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  #1  
Alt 27.05.2005, 22:50
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Standard Krankengeld und Auslandsurlaub

Natürlich ist dies eine "Luxusfrage", weil es erst mal um die existenzielle Absicherung geht. Aber da mein Mann Grieche ist, in Griechenland seine Familie hat, unsere Tochter "Sehnsucht" mit diesem Ort in Griechenland verbindet, ist es für mich unmöglich, nicht im Ausland Urlaub zu machen - vielmehr verstehe ich es als eine "Veränderung des Aufenthaltsortes", weil wir dort seit langen Jahren im Urlaub einfach nur leben.
Den ersten Urlaub hat der Medizinische Dienst der Krankenkasse abgelehnt, obwohl die Hausärztin sogar die Magersucht meiner Tochter mit ins Spiel gebracht hat, die erst durch meine Krankheit und entsprechenden Abwesenheiten entstanden ist. Jetzt geht es um den Sommerurlaub und ich bin entschlossen, eine Sozialberatung aufzusuchen und auch Widerspruch einzulegen (käme mein Mann aus Bayern, würde ich ja auch glatt in Bayern Urlaub machen), hätte aber gern schon Erfahrungen gesammelt.
Liebe Grüße, Elke
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  #2  
Alt 28.05.2005, 01:14
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Standard Krankengeld und Auslandsurlaub

Nun antworte ich mir selbst: Habe im Internet im Sozialgesetzbuch nachgeschaut und mir die Seite gleich als Lesezeichen gespeichert.
SGB V § 16 Ruhen des Anspruchs
(1) Der Anspruch auf Leistungen ruht, solange Versicherte
1. sich im Ausland aufhalten, und zwar auch dann, wenn sie dort während eines
vorübergehenden Aufenthalts erkranken, soweit in diesem Gesetzbuch nichts
Abweichendes bestimmt ist,
(...)
(4) Der Anspruch auf Krankengeld ruht nicht, solange sich Versicherte nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit mit Zustimmung der Krankenkasse im Ausland aufhalten.
Das werde ich meiner Krankenkasse dann unter die Nase reiben.
Ellus
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  #3  
Alt 28.05.2005, 01:36
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Standard Krankengeld und Auslandsurlaub

hallo ellus mein mann ist auch grieche, ich bin immer ohne zu fragen hingeflogen...
Auf meinem auszahlungsschein steht ja ausgang ja aber den gesetzestext kenn ich nicht.
ta leme,
Alex
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  #4  
Alt 29.05.2005, 11:52
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Standard Krankengeld und Auslandsurlaub

Hallo,
fragt die Kasse lieber zu eurer Sicherheit. Es ist nur wichtig, das die medizinische Versorgung sichergestellt ist und sich die Behandlung nich verzögert. Dann hat keine Kasse in Deutschland ein Argument, das dagegen spricht.
Einen schönen Urlaub wünscht
Andreas
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  #5  
Alt 29.05.2005, 12:40
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wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard Krankengeld und Auslandsurlaub

Hallo ellus,

zur Ergänzung von Andreas kann ich noch den Text beisteuern, den mir mein Arzt damals schrieb:

"Zur Vorlage bei der Krankenkasse
Name des Patienten

ist in einer Behandlung wegen...Behandlungsart....
Die Anfangsbehandlung ist abgeschlossen. Es bestehen keine ärztlichen Bedenken gegen ein Verlassen des Kassenbezirkes vom ... bis..., um einen lange geplanten Urlaub mit seiner Ehefrau anzutreten.
Zu diesem Zeitpunkt kann der Urlaub sich sehr günstig auf die Heilung auswirken."

Mit diesem Text bin ich zur Krankenkasse.
Das Argument eines anderen Arztes: Dort sei die med Versorgung nicht wie in Deutschland, habe ich mit dem Satz abgetan: Sie trauen also ihren Kollegen im Ausland weniger zu als dem Kollegen....., der drei mal gebraucht hat, um meine Krankheit zu erkennen und erst auf die Diagnaose gewartet hat, die meine Frau gestellt hat. (Siehe hierzu meinen Bericht unter Erfahrungen)

Ich bin gereist, mit allen Genehmigungen und
Es hat mir sehr gut getan
Du solltest mit Genehmigung verreisen und den Aufenthalt unter griechischer Sonne genießen.

Auch in Griechenland gibt es gute Ärzte.

Alles Liebe
Wolfgang
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  #6  
Alt 13.06.2005, 13:33
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Standard Krankengeld und Auslandsurlaub

Hallo alle Miteinander,
bei mir steht auch der Urlaub vor der Tür. Wir wollen nach Spanien. Bereits im vergangen Jahr hat meine Krankenkasse gsagt, dass ich zwar in Urlaub darf aber nicht ins Ausland. Ich habe vor einfach zu fahren obwohl mir dabei nicht ganz wohl ist. Habe allerdings Sorge, dass die Krankenkasse es mir verbietet. Ich habe vorsichtshalber eine private Auslandskrankenversicherung bei der DKV für 8,50 € abgeschlossen.
Gruß Gaby
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  #7  
Alt 07.07.2005, 20:38
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Standard Krankengeld und Auslandsurlaub

Liebe Leute, hier das Neueste aus dem Arzt-Krankenkassen-Verhältnis:
Bei meinem zweiten Antrag auf Auslandsurlaub habe ich beigefügt, dass es im Ermessen der Krankenkass liegt zu zahlen bzw. zu genehmigen. In diesem Fall hat die Krankenkasse das Attest meiner Ärztin gegen mich verwendet und mir einen dringenden Kurbedarf vorgehalten. Da ich umgehend eine Kur bei der BfA beantragen müsse und das Verfahren abgewartet werden müsse, könne ich leider nicht in Urlaub fahren. Daraufhin habe ich in ohnmächtiger Wut einen zweiseitigen Widerspruch geschrieben und damit argumentiert, dass das Leben der Patienten und die soziale und psychische Situation ebenso wie die medizinische zu berücksichtigen sind. Eine Woche später bekam ich einen zuckersüßen Brief, der mir selbstverständlich den Urlaub gerne genehmigt und meiner Familie einen wunderschönen Urlaub wünscht.
Alles Gute für uns alle
Ellus
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  #8  
Alt 08.07.2005, 12:28
Birgit64 Birgit64 ist offline
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Standard Krankengeld und Auslandsurlaub

Hallo Ellus,
so verschieden wird das gehandhabt. Ich hab während meiner Chemo 03 und auch danach 2 x im außereuropäischen Ausland Urlaub (jeweils 2 Wochen und hab auch Familie im Ausland) gemachtund beide Male von der KK das 'okay' bekommen, basierend auf einem Attest meines Onkologen, dass dieser Urlaub meiner physischen und vor allem psychischen Stabilität dient. Das KG lief normal weiter und niemand hat mich unter Druck gesetzt, dass ich erst eine Reha machen soll.
Freue mich, dass du hartnäckig geblieben bist und es letztendlich bei dir, nach Widerständen, doch noch geklappt hat. Manchmal muss man wohl erst sauer werden bevor etwas klappt, aber Sturheit zahlt sich manchmal doch aus ;-).
Liebe Grüße
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  #9  
Alt 07.05.2008, 11:15
Riza Riza ist offline
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Beiträge: 4
Standard AW: Krankengeld und Auslandsurlaub

Hallo

mein Vater hat folgendes Problem:

er ist seit Oktober 2007 im Krankenstand wegen eines Krebsleidens und bezieht seitdem daher Krankengeld von der Krankkasse. Er möchte demnächst Urlaub in der Türkei machen. Wenn ich sage Urlaub dann meine ich eigentlich er fährt in seine Heimat zu den Verwandten, da er aus der Türkei kommt.

Nun will die Krankenkasse in dieser Zeit das Krankengeld nicht bezahlen mit der Begründung dass er sich im Ausland befindet und beruft sich dabei auf SGB §16.

Den Beitrag weiter oben der dies thematisiert hab ich gelesen und das so der KK mitgeteilt. Daraufhin wurde mir gesagt dass diese Einwilligung nur dann erfolgt falls mein Vater im Ausland erkrankt und arbeitsunfähig wird. und bei meinem Vater wäre dies ein spezieller Fall da er schon Krankengeld bezieht bzw. arbeitsunfähig ist. da dachte ich mir ???????

Der Onkologe hat jedoch keinerlei Bedenken bei diesem Auslandsaufenthalt.

Ich bitte um Ratschläge wie mein Vater weiter vorgehen soll.

Für rasche Antworten wäre ich sehr dankbar da die Sache etwas eilt.
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  #10  
Alt 07.05.2008, 11:25
Christianchen Christianchen ist offline
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Registriert seit: 22.03.2008
Beiträge: 96
Standard AW: Krankengeld und Auslandsurlaub

Der Onkologe soll an die KK eine Genehmigung für den Urlaub einholen, mit einer Begründung, die den Urlaub befürwortet. Bei einem Krebskranken dürfte das kein Problem sein - körperlich für den Flug geeignet etc, aber es geht ihm psychisch überhaupt nicht gut, die Sonne und die Verwandtschaft würden seine Depression vertreiben. Oder etwas Ähnliches schreiben, dem Arzt fällt da sicher was ein.
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  #11  
Alt 07.05.2008, 11:45
Riza Riza ist offline
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Beiträge: 4
Standard AW: Krankengeld und Auslandsurlaub

Zitat:
Zitat von Christianchen Beitrag anzeigen
Der Onkologe soll an die KK eine Genehmigung für den Urlaub einholen, mit einer Begründung, die den Urlaub befürwortet. Bei einem Krebskranken dürfte das kein Problem sein - körperlich für den Flug geeignet etc, aber es geht ihm psychisch überhaupt nicht gut, die Sonne und die Verwandtschaft würden seine Depression vertreiben. Oder etwas Ähnliches schreiben, dem Arzt fällt da sicher was ein.
hallo christianchen

danke für die schnelle Antwort.

hab soeben mit der Krankenkasse telefoniert. der Mitarbeiter hat gemeint mein Vater soll ihm die ärztliche Bescheinigung vorbeibringen und dann wir er das mit seinem Vorgesetzten besprechen. Aber er glaubt nicht dass der Antrag bewilligt wird aus den vorher beschriebenen Gründen (Ausland, arbeitsunfähigkeit...). Das sozial-psychische etc. interessiert ihn nicht (hat er zwar nicht so gesagt aber das hab ich rausgelesen) nur die Krankenkasse müsse sich an Gesetze halten und deswegen schauts wohl eher schlecht aus hat er gemeint.
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  #12  
Alt 07.05.2008, 15:24
Edi64 Edi64 ist offline
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Standard AW: Krankengeld und Auslandsurlaub

Hallo GAby,

also eine private Absicherung/ Auslandsreisekrankenversicherung ist ein MUSS für alle, auch wenn man nicht vorbelastet ist. In vielen Ländern muss man erst mal cash bezahlen, sei es ambulant oder stationär.
Würde allerdings nicht ohne Genehmigung ins Ausland verreisen!!!! Glaubt mir ich arbeite bei der GKV, es gibt nur Ärger im Falle eines Falles!
Es kann euch die Arbeitsstelle kosten uä.
Wenn jemand noch Rat braucht bitte melden/ bitte mit private Mitteilung über Eingang eiens Mails im Forum, da ich nicht immer online bin.

LG
Edi
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  #13  
Alt 03.02.2009, 21:51
Heinrich0409 Heinrich0409 ist offline
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Beiträge: 1
Daumen hoch AW: Krankengeld und Auslandsurlaub

Hallo Edi64,
ich habe erst seit ein paar Wochen Internet wenn ich irgend etwas verkehrt mache, bitte ich schon jetzt um Entschuldigung. Bei mir geht es um Urlaub im Ausland. Ich beziehe seit Mai 2008 Krankengeld und war 25.11.08 bis 15.11.08
in Kur. Ich bin Dachdecker und habe wie wahrscheinlich fast alle nach über
30 Jahren Bandscheibenverschleiß und HWS Vorfall, wobei der Arm kraftlos ist.
Ich habe beim Arzt keine Anwendungen oder feste Termine, nur um den Auszahlungsschein unterschreiben zu lassen. Ich versuche durch Krafttraining
fit zu werden. Daher war ich mir sicher, daß ich jetzt im Winter von meiner
Krankenkasse (mhplus Betriebskrankenkasse) die Genehmigung bekommen würde. Aber mein Sachbearbeiter meinte, daß sie mir keinen Auslandsurlaub
genehmigen könnten innerhalb Deutschlands könnte es gehen.
Jetzt habe ich einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung im Ausland gestellt, weil ich in der Wärme und im Hotel mit Fitnessraum und Schwimmbad schnellere Chancen sehe, wieder in Berufsleben zurück zukehren. Ich bin
übriegens 60 Jahre alt. Ich hoffe, ich habe mich einigermaßend verständlich ausgedrückt und Du antwortes mir.
Ich habe irgendwo mal etwas über den Smilie gelesen und mache es hoffentlich richtig. Von online und so, habe ich keine Ahnung meine E-Mail
Adresse ist guillaume@hotmail.de
Mit freundlichen Grüßen
H.Guillaume
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  #14  
Alt 20.02.2009, 14:53
Edi64 Edi64 ist offline
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Beiträge: 48
Standard AW: Krankengeld und Auslandsurlaub

Hallo Heinrich,

sorry, aber ich war einige Zeit nicht online. Auch ich kenne mich mit dem Internet nicht perfekt aus, dann sind wir schon zwei.

Also, aus meiner Erfahrung heraus,stimme ich dem Sachbearbeiter voll zu. EIn Auslandsaufenthalt während Bezug des KG´s ist sehr schwierig, eigentlich ja auch logisch.Ein Arztbesuch/ Krankenhausaufenthalt im Ausland ist nur in einem medizinisch akutem Leistungsfall erstattungsfähig. DAzu musst du ja auch den Auslandsreisekrankenschein (E-111) vorlegen. Es werden im Ausland keine Leistungen erstattet, die auf eine chronische Erkrankung zurück zu führen sind.
Ber BSV besteht ja bei dir nun länger, ich kann mir daher vorstellen, falls du ärztliche Hilfe im Ausland brauchst, diese wohl bekommst, aber eventuell zuHAuse auf den Kosten sitzen bleibst. Das ist sehr schwierige Kost. Ich bin auch ein chron. Schmerzpatient (seit 14 JAhren) und ein Aufenthalt in der Wärme/Sonne tun mir auch gut. Nun bin ich z.Zt. Zeitberentet, da sieht die Sache anders aus.
Es könnten dir event. auch die Leistungen im Krankengeld gekürzt werden. ich weiß von patienten, die eine ärztlicher Bescheinigung hatten vorlegen können, das war allerdings wegen psychischer Aspekte.
Selbst eine private abgeschlossen Auslanddsreisekrankenversicherung kann dir im Ernstfall Schwierigkeiten machen.
Also es sind 2 DInge zu beachten:
1. Der Bezug von Krankengeld ist in Gefahr (denn wenn du reisen kannst, kannst du auch arbeiten. die Meinung der KK)
2. Im Ernstfall (chron. Krankheiten, BSV) könntest du auf den Kosten sitzen bleiben. Ein Rat- ohne die Zustimmung der GKV oder PKV in deinem Fall nicht ins Ausland reisen.
TROST: Solltest du die Altersrente beziehen, steht deiner Reise nichts mehr im Wege!

Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken. Ich wünsche dir viel Erfolg!
TIPP:Verschiedene Krankenkassen bieten auch einen sog. Kururlaub in Italien /Ungarn an. Da bekommst du einen Zuschuß zur Unterkunft, Anwendungen sind wie hier bei uns Zuzahlungspflichtig.

Liebe Grüße

Edi
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  #15  
Alt 16.05.2009, 11:23
sabsi_123 sabsi_123 ist offline
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Beiträge: 2
Standard AW: Krankengeld und Auslandsurlaub

Hallo Heinrich,
was ist denn aus Deiner Reise geworden?
Ich habe im Moment genau das gleiche Problem. Seit Nov. krank und die Urlaubsreise (Gesamte Familie) bereits im letzten August gebucht.
Vom 6.6.- 13.6. wollten wir nach Spanien, Arzt hat zugesagt. KK (auch mhplus) lehnt laut med. Sicht des MDK ab, aber sonst ohne Begründung. Sollte ich die Urlaubsreise dennoch antreten, kann eine weitere AU ab dem 6.6. nicht anerkannt werden.
Bin natürlich sehr verzweifelt, war in großer Vorfreude. Die Reise haben wir im Anschluß an unserer Silberhochzeit (im letzten Jahr) gebucht. Mein Mann hat natürlich nun auch keine Freude mehr, dahin zufliegen. Weiß nicht, ob ich einen Widerspruch einlegen soll. Danke für eine Antwort von Dir. Gruß

Geändert von sabsi_123 (16.05.2009 um 11:26 Uhr)
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