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  #1  
Alt 26.02.2007, 15:03
Pfirsich24 Pfirsich24 ist offline
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Registriert seit: 26.02.2007
Beiträge: 1
Standard Zweitmeinung bei niedrigmaligem Non-Hodgkin-Lymphom

Hallo,

mein Vater wird seit ca. April 2004 aufgrund eines niedrigmaligen Non-Hodgkin-Lymphoms ausschließlich in der hämatologisch-onkologischen Abteilung eines Krankenhauses in Wohnortnähe behandelt. Bis heute ist der Subtyp des Lymphoms leider nicht genau bestimmbar, da die Knochenmarkbiopsien hinsichtlich der morphologischen Differentialdiagnosen sehr schwierig auswertbar sind. Zunächst ging man von einem follikulärem Lymphom aus, mittlerweile tendiert man eher zu einem splenischen Marginalzonenlymphom bzw. einem Morbus Waldenström.

Wir wollen nun unbedingt eine Zweitmeinung einholen, allerdings behauptet der Hausarzt (Internist) meines Vaters, dass er nur eine Überweisung pro Quartal ausstellen darf. Diese Überweisung ist bisher immer an das Krankenhaus gegangen, wo mein Vater im Abstand von 4 bis 6 Wochen kontrolliert wird. Solange mein Vater die Behandlung dort nicht ab- bzw. unterbricht, wird das Krankenhaus also immer eine Überweisung bekommen.

Meine Fragen: Darf ein Hausarzt, der kein Facharzt, also Allgemeinmediziner ist, eine zweite Überweisung ausstellen? Oder kann das Krankenhaus meinen Vater für eine Zweitmeinung in eine andere Klinik/an einen anderen Arzt überweisen?
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  #2  
Alt 26.02.2007, 17:05
Meister Röhrich Meister Röhrich ist offline
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Registriert seit: 06.10.2006
Beiträge: 21
Standard AW: Zweitmeinung bei niedrigmaligem Non-Hodgkin-Lymphom

Moin,

ich weiß nicht wie es rechtlich ist, aber meine Hausärztin stellt mir bei Bedarf mehrere Überweisungen pro Quartal aus ( z.B. an die Häma-Ambulanz und die Strahlentherapienachkontrolle ). Zur Einholung der Zweitmeinung habe ich allerdings die Überweisung vom Hämatologen machen lassen und ich glaube, so muß das auch laufen.

Beste Wünsche

M.R.
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  #3  
Alt 27.02.2007, 00:30
Benutzerbild von struwwelpeter
struwwelpeter struwwelpeter ist offline
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Registriert seit: 19.08.2006
Beiträge: 3.460
Standard AW: Zweitmeinung bei niedrigmaligem Non-Hodgkin-Lymphom

Hallo Pfirsich 24

erst einmal ein herzliches Willkommen, spät in der Nacht - aber doch!!!
Ihr habt ein Recht darauf, eine Zweitmeinung einzuholen!!!!!!
Diese Überweisung kann auch von dem Internisten ausgestellt werden - normaler Weise allerdings wird dies, wie bereits von Meister Röhrich erwähnt, vom Onkologen gemacht.
Grundsätzlich kannst Du darauf bestehen - man hat das Recht auf Vergleichsmöglichkeiten.
Zur Frage wegen Hausarzt: ja, auch er darf eine Überweisung zum Onkologen ausstellen.

Wichtig: 2 Meinung heißt: alle Unterlagen, alle Röntgenbilder etc. , die befinden sich meist beim Onkologen!!!


Weiterhin alles Gute

et struwwelchen
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  #4  
Alt 27.02.2007, 08:54
Benutzerbild von Wollilein
Wollilein Wollilein ist offline
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Ort: Köln
Beiträge: 44
Standard AW: Zweitmeinung bei niedrigmaligem Non-Hodgkin-Lymphom

Hallo Pfirsich 24.

Ich pers. würde Kontakt mit meiner Krankenkasse aufnehmen.
Dort bekommst Du sicherlich Hilfestellung zum Thema " zweite Überweisung in
gleichen Quartal".
Ihr solltet Euch aber auch informieren, welcher Arzt oder welche Klinik die
besseren Voraussetzungen und grössere Kompetenz bietet, um Deinem Dad weiterhelfen zu können.
Bitte nicht einfach nur eine Eingangstür mit der anderen tauschen!!!

Dazu anbei der Link des Kompetenznetz Maligne Lymphome.

http://www.lymphome.de/

Toi Toi Toi und

Liebe Grüsse

Wollilein
__________________
Wünsche Euch die nötige Stärke, für alles, was auf Euch zukommen mag. Lasst es Euch möglichst immer gut gehen!

Geändert von Wollilein (28.02.2007 um 00:18 Uhr)
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