|
#1
|
|||
|
|||
AW: Gehalt während der Reha
Hallo Ilsebill,
also Du bist praktisch krank geschrieben, die ersten 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber, nach den 6 Wochen kommt Deine KK für Dich auf. Bist Du schon vor Antritt der Reha krank oder arbeitslos, bekommst Du von der BfA Übergangsgeld für die Zeit der Reha. Dann ist man auch von der Zuzahlung befreit. Ausschlaggebend ist der Stand vor Rehaantritt. Ich hoffe Dir etwas mit den Informationen geholfen zu haben. L.G. Regine |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|