert nun mit Krankengeld und ALG I?

Hallo Birgit
Glückwunsch zur Bewilligung
oft ist das ganze wie ein Dunschgle.
Also mit dem Rentenbeginn:
Da gibt es mehrere Möglichkeiten und mehrere Fristen also kann man den Zeitpunkt auf Erkrankungsbeginn + X (die genaue Zahl weiß ich nicht) Monate festlegen, oder auf Rentenantrag +X Monate. Als ich in der Beratungsstelle war, sagte die Rentensachbearbeiterin mir, je früher der Rentenbeginn ist, desto besser (da dann die Schuljahre mehr/besser angerechnet werden) bei gleicher Beitragszahlung. Bei mir gäbe es max. einen Rentenunterschied von 80€..... also schon ne ganze Menge.
So kann es bei dir sein, dass dein Rentenbeginn vor Antragsstellung liegt, da man dich (mit der o.g. Monatsfrist) seit Erkrankungsbeginn für erwerbsgemindert hält.

So zu deiner anderen Frage. zurückzahlen muss man nichts (mein Kenntnisstand).
das höhere Kranken oder Arbeitslosengeld wird mit der Rente verrechnet. Alles was darüber liegt gilt dann als faktisch als Hinzuverdienst. ...

falls mein grippiger Kopf das noch hinbekommt: zur Krankenversicherung da ist es wie vorher auch die DRV zahlt die Hälfte...und da keine Krankengeldversicherung notwendig ist, und anscheinend deine Rente eher mau ist, ist es der Minimalbeitragssatz der Krankenkassen. Die beiträge werden (wenn du gesetzlich versichert bist) automatisch abgezogen und dir die Netto rente überwiesen. Falls du privat versichert bist bekommst du faktisch eine höhere Rente ausbezahlt nämlich den beitragssatz, den die DRV für die gesetzliche KV hätte zahlen müssen
ich hoffe du steigst durch
gruß
Barbara
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  #3  
Alt 14.03.2007, 18:42
Birgit1702 Birgit1702 ist offline
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Standard AW: Rente rückwirkend bewilligt - was passiert nun mit Krankengeld und ALG I?

Hallo Barbara,
erst einmal vielen lieben Dank für die prompte Antwort. Kann ich mich auf Deine Antwort der Nicht-Rückzahlung einigermaßen verlassen? Ich glaube, ich bekomme sonst heute nacht kein Auge zu! Es sei denn, ich nehme meine K.O. Pillen die ich eigentlich nur nehme, wenn ich wegen der Schmerzen in meinem rechten Fuß mal wieder nicht einschlafen kann (Polyneuropathie).

Dieser Zeitpunkt Mai 05 ist mir, wie schon erwähnt, auch schleierhaft. Bis zum April 05 dauerten meine Nachbehandlungen an - Chemo, Bestrahlungen. Im Mai hatte ich dann eine Erholungspause und im Juni 2005 war ich in Reha. Vielleicht, weil im April die Behandlungen noch andauerten? Denn der Krankheitsbeginn war ja schon Mitte Sept. 04.

Mit der Krankenkasse bin ich soweit durchgestiegen. Muß ich mich da mit der Krankenkasse in Verbindung setzen oder läuft das automatisch?

Mein ALG II muss ich aber auf jeden Fall beantragen. Ich habe ja noch nichts schriftliches von der DR in den Händen (dauert ca. 14 Tage bis Zustellung). D. h. ich wäre ab Freitag, 16.03. sonst nicht krankenversichert.

LG
Birgit
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  #4  
Alt 14.03.2007, 19:33
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Rente rückwirkend bewilligt - was passiert nun mit Krankengeld und ALG I?

Hallo Birgit
mit der nichtrückzahlung kannstr du dich relativ sicher verlassen.... mir ist nix anderes bekannt und in anderen threads kam das schön öfter vor....

im endeffekt ist der rentenbeginn fast egal, hauptsache bewilligung...oder :-)

ich würde die KK informieren, obwohl ich denke dass es automatisch läuft... ein anruf schadet ja nicht

ich hoffe du schläfst die nacht
barbara
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  #5  
Alt 14.03.2007, 20:06
Benutzerbild von Gaby
Gaby Gaby ist offline
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Standard AW: Rente rückwirkend bewilligt - was passiert nun mit Krankengeld und ALG I?

Hallo Birgit,

damit du besser schläfst, kann ich die Aussage von Barbara bestätigen.
Du musst nichts zurückzahlen, weder KK noch ALG. Das war bei meinem Mann genau so. Er bekam auch rückwirkend Rente bewilligt.
Die rückwirkend zu zahlende Rente wird von der DRV ensprechend aufgeteilt und an Krankenkasse und Arge anteilig gezahlt. Du bekommt die Rente dann ab dem Folgemonat nach Bewilligungsbescheid ausgezahlt.
Der Rentenbeginn liegt bei dir im Mai 2005, weil du zu diesem Zeitpunkt die Reha beantragt hast. Das ist üblich, dass der Rentenbeginn oft auf diesen Zeitpunkt zurückgelegt wird nach dem Prinzip Reha vor Rente.
Da du jetzt eine befristete EU-Rete hast, wirst du wahrscheinlich vor Ablauf der Frist wieder eine Reha machen müssen, um dann die weitere Arbeitsfähigkeit überprüfen zu lassen.
Ich würde an deiner Stelle auch zunächst mal ALG II beantragen, damit die KV weiterläuft und dann den Rentenbescheid, sobald er vorliegt, einreichen.

Wünsche dir eine gute Nacht )
Gaby
__________________
Gib jedem Tag die Chance, der schönste deines Lebens zu werden.
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  #6  
Alt 14.03.2007, 20:24
Birgit1702 Birgit1702 ist offline
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Beiträge: 38
Standard AW: Rente rückwirkend bewilligt - was passiert nun mit Krankengeld und ALG I?

Hallo Barbara, hallo Gaby,
ihr beiden meint also, ich kann
Ich danke Euch ganz ganz herzlich für Eure Antworten. Was man nicht alles mitmacht...
Nicht schlimm genug sind die körperlichen Belastungen, dazu kommen auch noch die seelischen Tiefs. Mir war echt zum Heulen zumute.
Ich habe mich schon im finanziellen Abseits gesehen. Wer rechnet denn mit so was?
Aber nun werde ich mich erst mal über die Bewilling freuen, die ich dann hoffentlich bald schwarz auf weiß haben werde.

P.S. Tabletten brauch ich dann auch nicht einzuschmeißen. Bin jetzt wieder etwas beruhigter.

Lieben Dank und herzliche Grüße
Birgit
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  #7  
Alt 03.11.2012, 00:19
akcomputerhilfe akcomputerhilfe ist offline
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Beiträge: 1
Standard AW: Rente rückwirkend bewilligt - was passiert nun mit Krankengeld und ALG I?

Hallo Leute,

erst einmal wünsche ich alle denen die hier im Forum sind, alles Gute, und auch gute Besserung! Ich habe eine Kostenfreie Computerhilfe, wenn einer von Euch mal Probleme hat mit dem PC dann könnt Ihr Euch bei mir melden, Telefonisch oder per Email, meine Adresse am Ende diese Mail:

Jetzt möchte ich aber hier nochmal eine Frage stellen, die hier schon einmal beantwortet worden ist, jedoch wo ich mir unsicher bin ob es wirklich noch so ist, da die Beantwortung schon eine Weile zurückliegt.

Meine Geschichte wie folgt:

Ich habe zwar kein Krebs, und sehe das es Menschen gibt die viel schlechter dran sind wie ich, Ich habe aber das gleiche Problem wie einer der hier schon mal im Forum gepostet hat, ich habe gerade die volle Erwerbsunfähigkeitsrente bewilligt bekommen, mein Problem ist jetzt das ich bis vor Kurzem Krankengeld und Hartz 4 aufgrund des niedrigen Krankengeld bekommen. Nach dem das Krankengeld auslief, wurde mir mehr Arbeitslosengeld I zugesprochen als ich Krankegeld + Hartz 4 bekommen habe. Das Arbeitslosengeld 1 habe ich für Oktober 2012 bekommen, Mir wurde jetzt Rückwirkend für Oktober 2012 Rente bewilligt, die noch deutlicher Ausfällt wie Hartz 4 + Krankengeld oder Arbeitslosengeld.

Krankengeld + Hartz 4 = ca. 520 bis zum 30. September bekommen.
Arbeitslosengeld I (Übergangsgeld) da ich noch im Arbeitsverhältnis stand, betrug 670 Euro (schon komisch fast so viel wie mein vorheriger Lohn.)

Jetzt habe ich eine Rente bewilligt bekommen von Monatlich 275 Euro.

Jeztt mein Problem wie soll ich das jetzt von diesem Geld zurückzahlen, und muß ich das überhaupt, ich habe hier im Forum gelesen das es nach Euren Erfahren nicht so ist. Jedoch wurde die Rente für ein eventuellen Rückforderung der Ämter vorläufig bis zum 30.11.2012 eingehalten. Wovon soll man leben wenn man erst wieder am 30.12.2012 geld bekommt und das nur 275 Euro. Wird das Arbeitsamt Rückforderungen an mich direkt stellen?

Ich verstehe das mein Vorgänger der diese Frage gestellt hat nicht schlafen konnte.

Meine Krankheit hat nichts mit Krebs zu tun, sondern ist ein Hydrocepherlus (Wasserkopf) und auch (Spinalkanalstenose) und Foramenstesosen wo ich in den letzten 2 Jahren schon 4 mal operiert worden ist. Jedoch habe ich hohen Respekt davor und spreche meinen Lob dafür aus das ihr denen helft die nicht mehr weiter wissen. ich werde denen die ich helfe, und Spenden möchten auch auf dieser Seite aufmerksam machen und dann beten das die hierfür Spenden, ich finde dieses eine Gute Sache. Ich helfe gerne denen die kein Geld haben, ich habe zwar selbst nichts aber gebe gerne das was ich habe. Das heißt ich helfe anderen, und bei Fragen ob die Spenden dürfen, würde ich Ihre Seite ab und an angeben, damit diese Seite weiterhin betrieben werden kann, ich selbst weiß auch das hier auch ein Unkostenfaktor eine Rolle spielt.



Mit freundlichem Gruß

Andi Kruse

(www.ak-computerhilfe.de)
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  #8  
Alt 04.11.2012, 19:54
22.04.2005 22.04.2005 ist offline
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Beiträge: 17
Standard AW: Rente rückwirkend bewilligt - was passiert nun mit Krankengeld und ALG I?

Hallo Andi !

Nein, du musst definitiv nichts zurückzahlen !!

Frage bei der Agentur für Arbeit, wie lange genau sie noch Alg I zahlen und bitte sie, so schnell wie möglich ihren Erstattungsanspruch bei der Rentenkasse zu beziffern (das gleiche bei Jobcenter und Krankenkasse).

Wenn du eine unbefristete Rente erhältst, kannst du Anspruch auf Grundsicherung haben (die Unterlagen wären dann bei dem Rentenbescheid dabei gewesen -ganz hinten am Bescheid-).

Wenn deine Rente nur befristet geleistet wird, frage beim Jobcenter.. du bekommst, weil die Rente so niedrig ist, noch ergänzend Alg II.

Alles Gute !

Ich
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