Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 15.09.2010, 10:41
Binie Binie ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 30.04.2009
Ort: bei Leipzig
Beiträge: 215
Standard Als Zeugin mit zur Begutachtung, wer weiß was darüber?

ich weiß ich habs hier irgendwo gelesen, dass dies möglich ist. Wer weiß was darüber?

Hat man das Recht ein Gutachten anzufordern, schließlich geht es ja dabei um den Körper des zu Begutachtenden. Ich würde denken, man hat ein Recht darauf, seine eigenen Unterlagen einzusehen.
__________________
Herzlichst

Sabine
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 15.09.2010, 10:48
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.241
Standard AW: Als Zeugin mit zur Begutachtung, wer weiß was darüber?

Liebe Binie!

Der behandelnde Arzt kann, das schriftliche Einverständnis Deines Mannes vorausgesucht, bei der DRV ein Exemplar des Gutachtens besorgen. Die Bestimmungen sind sehr streng. Hier muss jedesmal das Einverständnis des Patienten eingeholt werden. So darf z.B. der Hausarzt das Schriftstück nicht an den Onkologen weitergeben.

Tschüß!

Elisabethh.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 15.09.2010, 10:58
Binie Binie ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 30.04.2009
Ort: bei Leipzig
Beiträge: 215
Standard AW: Als Zeugin mit zur Begutachtung, wer weiß was darüber?

Danke, darum werden wir uns unverzüglich kümmern bei der HA. Termin ist ja erst am Montag.

Kann ich zur Begutachtung als Zeugin mit, weißt du da was?
__________________
Herzlichst

Sabine
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 15.09.2010, 11:04
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.241
Standard AW: Als Zeugin mit zur Begutachtung, wer weiß was darüber?

Liebe Binie, ich habe einen Link gefunden, ob er Deine Frage beantwortet, weiß ich leider nicht.

Schaue mal bitte hier in den ersten Abschnitt:http://www.medsach.de/gentner.dll?AI...02745ECCA1602A

Leider ist der gesamte Artikel nicht kostenfrei zu bekommen.

Elisabethh.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 15.09.2010, 11:10
Binie Binie ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 30.04.2009
Ort: bei Leipzig
Beiträge: 215
Standard AW: Als Zeugin mit zur Begutachtung, wer weiß was darüber?

Du bist ja so ein Schtz, danke

Ich druck mir aus und such mir den leitfaden der dort genannt ist und den § aus dem GG raus. Danke.
__________________
Herzlichst

Sabine
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 15.09.2010, 11:12
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.241
Standard AW: Als Zeugin mit zur Begutachtung, wer weiß was darüber?

Liebe Sabine, habe noch ein bißchen gesucht, vielleicht hilft Dir auch dieser Beitrag weiter?

Die URL lautet:http://www.compliancemagazin.de/gese...tag150708.html

Elisabethh.
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 15.09.2010, 13:05
Binie Binie ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 30.04.2009
Ort: bei Leipzig
Beiträge: 215
Standard AW: Als Zeugin mit zur Begutachtung, wer weiß was darüber?

Tadaaaa:

Das Landesozialgericht Rheinland-Pfalz hat in seinem Beschluss vom 23. Februar 2006 festgestellt, dass der generelle Ausschluss eines Rechtsanwaltes von Untersuchung eines Klägers durch ein vom Gericht bestellten ärztlichen Sachverständigen mit den Grundsätzen der Parteiöffentlichkeit der Beweisaufnahme und des fairen Verfahrens unvereinbar ist, wenn der Kläger die Anwesenheit seines Anwalts oder einer anderen Vertrauensperson wünscht. Sollte insoweit der Sachverständige ausführen, dass er nun nicht in der Lage sei, das Gutachten zu erstellen, da es an der notwendigen Vertrauensbasis fehle, so spricht dies eher dafür, den Sachverständigen wegen mangelnder Objektivität vom Verfahren auszuschließen (Az.: L 4 B 33/06 SB)
__________________
Herzlichst

Sabine
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 21.09.2010, 13:44
Binie Binie ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 30.04.2009
Ort: bei Leipzig
Beiträge: 215
Standard AW: Als Zeugin mit zur Begutachtung, wer weiß was darüber?

........................................und ich durfte/musste mit rein, auch wenn der Gutachter nicht sonderlich begeistert war.
__________________
Herzlichst

Sabine
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:47 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55