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  #1  
Alt 15.03.2006, 13:44
Ginchen Ginchen ist offline
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Standard Darf die Krankenkasse uns in Rente schicken?

Mein Mann - 34 Jahre - (Bauchspeichedrüsenkrebs, Rezidiv) bezieht seit Mai 2005 Krankengeld. Jetzt schrieb uns die Krankenkasse er soll bis zum 31.3.2006 einen Reha-Antrag stellen oder Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen.

Zum einen steckt er gerade mitten in der zweiten Chemo, die glücklicherweise auch anschlägt und zum anderen hätte er doch noch Anspruch auf Krankengeld (fast bis Oktober 06). Kann man uns jetzt so einfach auf den Rentenweg verweisen? Da er vorher nicht so viel verdient hat, ist in seinem Fall die EU Rente nur halb so hoch wie das Krankengeld.

Wie können wir die Reha bzw. Rente noch rausschieben?
Was ist, wenn eine Reha bzw. Rente gar nicht bewilligt wird oder wenn er jetzt zur Reha fährt und danach immer noch nicht arbeiten kann? Von wem kriegt er Geld während der Reha?
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  #2  
Alt 15.03.2006, 14:03
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Darf die Krankenkasse uns in Rente schicken?

Hallo grinchen,
mich hatte die Kasse auch "gezwungen" einen Reha Antrag zu stellen, allerdings hatte ich ihn schon gestellt. Die KK drohte mit Sperrung des Krankengeldes, wenn ich den Rehaantrag nicht stelle oder bzw. ihn wieder zurückziehe.
Ich denke Ihr solltet den Rehaantrag stellen, euer Arzt wird bei eurer Lage aber schreiben, daß dein Mann nicht Rehafähig ist.... Aber somit ist der Rehaantrag gestellt. Sieht die deutsche Rentenversicherung im Rehaantrag keine Chance auf Besserung, wird der Rehaantrag in einen Rentenantrag umgewandelt.
Ich habe ca. zwei Monate vor auslaufen des Krankengeldes einen Rentenantrag gestellt und habe nun Ärger mit dem Arbeitsamt (bin ausgesteuert).
Ich bin nur Laie auf dem Gebiet. Bist du im Sozialverband oder im VDK? Dann hole dir da Hilfe.
Alles Gute für euch
Barbara
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  #3  
Alt 15.03.2006, 15:59
chaosbarthi chaosbarthi ist offline
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Standard AW: Darf die Krankenkasse uns in Rente schicken?

Hallo Ginchen,
hier ein Zitat für dich:

"...Aufforderung zur Rehabilitation (SGB V §51)

In manchen Fällen fordert die Krankenkasse den Patienten vor Ablauf der 78 Wochen auf, eine Rehabilitationsmaßnahme bei seinem Rentenversicherungsträger zu beantragen. Dieser Aufforderung müssen Sie innerhalb von 10 Wochen Folge leisten, sonst ist die Krankenkasse berechtigt, das Krankengeld ruhen zu lassen. Der Rentenversicherungsträger prüft dann durch den Medizinischen Dienst, ob eine Rehabilitationsmaßnahme angezeigt ist. Sind Sie nicht rehabilitationsfähig, kann der Rentenversicherungsträger eine Rente vorschlagen. Sollte dies der Fall sein, lassen Sie sich ausführlich von Ihrer Krankenkasse und dem Rentenversicherungsträger beraten.

Es gilt der Grundsatz: „Rehabilitation vor Rente“

Rückkehr zum Arbeitsplatz


Nach Absprachen mit dem Arbeitgeber und der Krankenkasse ist eine schrittweise Rückkehr in den Arbeitsalltag möglich. Sie können mit einer geringeren Stundenzahl wieder einsteigen und diese allmählich erhöhen (z. B. von 4 Stunden, auf 6 Stunden, auf 8 Stunden pro Arbeitstag). Diese stufenweise Wiedereingliederung in das Erwerbsleben ist im § 74 SGB V geregelt."... aus: www.krebsgesellschaft.de

Ich drücke die Daumen, dass alles so wird, wie ihr euch das vorstellt!
LG chaosbarthi
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  #4  
Alt 15.03.2006, 16:29
DTFE DTFE ist offline
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Standard AW: Darf die Krankenkasse uns in Rente schicken?

Hallo Ginchen,
bei meinem Mann wollte die KK ihn auch schnellstmöglich in Rente schicken. Die KK hat da beim Arzt nachgefragt und dieser musste wohl etwas für die KK schreiben. Der Arzt meinte dann zu uns: Dass die KK das möchten, um die Kosten auf die Rentenversicherung abzuwälzen. Er schrieb der KK dann, dass während der Chemo keine Reha möglich ist und danach eine berufliche Wiedereingliederung angestrebt sei und damit war das erst mal vom Tisch.
Inzwischen sind jetzt dann die 78 Wochen Krankengeld innerhalb von 3 Jahren ausgeschöpft. Er muss sich jetzt nach Ablauf der 78 Wochen beim Arbeitsamt sozusagen "arbeitslos" melden, obwohl er nicht wirklich arbeitslos ist. Bekommt dann wohl Arbeitslosengeld und müsste jetzt eigentlich gleichzeitig mit dem Antrag auf Arbeitslosengeld auch den Rentenantrag stellen. Da wiederum gleichzeitig jedoch die berufliche Wiedereingliederung begonnen wird, kann das wiederum hinausgeschoben werden. Die berufliche Wiedereingliederung kann übrigens auch mit 2 - 4 Stunden / Woche begonnen werden. Also wirklich ganz klein beginnen. Das Ganze ist wirklich etwas kompliziert, weil jeder die Kosten auf den nächsten schieben will.
Also informiert euch erst nochmal, bevor ihr den Rentenantrag ausfüllt.

Viele Erfolg und gute Besserung deinem Mann Doro
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  #5  
Alt 15.03.2006, 16:39
Ginchen Ginchen ist offline
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Standard AW: Darf die Krankenkasse uns in Rente schicken?

danke für die zahlreichen Infos. Jetzt bin ich schon ein ganzes Stück schlauer.
@chaosbarthi: bei krebsgesellschaft.de sind wirklich gute Infos dabei, danke
@dtfe: das mit der beruflichen Eingliederung nach (evt. während) der Chemo klingt ganz gut, so könnte das was werden, zumal der Chef schon Bereitschaft signalisiert hat.

Bleibt nur zu hoffen, dass die Pläne meines Mannes auch aufgehen. Viele sagen uns auch dass man mit BSDK nicht mehr auf dem Bau arbeiten kann
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  #6  
Alt 15.03.2006, 19:34
chaosbarthi chaosbarthi ist offline
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Standard AW: Darf die Krankenkasse uns in Rente schicken?

Hi Ginchen,

bei der beruflichen Wiedereingliederung musst du auf den Antragsweg aufpassen... Antrag über Doc und KK und Chef nickt nur ab ---> alles bleibt wie es jetzt ist (das ehemalige Gehalt bleibt Grundlage für alle weiteren Berechnungen).... Antrag über Arbeitgeber und Doc und KK nickt ab ---> der Status verändert sich, als Grundlage für ein evtl. zukünftiges Arbeitslosengeld etc. zählt plötzlich das Krankengeld.... Ich wusste das auch nicht und weiss auch heute noch nicht wo das steht... Einer Bekannten ist das aber so passiert... Ganz schlimmer Fall von Uuups...

LG chaosbarthi
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  #7  
Alt 16.03.2006, 09:09
birgit1 birgit1 ist offline
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Standard AW: Darf die Krankenkasse uns in Rente schicken?

Hallo Ginchen,
Dein MAnn ist während der stufenweisen Wiedereingliederung weiter krankgeschrieben und die 78-Wochen laufen weiter ab.
Ehrlich gesagt, mir ist nicht ganz wohl bei dem Gedanken, daß er mit dieser Erkrankung evtl. schon während der Chemotherapie wieder arbeiten will. Ich bezweifle, daß er das kann oder ist er so fit? Warum stellt er nicht einfach den Rehaantrag, und tritt diese erstmal an, wenn die Behandlung zuende ist? Er sollte sich doch im eigenen Interesse - gerade auch mit dem Berufszweig im Hintergrund - Erholung von den Op- und Behandlungsstrapazen gönnen. Die Diagnose BSDK ist eine der ernsteren unter allen Krebserkranungen und keinesfalls zu unterschätzen!!!
Wegen der Erwerbsminderungsrente würde ich in jedem Fall mal einen Beratungstermin mit dem RV-Träger machen und den zu erwartenden Betrag im Falle einer Rente ausrechnen lassen. Es lässt sich besser weiterentscheiden, wenn man diese genauen Daten kennt.
Viel Glück
Gruß von birgit
__________________
Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein.
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  #8  
Alt 17.03.2006, 08:18
Ginchen Ginchen ist offline
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Standard AW: Darf die Krankenkasse uns in Rente schicken?

beim RV Träger waren wir schon, aber der Betrag, den die ausrechnen treibt einem die Tränen in die Augen. In Bezug zum ehemaligen Nettolohn bleibt uns nur noch 1/3 dessen.

Auf jeden Fall hab ich euch alle so verstanden, dass wir der Aufforderung der Krankenkasse erstmal nachkommen müssen, richtig?
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  #9  
Alt 17.03.2006, 10:43
clara clara ist offline
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Standard AW: Darf die Krankenkasse uns in Rente schicken?

Hallo Ginchen,
nein nein nein....
erst später
das heißt im klartext so lange rauszögern wie möglich. Wie oben schon geschrieben wurde, auf die Aufforderung reagieren! und Widerspruch !!!einlegen, dann - später- wieder widersprechen und auf die gewünschte Wiedereingliederung hinweisen. usw.
Bei mir war es ähnlich und ich habe es geschafft, seit Sept 05 bis Dez 05 den Antrag hinauszuzögern. Als ich den Antrag schließlich gestellt habe habe ich der RV einen Begleitbrief dazugelegt und noch mal meinen geplanten Weg dargelegt und das Ganze auch immer wieder mit Schrieben meines Arztes untermauert. Im Januar 06 habe ich eine Wiedereingliederung angefangen. Leider musste ich sie dann doch abbrechen, weil ich den Anforderungen nun doch nicht gewachsen war. Aber das hat zur Folge, dass die Rente erst jetzt also ab März gezahlt wird und das bis dahin erhaltene Krankengeld muss nicht ! zurückgezahlt werden. Wenn die Rente so niedrig ist (bei mir leider auch) ist die finanzielle Sicherung sehr sehr wichtig und ihr habt so noch ein bißchen Luft andere Wege zu finden, euren Lebensunterhalt zu finanzieren.
Lg clara
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  #10  
Alt 17.03.2006, 14:09
chaosbarthi chaosbarthi ist offline
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Standard AW: Darf die Krankenkasse uns in Rente schicken?

Hallo Ginchen,

ich bin selbst seit Mai letzten Jahres krank geschrieben, habe zwar kein Schreiben bekommen, aber einen inhaltlich ähnlichen Anruf meiner KK. Allerdings habe ich die Reha schon gemacht und es ist klar, dass ich nach einigen abschließenden Untersuchungen wohl im nächsten Monat wieder arbeiten gehen werde. Der arme Sachbearbeiter am Telefon ist hoffentlich kein Toupet-Träger, denn das dürfte bei dem Gegenwind, in dem er gestanden hat, wohl hinter ihm an der Wand geklebt haben.

Bittet zunächst um eine zeitliche Verschiebung des Wunsches der Krankenkasse, weil sich dein Mann z.Z. noch in der Chemo befindet. Teilt der KK mit, dass aber abschließend eine Reha/AHB mit Beginn am ...... angestrebt wird (am besten gleich mit ärztlicher Bestätigung). Des Weiteren macht darauf aufmerksam, dass man mit einer weitestgehendst vollständigen Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit rechnet und dass z.Z. nicht die Gefahr des Arbeitsplatzverlustes besteht. Dann habt ihr erst einmal den Wind aus den Segeln genommen. Versucht zunächst einmal - im Zweifel im persönlichen Gespräch - eine Schiene des guten gegenseitigen Einvernehmens herzustellen. Offiziellen Widerspruch könnt ihr danach immer noch einlegen.

Meine Erfahrung besagt, dass das aber nicht nötig ist. Wichtig ist nur, den richtigen Ton zu treffen. Die größte Angst der KK ist es, fortlaufend zahlen zu müssen, ohne jemals wieder Beiträge kassieren zu können. die eigene Statistik sieht deutlich besser aus, wenn der kostenintensive Patient zu einem anderen Träger abgeschoben werde konnte.... Also muss denen letztlich klargemacht werden, dass es sich im weiteren Verlauf, um ein rechtskonformes Vorgehen handelt, dass auch die Belange der KK berücksichtigt... also: erst Behandlungsabschluss, dann AHB oder Reha, denn Wiedereingliederung oder falls möglich auch gleich wieder Vollzeit. So mögen sie das leiden... also müssen sie es so bekommen

LG chaosbarthi

Geändert von chaosbarthi (17.03.2006 um 14:15 Uhr)
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  #11  
Alt 17.03.2006, 14:55
clara clara ist offline
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Standard AW: Darf die Krankenkasse uns in Rente schicken?

Hallo chaosbarti,
du hast noch ein paar echt gute vor allem konkrete Tipps gegeben.
Allerdings möchte ich dir Ginchen, doch ans Herz legen, einen schriftlichen formlosen Widerspruch in der vorgeschriebenen Frist nicht aus den Augen zu verlieren. Bei dir chaosbarti, gabs ja, wenn ich dich richtig verstanden habe noch keinen Bescheid sondern "nur" eine mündliche Aufforderung. Bei Ginchen hingegen liegt ja eine schriftliche Aufforderung vor auf die sich die Krankenkasse jederzeit wieder beziehen kann....
Lg clara
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  #12  
Alt 17.03.2006, 16:56
chaosbarthi chaosbarthi ist offline
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Standard AW: Darf die Krankenkasse uns in Rente schicken?

Hi Clara,

hast recht, 10-Tages-Frist nicht verstreichen lassen! Danke!

LG chaosbarthi
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  #13  
Alt 20.03.2006, 17:01
birgit1 birgit1 ist offline
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Standard AW: Darf die Krankenkasse uns in Rente schicken?

Hallo Ginchen,

31.03., hier handelt es sich um eine 10-Wochen-Frist, die gesetzlich festgeschrieben und ist. Hat Dein Mann diese Aufforderung vor etwa 10 Wochen erhalten? Wenn ja, dann muß er, um nicht ab dem 01.04, ohne Krankengeld dazustehen, erstmal formal diesen Rehaantrag stellen. Ist der 31.03. früher als 10 Wochen nach Eingang des Schreibens, dann würde ich die KAsse auf diese Frist hinweisen und um fristgerechte Aufforderung bitten.

Mit einer ärztlichen Bescheinigung kann er im dann die Rehaklinik zu gegebener Zeit um Aufschub bis nach beendeter Therapie bitten.
Tritt er die Reha dann irgendwann an, bekommt er in dieser Zeit sogen. Übergangsgeld, das ist der Krankengeldbetrag vom Rentenversicherer anstelle von der Kasse.

"Des Weiteren macht darauf aufmerksam, dass man mit einer weitestgehendst vollständigen Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit rechnet..." ...besprecht diesen Punkt erstmal konkret mit dem behandelnden Arzt.


Soweit erstmal
Gruß von birgit
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  #14  
Alt 20.03.2006, 21:19
Ginchen Ginchen ist offline
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Standard AW: Darf die Krankenkasse uns in Rente schicken?

@birgit Danke für die aufschlussreiche Antwort. Nachdem schon vorher auf eine 10 Wochen-Frist hingewiesen wurde, hatte ich einen Hinweis darauf schon so ins Auge gefasst. Es war tatsächlich so, dass wir die Aufforderung der KK am 10.03 erhalten haben mit Fristsetzung zum 31.03. Das sollte ich dort wirklich mal vortragen. Der behandelnde Onkologe ist nämlich in Urlaub und der Hausarzt auf Fortbildung, so dass es mit der Frist echt knapp wird.

Wenn ich dich aber richtig verstehe, heißt das, wir können in aller Ruhe den Reha-Antrag schon mal stellen, wann diese dann angetreten wird, steht auf einem anderen Blatt? Wäre ja prima.
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  #15  
Alt 21.03.2006, 10:14
birgit1 birgit1 ist offline
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Standard AW: Darf die Krankenkasse uns in Rente schicken?

Hallo Ginchen (Gina?),

Dein Mann kann entweder zu diesem besagten Termin einfach erstmal einen Antrag stellen oder eben als erstes die Frage mit der Frist klären, am besten in Form eines rechtzeitigin Widerspruchs bei der KAsse mit Hinweis auf diese 10-Wochen-Frist. Leider habe ich den dazugehörigen Paragraphen noch nicht gefunden - irgendwo im SGB V, da steht es schwarz auf weiß.

Wenn er den Antrag gestellt hat, muß er keinesfalls gleich die Reha antreten, sondern erst nach Abschluß der Behandlung. U.U. muß er für diesen Aufschub eine ärztliche Bescheingung einreichen. Also alles in Ruhe.

Wenn Ihr auf Einhaltung der 10-Wochenfrist zur Antragstelllung pochen wollt, dann nur zu dem Zweck, daß im Falle eines späteren Renteneintritts durch Arbeitunfähigkeit wegen BSDK das Rehaantragsdatum für die Rentenbewilligung und den zu berechnenden Rentenbetrag (der wohl etwas niediriger ausfällt als das Krankengeld) zu Grunde gelegt wird. Ob dieser Fall überhaupt eintreten wird, ist noch die Frage, aber man sollte dies wissen.

Soweit erstmal - bin die nächsten Tage dann hier erstmal nicht zu erreichen
Gruß von birgit
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