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  #1  
Alt 11.03.2006, 17:57
tina1000 tina1000 ist offline
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Registriert seit: 21.12.2005
Beiträge: 26
Standard Steuererklärung

Hallo,
ich habe eine ganz blöde Frage, aber vielleicht kann sie mir jemand aus diesem Forum beantworten.
Mein Mann ist im Februar diesen Jahres gestorben. Natürlich hatten wir die Steuererklärung für 2005 noch nicht gemacht. Da stehe ich jetzt alleine vor. War eigentlich immer seine Aufgabe.
Nun kann er diese natürlich nicht mehr unterschreiben. Akzeptiert das Finanzamt es, wenn ich eine Sterbeurkunde mit einer Erklärung mitschicke, oder muß ich persönlich vorsprechen?
Vielen Dank schon mal im Vorraus.

Martina
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  #2  
Alt 11.03.2006, 19:21
Maunzerl Maunzerl ist offline
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Registriert seit: 21.08.2005
Ort: Rhein Main Gebiet
Beiträge: 46
Standard AW: Steuererklärung

Liebe Martina,
mein herzliches Beileid zum Tod Deines Ehemanns.

Mein Mann ist vergangenes Jahr im Februar gestorben und ich habe eine Kopie der Sterbeurkunde der Steuererklärung beigefügt und veranlasst das der Bescheid an mich gesandt wird. Persönlich musste ich nicht auf dem Finazuamt vorstellig werden. Allerdings erfolgt die Steuererklärung noch für Euch beide und du musst alle Angaben auch für Deinen Ehemann ausfüllen.

Ich weiß das ist ein merkwürdiges Gefühl und es wird einem dabei richtig traurig zumute.

Solltest Du berufstätig sein, kannst Du Deine Steuerklasse in Klasse 3 ändern lassen. Das geht im Jahr des Todes und im darauf folgenden Jahr.
Wenn du noch Fragen hast melde dich einfach.

Liebe Grüße
Maunzerl
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  #3  
Alt 12.03.2006, 09:13
tina1000 tina1000 ist offline
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Registriert seit: 21.12.2005
Beiträge: 26
Standard AW: Steuererklärung

Hallo,
ich danke dir ganz herzlich.
Ja, es ist ein komisches Gefühl alles alleine machen zu müssen.
Aber ein bischen lenkt es auch ab. Man hat etwas zu tun, muß sich einarbeiten. Nochmals vielen Dank,

Martina
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  #4  
Alt 12.03.2006, 10:14
shalom shalom ist offline
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Registriert seit: 25.08.2005
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 222
Standard AW: Steuererklärung

Hallolo Tina,

ich kann dem Beitrag von Martina (Maunzerl) nur zustimmen, meine Frau ist im Jahre 2000 verstorben, eine Sterbeurkunde zum Einreichen beim Finanzamt war ausreichend.

Ich möchte Dich jedoch noch auf etwas anderes hinweisen, falls Du Hinterbliebenen-Rente (oder -pension) beziehst, auch wenn es nur für das Sterbevierteljahr ist: Diese Angaben über die im Steuerjahr bezogene Rente ist in Anlage R einzutragen.

Wenn Du nicht klarkommst, meldest Du Dich einfach nochmals.

Liebe Grüsse
Shalom
__________________
Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden.
Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun.


(Johann Wolfgang von Goethe)
"Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel
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  #5  
Alt 12.03.2006, 14:04
tina1000 tina1000 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 21.12.2005
Beiträge: 26
Standard AW: Steuererklärung

Hallo Shalom,

die Hinterbliebenenrente, Pension usw. bekomme ich ja jetzt erst. Na ja, noch nicht. Es geht ja um die Steuererklärung 2005. Da hat er ja bis zum Ende noch Krankengeld bekommen.
Aber im nächsten Jahr werde ich auf dein Angebot bestimmt noch zurückkommen, denn das wird dann etwas komplizierter.
Vielen Dank für deine Hilfe

Martina
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