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Alt 05.01.2010, 17:00
Tine1209 Tine1209 ist offline
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Standard Nahtlosigkeitsgeld - Ab wann muß gezahlt werden?

Hi Ihr Lieben,

ich hoffe, hier ist jemand, der mir meine Frage beantworten kann:

Im Juli 2008 bekam ich meine Diagnose "Gallengangskarzinom inoperabel".

Im August 2009 kam die Aufforderung der Krankenkasse, meinen Rentenantrag zu stellen.

Dies geschah im September 2009.

Ab 21.11.2009 Ablauf der 78 Wochen Krankengeldzahlung - also kein Geld mehr!

Zwischenzeitlich habe ich mit meinem Arbeitgeber eine Abfindungsregelung zum 31.12.2009 getroffen, da klar ist, dass ich nie wieder arbeiten kann.

Im November 2009 kam dann ein Zwischenbescheid der Rentenversicherung, welchem schon zu entnehmen war, dass ich unbegrenzt Rente erhalten werde, lediglich der Zeitpunkt ist noch abzuklären.

Im November 2009 war ich bereits bei der Arbeitsagentur um mein NAHTLOSIGKEITSGELD zu beantragen, bekam dann die dazugehörigen Papiere mit und heute war dann mein Abgabetermin! (Mußte ich so machen, da ich meinen abschließenden Bescheid noch nicht habe!)

1. Sprach der Sachbearbeiter immer nur vom Arbeitslosengeld, obwohl ich ihm mehrmals mitteilte, dass ich nicht arbeitsfähig wäre. Er sagte mir, es würde kein Nahtlosigkeitsgeld geben, ich könnte ihm das schon glauben.

2. Und nun kommt es: Ich soll erst ab 1.1.2010 Geld bekommen, da ich ja vorher erwerbstätig gewesen sei und das Arbeitsverhältnis erst zum 31.12.2009 geendet hat. Wenn ich aber keinen Auflösungsvertrag geschlossen hätte und noch meinen Arbeitsplatz haben würde, würde ich ab 22.11.2009 Geld erhalten. Hääää! Verstehe ich nicht!

Vieleicht kann mich ja irgendjemand aufklären!

Liebe Grüße
Tine
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