AW: Zuzahlungsbefreiung
Hallo Argon
als Beamter bist du doch bestimmt Beihilfeberechtigt oder in der Beihilfe werden meines Wissens (so ist es bei meinem GG) die Zuzahlungen und die Praxisgebühr verechnet, so dass man nicht alles 100% erstattet bekommt. Die Beihilfe gibt auf Wunsch auch einen Bescheid über die eigenen Zuzahlungen.
Das mit den unterschiedlichen Bruttogehältern stimmt, ist aber so, dass die Grundlage die beiden Bruttogehälter sind. Ob es einen Freibetrag da gibt, entzieht sich meiner Kenntnis, aber ich glaube es kaum.
Netto bekommt ein Beamter fast das gleiche, wie ein Angestellter, deshalb auch keine Freibeträge. Vergleicht man den mittleren angestellten Dient mit dem mittleren Beamten Dienst, kommt netto fast das gleiche raus. Beamte zahlen halt nicht in die DRV ein, sondern erhalten später ohne Einzahlung die Pension. Dahere die Unterschiede in dem Bruttolohn.
Barbaea
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