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  #1  
Alt 21.12.2011, 14:36
Superman121 Superman121 ist offline
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Standard Infos Wittwenrente

Hallo

ich hab mal paar fragen über Witwenrente , Meine Mutter ist leider verstorben .

56 jahre alt hatte Krebs und viele andere sachen ,
damals hatte sie Eu rente bekommen

Erwerbsminderungsrente .

Mein Vater arbeitet noch, am 15.11.2012 ist er Rentner ,
Ich hab diese Wittwenrente beantragt bei LVA so gestern kamm der bescheid das mein Vater die großen Rente bekommt , meine frage ist

wiso man doppelt krankenversicherung bezahlen muß +
Pflegeversicherung , ist das Korrekt ,Mein Vater bezahlt doch schon Krankenversicherung + Pflegeversicherung von seinen Gehalt, wiso wird das extra noch mal von Wittwennrente abgezogen .was für ne Abzocke ist das denn frag ich mich die ganze zeit .

und die sache ist wiso das so wenig ist nicht mal 400 euro sind das .
Mein Mutter hatt in Stadt Köln gearbeitet .

Die betriebsrenteZVK meinte zu mier das dieser Betriebsrente wegfallen könne weil sie wenig bekomme ich glaub unter 17 euro .fällt weg

Meine Mutter hatt 20 jahre gerabeitet in Stadt Köln
davor 10 jahre woanders Privat Firma kann man hier uach ne Betriebsrente verlangen ?

meine nächste frage währe wenn mein Vater in Rente ist bekommt sie dann auch diese 400 euro oder weniger ?

Was mich tierisch aufgeregt hatte war das damals vor 2 jahren die LVA behauptet hatt das meine Mutter Gesund sei und eine Tätigkeit ausüben Könne somit haben die Schwerbehinderten ausweis von 100% auf (80 %

herabgestuft , kann ich jetzt gerichtlich klage einreichen .
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  #2  
Alt 21.12.2011, 16:04
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Infos Wittwenrente

Hallo Supermann

zu der Frage der Krankenversicherung/Pflegeversicherung ja das ist richtig! Es sind ja faktisch zwei "Gehälter", somit wird auch von beiden KV und PV beiträge abgezogen. Keine Abzocke. Die Witwenrente wird auch nachträglich besteuert ( wird auf das Einkommen deines vaters angerechnet) und dann auch versteuert.

Abzocke ist das nicht! Abzocke wäre es, wenn dem nicht so wäre! Für Einkommen (rente Gehalt etc. muss mann KV und PV beiträge zahlen und bei einer kleinen Rente sind diese Beträge wirklich nicht viel!
Wie hoch die Rente sein darf/muss kann ich nicht sagen, aber das Einkommen deines vaters spielt auch eine Rolle ( mein Onkel bekommt 27€ große Witwenrente (und meine Tante war Lehrerin im Angestzelltenverhältnis der Oberstufe)

Im rentenbescheid muss die Summe erläutert sein.

Zur Schwebehinderung: bei Krebs gilt die Heilungsbewährung von 3-5 Jahren, danach wird man herabgestuft, man hätte einen Änderungsantrag stellen können

Zu der Privatrente frag einfach im betrieb selbst nach!

Einklagen ? Du kannst Widerspruch einlegen mit dem Satz begründung folgt Dann hast du die Frist gewahrt und hast für die begründung.

Zur rentenhöhe können dir/deinem Vater unabhängige Rentenberater weiter helfen oder einer der Sozialverbände.
__________________
Liebe Grüße
Barbara

Geändert von Barbara_vP (21.12.2011 um 16:05 Uhr) Grund: was vergessen
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  #3  
Alt 21.12.2011, 21:54
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Infos Wittwenrente

Lieber Superman!

Zitat:
und die sache ist wiso das so wenig ist nicht mal 400 euro sind das .
Mein Mutter hatt in Stadt Köln gearbeitet
Es gibt bei der Witwenrente einen Teil des Einkommens, der angerechnet wird. Dein Vater hat einen Freibetrag, der anrechnungsfrei bleibt, alles was darüber liegt, wird auf die Höhe der Witwenrente angerechnet. Deshalb kann es sein, dass er nur 400 Euro erhält.Leider enthält so mancher Bescheid Fehler, die dann auch die Höhe der Rente vermindern.

Zitat:
Was mich tierisch aufgeregt hatte war das damals vor 2 jahren die LVA behauptet hatt das meine Mutter Gesund sei und eine Tätigkeit ausüben Könne somit haben die Schwerbehinderten ausweis von 100% auf (80 %
herabgestuft , kann ich jetzt gerichtlich klage einreichen
Leider geschehen immer mal solche Entscheidungen der LVA,sie wollen jemanden arbeiten schicken, obwohl er eigentlich garnicht dazu in der Lage ist.
Der Gutachter im Referat für Schwerbehindertenrecht muss seine Entscheidung unabhängig von denen anderer Behörden treffen. Die Krankheit, durch welche, der Antragsteller am meisten beeinträchtigt ist, bestimmt die Höhe des Grades der Schwerbehinderung. Es gibt genaue Tabellen, wo man dies einsehen kann.

Gegen die Entscheidung eines Amtes kann man innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Bescheides Widerspruch einlegen. Wird einem Widerspruch nicht stattgegeben, steht dem Antragsteller der Klageweg offen, dies ist allerdings an bestimmte Fristen gebunden.

Deshalb wie Barbara schon schrieb, unbedingt beraten lassen!

Ich hoffe, dass ich Dir ein Stück weiterhelfen konnte!

Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (21.12.2011 um 22:02 Uhr)
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  #4  
Alt 15.09.2012, 18:22
Benutzerbild von Spinne
Spinne Spinne ist offline
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Standard AW: Infos Wittwenrente

hallo alle zusammen!

auch mich interessiert das thema witwenrente sehr. ich möchte wissen, wie im fall meines todes meine familie abgesichert ist. da wir ein haus abbezahlen, hab ich angst, dass mein mann das ohne mein gehalt nicht stemmen kann.
ich bin seit etwa 5 jahren lehrerin (verbeamtet) in bawü. mein mann ist nicht im öffentlichen dienst und hat brutto ca. 2000 euro. wir haben zwei kinder.
mit meinem gehalt von (brutto) ca. 2200 euro tage ich viel zum familieneinkommen bei.
wenn ich wegfalle, mit wieviel witwerrente kann mein mann dann wohl rechnen? weiß jemand in etwa bescheid?


vielen dank fürs antworten!
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  #5  
Alt 16.09.2012, 09:12
22.04.2005 22.04.2005 ist offline
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Standard AW: Infos Wittwenrente

@ Superman121:

Die Höhe der Witwerrente richtet sich vor Allem zuerst nach der Höhe der vorher gezalten Rente. Es dürften (nach altem Recht, wovon ich hier einmal ausgehe) 60% der Rente deiner Mutter sein. Darauf wird das Einkommen deines Vaters angerechnet.

Rechenbeispiel:

deine Mutter hatte eine Rente von 1000,- EUR
60% davon sind (grundsätzlich) 600,- EUR Witwerrente

Einkommen deines Vaters: 2000,- EUR (Das Bruttoeinkommen wird dabei um einen pauschalen Prozentsatz auf ein Netto-Einkommen gekürzt)
abzüglich des aktuellen Freibetrages: 741,05 EUR (West) verbleiben: 1258,95 EUR

von diesen 1258,95 EUR werden 40% von der Witwenrente abgezogen
also 40% von 1258,95 EUR = 503,58 EUR

600,- EUR Witwenrente
abzüglich 503,58 EUR Einkommen
= 96,42 EUR ausgezahlte Rente


Nach der gleichen Formel wird auch die eigene Rente deines Vaters angerechnet.

Einkommen wird angerechnet, da die Witwenrente eine Unterhaltsersatzfunktion wegen des fehlenden Einkommens des Verstorbenen erfüllt. Wer sich also wegen hohen eigenen Einkommens selbst versorgen kann, bekommt weniger Witwenrente.

Im Übrigen erhöhen Kinder, die einen Waisenrentenanspruch haben (oder nur deshalb nicht haben, weil sie nicht Kind des Verstorbenen sind) den Freibetrag um jeweils 157,19 EUR (West).

Nachlesen kann man das Ganze auch in den Broschüren der Rentenversicherung:

Hinterbliebenenrente:http://www.deutsche-rentenversicheru...ren_zeiten.pdf
Einkommensanrechnung: http://www.deutsche-rentenversicheru...uverdienst.pdf

@Spinne:

Da du Beamtin bist, kann ich deine Fragen leider nicht beantworten. Bitte setze dich mit deinem Versorgungsträger (Pensionskasse) in Verbindung und lasse dir eine Probeberechnung zusenden.

Liebe Grüße
Ich
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  #6  
Alt 16.09.2012, 14:17
Jaecky Jaecky ist offline
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Standard AW: Infos Wittwenrente

Hallo,

ja diese Rechnung mit der Witwenrente ist doch echt ein Witz. Meine Mama bekommt 99 Euro brutto. Sie muss aufpassen, dass sie nicht alles mit einem Mal ausgibt. Meine Eltern waren fast 37 Jahre verheiratet und mein Papa hat sich bis zu seiner Erkrankung kaputt geschufftet. Und nun diese lächerliche Berechnung. Wie soll man mit 99 Euro bei einem großen Haus und diversen Ausgaben (Benzinkosten, Lebenshaltungskosten etc) auskommen. Wird man bestraft, dass man noch arbeiten geht mit 55 Jahren???

Das ist echt zum Haare raufen und regt mich maßlos auf, als ob man als trauernde Witwe oder Witwer nicht schon genug Kummer hätte. Da kommen noch finanzielle Sorgen dazu.

Liebe Grüße
Jäcky
__________________
mein liebster Papa
seit 2006 Multiples Myelom
seit 2009 Myelodysplastisches Syndrom

Nach langem, schmerzvollem Kampf am 25.07.12 um 15.00 Uhr im Kreise seiner lieben Familie eingeschlafen.

Papi, wir lieben dich so sehr! Für Immer und Ewig!

Hand in Hand - gemeinsam sind wir stark!!!
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  #7  
Alt 18.09.2012, 03:15
Norma Norma ist offline
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Standard AW: Infos Wittwenrente

Vielleicht sollte man bei solchen Überlegungen (Witwen/Witwer-Rente) auch noch anmerken, dass es das sogenannte "Sterbevierteljahr" immer noch gibt.

Soll heißen: Auf Antrag(!) wird die bezogene Rente der/des Verstorbenen an den Ehegatten in VOLLER HÖHE weiter gezahlt.

Erst danach erfolgt die Neuberechnung.

LG
Norma

Geändert von Norma (18.09.2012 um 03:21 Uhr)
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  #8  
Alt 18.09.2012, 07:32
22.04.2005 22.04.2005 ist offline
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Standard AW: Infos Wittwenrente

@Norma: diese Information ist leider nicht korrekt.

Das "Sterbevierteljahr" ist nichts anderes, als die Zahlung der Versichertenrente in voller Höhe für die ersten 3 Monate nach dem Tod des Versicherten. Dieses muss nicht gesondert beantragt werden, wird automatisch berechnet. Man kann es bei der Todesmeldung beim Renten Service der Deutschen Post (sofern der Verstorbene Rente bezog) beantragen, muss man aber nicht. Tut man es nicht, wird es vom Rententräger mit Bescheiderteilung augezahlt.

@Jaecky: Ich kann deinen Frust verstehen, allerdings reden wir von einer Unterhalts-Ersatzleistung, die nur dann gezahlt wird, wenn der Hinterbliebene sich nicht zu einem gewissen Grad selbst versorgen kann. Wenn die Witwe auch allein "überlebensfähig" ist, zahlt die Versicherung nicht, so sind die Regeln und genau so kann eine Versicherung auch nur funktionieren. Es tut mir leid.

LG
Ich

Geändert von 22.04.2005 (18.09.2012 um 07:34 Uhr)
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  #9  
Alt 18.09.2012, 12:21
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Infos Wittwenrente

Hi
die große Wittwenrenteheißt nicht unbedingt dass die Summe hoch ist, auch wenn es auf den ersten Blick zu aussieht.
mein Onkel (pensionierter beamter Lehrer) war mit einer Lehrerin verheiratet. Als sie an Krebs starb bekam er vom Amt ein Schreiben "Ihre große Wittwenrente" in Höhe von 5€ monatlich...

Die Höhe der kleinen und großen Wittwenrente hängt vom eigenen Einkommen ab (wurde ja schon geschrieben) Hier halt ein beispiel dass auch die große Witwenrente klein sein kann. Hungern tut mein Onkel nicht
__________________
Liebe Grüße
Barbara
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