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#1
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AW: Medikamentenzuzahlung
das verstehe ich überhaupt nicht. für meine chemo habe ich keinen ct zugezahlt, sieht man mal von den üblichen zuzahlungen im krankenhaus (10€ tgl) ab. da es eine ambulante therapie war könnte eine zuzahlung zwar erforderlich sein, aber dann höchstens 5 €
eberhard Geändert von Eberhard Sann (07.06.2009 um 23:37 Uhr) |
#2
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AW: Medikamentenzuzahlung
Bei der Zuzahlungsbefreiung zählt das Haushaltseinkommen.
Falls der Ehegatte gut verdient kann man sich also den Antrag sparen. Diese Medikamentenzuzahlung von bis zu 40 Euro pro Sitzung hatte ich auch. Das ist das, was man früher wohl Rezeptgebür nannte. Wie mir der Onkologe sagte, kostet ein "komplettes Menue" für mich 4000 Euro. Ich denke mir, so gesehen sind 40 Euro vielleicht zu verkraften. Vielleicht ein kleiner Trost: Weil es mir dauernd leicht übel war habe ich etwas davon an Essen und Getränken wieder eingespart. LG Reinhard |
#3
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AW: Medikamentenzuzahlung
Zitat:
Bekommt man die Chemo ambulant in einr Praxis, müssen zu JEDEM Medikament 10%, max. 10 Euro pro Medikament zugezahlt werden (wie bei jedem anderen verschriebenen Medikament auch). Und da bei jeder Chemogabe meist einiges an Vorlauf und für danach gegeben wird (Antiübelkeit, Cortison etc.), kommt da schon einiges zusammen. Ich habe zu jeder Chemo auch an die 80 Euro zugezahlt (6 Chemos insgesamt). Die Freundin kann aber, wie hier schon gesagt wurde, eine Befreiung bei der KK beantragen. Da man mit Krebs als chronisch krank gilt, wäre dann pro Jahr 1% des Bruttojahreseinkommens zuzuzahlen, alles andere wird dann erlassen. Bei der KK gibts dazu Auskunft und Anträge. |
#4
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AW: Medikamentenzuzahlung
[QUOTE=Zitronengras;741858]
Zitat:
Guten Tag, die Zuzahlung für die Krankenhausaufenthalte ist auf 28 Tage im Jahr beschränkt. Für den Antrag auf Reduzierung der Zuzahlungen von 2 auf 1Prozent können natürlich auch die Erkrankungen, welche bereits vor der Diagnose Brustkrebs bestanden, herangezogen werden. Es ist wichtig, dass es deshalb mindestens einen Arztbesuch pro Quartal gab.Sollte die Befreiung auf Grund der Höhe des Familieneinkommens nicht möglich,sein, dann kann man die Ausgaben immer noch bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Es ist deshalb wichtig, die Quittungen über Zuzahlungen für alle Familienmitglieder zu sammeln. elisabethh.1900 |
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