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  #1  
Alt 17.04.2005, 15:01
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Frage zum Hamburger Modell

Hallo liebe Forumgäste,
ich werde z. Z. ziemlich von der Krankenkasse bedrängt, man hat mir eine Frist von 12 Tagen gesetzt, in der ich einen Rentenantrag stellen soll.

Ich habe Brustkrebs und bin gerade vor 14 Tg. von meiner 2. OP aus dem Krankenhaus gekommen. Ich möchte und muß auch unbedingt wieder arbeiten, aber ich fühle mich wirklich noch krank.

Es wäre sehr schön, wenn mir hier jemand auf meine Fragen antworten könnte.

http://www.bmgs.bund.de/download/ges.../sgb05x051.htm
In diesem Link steht, daß man 10 Wochen Zeit hat, einen Antrag zu stellen. Muß ich mir dann diese 12 Tage-Frist gefallen lassen?

Ich möchte vom Hamburger Modell Gebrauch machen.
Kann sich die Krankenkasse weigern oder müssen sie damit einverstanden sein?

Ich weiß, daß man nach dem Hamburger Modell innerhalb von 6 Monaten wieder eingegliedert sein muß. Weil ich jetzt nach der OP noch nicht wieder so fit bin, habe ich mir folgendes gedacht:
* 2 Wochen lang 1 Arbeitsstunde pro Woche
* 2 Wochen lang 1 Arbeitsstunde pro Tag
* 4 Wochen lang 2 Arbeitsstunden pro Tag
* 4 Wochen lang 4 Arbeitsstunden pro Tag
* 4 Wochen lang 5 Arbeitsstunden pro Tag
* 4 Wochen lang 6 Arbeitsstunden pro Tag
* 4 Wochen lang 8 Arbeitsstunden pro Tag

Auf diese Art kann ich mich so langsam wieder an die Arbeit gewöhnen, die übrigens trotz überwiegender Büroarbeit auch körperlich eine ziemliche Belastung bedeutet.

Mein Arbeitgeber ist damit einverstanden. Kann mir die Kasse die Eingliederungszeit vorschrieben oder sind sie an die Angaben meiner Ärzte und meines Gesundheitszustandes gebunden?

Es wäre schön, wenn Ihr mir Eure Erfahrungen schreiben könntet.

Viele Grüße, Nati
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  #2  
Alt 17.04.2005, 16:12
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Frage zum Hamburger Modell

Liebe Nati,

warum suchst du nicht den persönlichen Kontakt mit dem Sachbearbeiter; zum Beispiel telefonisch?

Ich weiß nicht, warum du zur Rentenantragstellung aufgefordert wirst (und erst recht nicht, warum innerhalb 12 Tagen).
Vielleicht wurdest du bereits einmal aufgefordert und hast nicht innerhalb 10 Wochen reagiert?

Irgendwie muss deine KK ja an Infos über deinen Gesundheitszustand gekommen sein und offensichtlich kommt da jemand zu dem Entschluss, du seist Erwerbsgemindert.

Das wiederum hat zur Folge, dass die Krankenkasse kein Krankengeld weiter zahlen muss und deshalb hat man dich nun zum Rentantrag aufgefordert.

Wenn du nach dem Hamburger Modell wieder einsteigen möchtest, dann solltest du dies dem Sachbearbeiter schriftlich mitteilen.
Vorher den Sachverhalt telefonisch abzuklären, halte ich trotzdem für zwingend erforderlich.

Nach meinem Ermessen wird man dir den Wiedereinstieg gewähren; allerdings nur dann, wenn so gut wie sicher erscheint, dass du danach auch wieder voll erwerbsfähig bist (und genau an diesem Punkt zweifle ich, wenn du schreibst, du fühltest dich noch nicht arbeitsfähig).

Mich würde interessieren, woher deine KK so eingreifende Infos erhalten hat, dass sie dich zum Rentenantrag auffordern!?

Liebe Grüße
Norma

PS: Es ist unrelevant, dass du erst gerade aus dem Krankenhaus gekommen bist. Relevant ist nur, dass dich da jemand für erwerbsgemindert hält und der KK somit einen Krankengeld-Verweigerungsgrund gegeben hat
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