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Alt 06.03.2012, 14:23
Benutzerbild von Felix 67
Felix 67 Felix 67 ist offline
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Standard Krankengeldende/ Nahtlosigkeitsgeld/ Antrag EU Rente

Hallo,
ich lese schon seit beginn meiner erkrankung in diesem forum, finde mich in vielen beiträgen auch wieder und konnte manchen rat für mich nutzen.
zur zeit komme ich aber nicht weiter und hoffe mir kann aktuell jemand helfen.
am 08.05.12 läuft mein krankengeldanspruch aus.
ich habe mich im januar nach mitteilung von der krankenkasse auf der arbeitsagentur gemeldet, bin dort registriert. persönliche vorsprache soll ende märz anfang april erfolgen.
einen antrag auf eu rente habe ich bisher noch nicht gestellt, aber heute von der krankenkasse die aufforderung erhalten diese bis zum 14.05.12 zu beantragen.
im forum habe ich gelesen mich beim vdk zu befragen, was ich anfang februar auch getan habe und wo ich seit dem auch mitglied bin.
laut vdk soll ich erst mal noch keine eu rente beantragen, sondern nahtlosigkeitsgeld.
nahtlosigkeitsgeld bekomme ich aber nur wenn ich die eu rente beantragt habe oder arbeitsfähig bin, was ja zur zeit nicht der fall ist. laut bearbeiter der arbeitsagentur werde ich dem gutachter vorgestellt und der entscheidet dann, bzw die leistungsabteilung. wenn ich laut gutachter für einige stunden arbeitsfähig bin soll mein betrieb - ich stehe noch im arbeitsverhältnis- eine arbeit für mich finden. auf grund der erkrankung kann ich ja aber derzeit meinem arbeitgeber nicht zur verfügung stehen, wie soll der dann für mich eine arbeit finden? es ist weiterhin fraglich ob ich in meinen alten beruf jemals zurück kann auf grund der belastung, ist zur zeit noch nicht absehbar.

aus 2010 habe ich noch überstunden von ca einem 3/4 monatsgehalt und resturlaub von 5 tagen. der grundurlaub aus 2011 ist ja auch noch da.
nach rückfrage in der personalabteilung bleibt dieser für 2 jahre stehen und verfällt nach ablauf dieser zeit da ich ja ein ruhendes arbeitsverhältnis habe wenn ich eu rente oder alg beziehe. sollte ich nach ablauf der eu rente arbeitsfähig sein wird mir der angesammelte urlaub der letzten 2 jahre abgegolten. soweit so gut, rechnet mir die arbeitsagentur den noch ausstehenden urlaub mit an??? es wird ja im antrag danach gefragt??? könnte ich dann leistungen erst beziehen wenn dieser abgegolten ist, kommt da nun auch noch die sorge dazu das ich ab mai ohne geld dastehe weil ich ja noch urlaubsanspruch gegen meinen arbeitgeber habe, der mir den aber nicht in geld auszahlt, in freizeit nicht gewähren kann und darf da ich ja krank geschrieben bin???

hat einer von euch schon einen ähnlichen wertegang erlebt und kann mir seine erfahrungen mitteilen?

mich alles an, es reicht ebend nicht das man dieses schalentier an der backe hat... könnte es nicht einen knall geben und man würde morgen früh - spät oder nacht auf arbeit gehen und es geht alles seinen geregelten gang... ich will mein altes leben zurück!!! und nicht probleme über probleme wo jeder auf irgendeinem amt was anderes sagt, man sich als betroffener aus dem ganzen durcheinander eine linie raussuchen soll um ans ziel zu kommen.

vor einem jahr habe ich gedacht das ich jetzt schon längst wieder arbeite, aaaaaber manchmal kommt es anders als man denkt.
ich würde mich freuen wenn jemand über seine erfahrungen berichten könnte

glg felix
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  #2  
Alt 06.03.2012, 16:39
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Krankengeldende/ Nahtlosigkeitsgeld/ Antrag EU Rente

Liebe Felix!

Zitat:
aber heute von der krankenkasse die aufforderung erhalten diese bis zum 14.05.12 zu beantragen.
Mit solchen Schreiben wird bei kranken Menschen gewaltiger Streß erzeugt.

Ich glaube Dir, dass Dich zur Zeit große Sorgen um Deine berufliche Zukunft bewegen! Das Arbeitsamt und auch die Deutsche Rentenversicherung haben einige Möglichkeiten, um Deine Rückkehr in den Beruf bzw. eine Qualifikation für eine andere Tätigkeit zu fördern. Du bist sicherlich schon mehrere Jahre in Deinem Beruf (auch im öffentlichen Dienst ?), es wäre sehr schade, dies jetzt alles aufzugeben!

Der Meinung des VDK kann ich mich erstmal nur anschließen und rate Dir keine Rente zu beantragen. Bitte warte das Gespräch beim Arbeitsamt ab und besprich die Ergebnisse mit den Mitarbeitern des VDK!
Die Deutsche Rentenversicherung hat z.B. die Möglichkeit, Umschulungen bzw. Qualifikationen fördern, dazu muss ein Antrag zu "Leistungen für Teilhabe..." gestellt werden. In Sachsen gibt es außerdem einen Integrationsfachdienst, dahin kann man sich wenden und wird durch kompetente Mitarbeiter unterstützt.

Es gibt mittlerweile im Krankenhaus oder in der Pflege Tätigkeiten, die nicht so schwer sind, wie die einer Krankenschwester auf Station oder auch im ambulanten Dienst. Hierbei denke ich z.B. an die Spezialisten für Wundversorgungen, Stomatherapeuten, den Kaufmann im Gesundheitswesen. Wobei für alle Zusatzausbildungen oder auch eine Umschulung erforderlich sind.

Hast Du bereits einen Schwerbehindertenausweis?
Zitat:
auf grund der erkrankung kann ich ja aber derzeit meinem arbeitgeber nicht zur verfügung stehen, wie soll der dann für mich eine arbeit finden
Es lohnt, auch einmal mit dem Betriebsrat bzw. der Schwerbehindertenvertretung zu sprechen.

Ich hoffe, dass ich mit meinen Zeilen Dir ein klein wenig weiterhelfen konnte!

Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (06.03.2012 um 16:44 Uhr)
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  #3  
Alt 06.03.2012, 19:05
Benutzerbild von Felix 67
Felix 67 Felix 67 ist offline
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Standard AW: Krankengeldende/ Nahtlosigkeitsgeld/ Antrag EU Rente

Liebe Elisabeth

Mit solchen Schreiben wird bei kranken Menschen gewaltiger Streß erzeugt.[QUOTE]
ja , auf der einen seite schon, die mitarbeiter haben mich aber freundlich beraten und am 08.05.12 läuft ja mein krankengeld aus. sie sind ja dazu verpflichtet dieses schreiben zu senden.

Du bist sicherlich schon mehrere Jahre in Deinem Beruf (auch im öffentlichen Dienst ?), es wäre sehr schade, dies jetzt alles aufzugeben![QUOTE]

in dem beruf bin ich seit 1983, beim selben arbeitgeber, habe immer mit freude gearbeitet und bin allen anforderungen gerecht geworden.alle schichten und dienste wie vorgegeben, trotzt kind und pflegebedürftigen angehörigen. im juli 2011 habe ich nach einem arbeitsplatz in einer schicht - wie von der reha für ein jahr empfohlen- nachgefragt.
die antwort -es gibt zu viele mütter mit kleinen kindern die so arbeiten müssten- mir könnten sie nur eine stelle als arzthelferin anbieten
für mich würde das bedeuten enorme gehaltseinbusse, die arbeit bleibt aber weiterhin fast die selbe, von der verantwortung her.

Zitat:
Die Deutsche Rentenversicherung hat z.B. die Möglichkeit, Umschulungen bzw. Qualifikationen fördern, dazu muss ein Antrag zu "Leistungen für Teilhabe..." gestellt werden.



den antrag habe ich auch im august gestellt, erstmal abgelehnt, widerspruch eingelegt, im dezember kam dann die bewilligung.
aber im dezember kam dann auch der metaverdacht, somit habe ich erstmal von einem beratungsgespräch abstand genommen, da ich psychisch und physisch garnicht in der lage bin jetzt eine umschulung bzw andere tätigkeit aufzunehmen.

heute hatte ich meine zweite sitzung bei der psychotherapeutin, sie ist der meinung das ich derzeit und bestimmt für ein weiteres jahr nicht arbeitsfähig bin. aber nach ihren erfahrungen wird es, braucht halt zeit.
selbst wenn es keine meta ist- im januar befund unverändert- kontrolle in 6 monaten-will mal hoffen das es so bleibt, geht es mir nicht in den kopf, dass es mich jetzt so aus der bahn geworfen hat.

Hast Du bereits einen Schwerbehindertenausweis?[QUOTE]

ja, gdb 80


Es lohnt, auch einmal mit dem Betriebsrat bzw. der Schwerbehindertenvertretung zu sprechen. [QUOTE]

habe ich schon getan, der arbeitgeber ist nicht verpflichtet mich auch nur begrenzt in einer schicht zu beschäftigen wenn keine stellen frei sind.
es kann zu einer änderungskündigung kommen und somit wären dann meine 29 dienstjahre auch weg da ich als arzthelferin einen neuen arbeitsvertag erhalte und bei null anfange.

da die psychologin ihre prognose abgegeben hat, sie mich für so lange zeit nicht arbeitsfähig hält, muss ich ja jetzt irgendwas beantragen.
nahtlosigkeitsgeld steht mir ja für ein jahr zu, ist halt bloss die frage ob es der gutachter von der arge auch so einschätzt, was ist wenn ich mich nicht in der zeit auf "die reihe" kriege. bekomme ich das nahtlosigkeitsgeld nur als überbrückungsgeld bis über eine rente entschieden ist wenn diese überhaupt beantragt ist.
alternativ könnte ich ja die eu rente beantragen, wenn diese bewilligt wird, dann ja nur befristet für zwei jahre. sollte ich in einem jahr fitt sein könnte ich diese ja auch "zurück geben".
an diesem punkt spielt aber auch das liebe geld eine rolle, denn rente ist ja nochmal weniger als nahtlosigkeitsgeld.

ach, fragen über fragen, welchen weg geht man??? welcher weg ist der richtige???
die psychologin meinte ich solle zur zeit nicht an arbeit denken, ich wäre ja kein pförtner, sondern würde mit kranken menschen umgehen. dazu würde mir derzeit meine schutzhülle fehlen. meine arbeit würde die nächsten wochen daraus bestehen mich mit ämtern und behörden durchzuschlagen, ich solle die verschiedenen aussagen nicht persönlich nehmen, von amtswegen wird immer alles erst mal abgelehnt.

liebe elisabth,ich danke aber für deine zeilen

vielleicht gibt es noch user die ähnliches erlebt haben mit ämtern und behörden und mir einen weg vorschlagen können, würde mich freuen

lg felix

Geändert von Felix 67 (06.03.2012 um 19:20 Uhr) Grund: Zitat markiert, habe immer noch nicht begriffen wie das geht
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